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Antwort
Lösung
am 22.11.2020 13:57
Kurzfassung:
Der neun Jahre (!) alte, defekte Festplattenrekorder (außer Funktion, zuletzt flog die Sicherung raus) meiner 81-jährigen Mutter (Pflegegrad 3, Vorerkrankungen, Hochrisikogruppe bezüglich Covid 19) wurde ausgetauscht. Da das alte Gerät nur noch Elektroschrott sein dürfte, bat ich per Mail um Befreiung von der Rücksendepflicht, da ich mich als pflegender Angehörige um meine Mutter kümmere und das Ansteckungsrisiko in der Postfiliale gern vermeiden würde.
Nun fand sich im Briefkasten meiner Mutter ein Schreiben des Inhalts:
„unser Gerät muss spätestens 14 Tage nach Vertragsende bei uns sein. (…) Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Woche und bleiben Sie gesund!“
Warum ist jetzt von Vertragsende und 14 Tagen die Rede? Es wurde kein Vertrag gekündigt, sondern wie gesagt nur der defekte Rekorder gegen ein neues Gerät ausgetauscht. Da hieß es im Begleitschreiben, die Rücksendefrist betrage 90 Tage, damit wäre noch einen Monat Zeit.
„Bleiben Sie gesund“ finde ich in dem mitgeteilten Kontext befremdlich; warum muss ein Ansteckungsrisiko eingegangen werden, um nur Entsorgungskosten auslösenden Elektroschrott zu versenden? Ist da nicht doch noch ein Entgegenkommen möglich? - Ich hatte in der Mail alternativ auch vorgeschlagen, das Gerät bis zum Ende der Corona-Krise noch bei meiner Mutter zu belassen und es dann zurückzusenden.
Ich hoffe doch, es wurde nicht „zur Strafe“ für meine Mail der Vertrag seitens Vodafone gekündigt?
Ich hoffe auf eine klarstellende Reaktion von offizieller Seite. Danke im Voraus.
Für alle Details noch die o.g. vollständige Mail:
Altgerät - Bitte um Befreiung von der Rücksendepflicht
Kundendaten:
...
Sehr geehrte Damen und Herren,
o. g. Kundin ist meine Mutter; sie ist 81, hat gravierende Vorerkrankungen und seit einem schweren Sturz den Pflegegrad 3, sie zählt somit zur Hochrisikogruppe in Bezug auf Covid 19. Da ich mich intensiv um sie kümmere, bin auch ich zur Zeit bemüht, Kontakte soweit irgend möglich zu vermeiden, um meine Mutter nicht unnötig zu gefährden.
Im September wurde der defekte Festplattenrekorder meiner Mutter (neun Jahre alt, kleine Festplatte, noch beschriftet mit „Kabel Deutschland“, bei der letzten Inbetriebnahme wurde der Sicherungs-Schutzschalter im Haus ausgelöst) gegen ein neueres Gerät ausgetauscht.
Angesichts der Umstände möchten wir Sie bitten, von der Notwendigkeit einer Rücksendung des alten Geräts abzusehen. Ich müsste mich damit zur Postfiliale begeben, was trotz Alltagsmasken aufgrund der gegenwärtig sehr hohen Zahlen an Corona-Neuinfektionen mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden wäre.
Wir würden es es deshalb vorziehen, das Gerät (nach der Corona-Krise) selbst zu entsorgen – was für Sie angesichts des Alters und Zustands des Geräts eine Kosteneinsparung bedeuten dürfte.
Sind Sie damit einverstanden?
Alternativ würden wir sie bitten, einer Verschiebung der Rücksendung an Sie bis zum Ende der Corona-Krise zuzustimmen.
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 27.11.2020 07:54
Hi ThomasGr,
ja, die Fernbedienung ist natürlich Zubehör und verbleibt bei einem Defekttausch des Rekorders bei. Wenn du zum Tauschgerät noch eine bekommen hast, hast du jetzt eine in Reserve.
Und an alle anderen: wegen der Frage nach einer Fernbedienung muss man das hier nicht so eskalieren lassen. ![]()
Gruß
Stephan
am 27.11.2020 14:38
Danke für die Klärung.
am 01.12.2020 19:01
Hi ThomasGr,
gerne doch.
Da wir das mit der Fernbedienung nun auch geklärt haben, schließe ich den Beitrag auch ab.
Gruß
Stephan