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Sonderkündigungsrecht bei zwei parallel laufenden Verträgen
4nessa
Daten-Fan
Daten-Fan

Hey,
ich hab im Moment zwei gleiche Internet- und Telefon Verträge über Vodafone: einen den ich mir in meiner alten Wohnung selbst zugelegt habe, welcher regulär noch bis Oktober diesen Jahres läuft und einen in meiner neuen Wohnung, welchen ich vom Vormieter übernehmen musste. Habe nun also zwei Router und somit zwei Internetzugänge, aber logischerweise nur einen Anschluss in meiner Wohnung. Zudem brauche ich natürlich keine zwei Verträge/Anschlüsse.

 

Ist es in dem Fall irgendwie möglich, meinen alten Vertrag früher zu kündigen, da ich ja trotzdem weiterhin Kunde bei Vodafone bin und ihre Dienste -über den anderen laufenden Vertrag- weiter nutze?


Ich hoffe ich habe den Sachverhalt verständlich erklärt, die vom Support haben mein Anliegen scheinbar nicht verstanden, da mir nur gesagt wurde, dass ich doch den Umzugs-Service nutzen solle. Das löst mein Problem, dass ich zwei Verträge bezahlen, aber nur einen nutzen kann, aber leider nicht.

20 Antworten 20
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@hafe@  schrieb:
Ich würde den Mieter in solch einem Fall den Weg zur Außentür zeigen und tschüss sagen.

So etwas nenne ich Ausnützen einer Marktsituation. In Gegenden, wo Mieter sich Vermieter aussuchen können, können sich Vermieter derartiges Verhalten nicht leisten. Ganz abgesehen davon, rechtfertigt keine Ausrede eine "unredliche" Handlung. Wenn etwas nicht geht, dann geht es halt nicht - Punkt aus. Aber es gibt auch Menschen, die Schwarzfahren für vollkommen in Ordnung halten, keine Probleme damit haben die Steuererklärung "kreativ" zu erstellen oder auf eine Rechnung bei Handwerkerleistungen verzichten. Mögen sie es tun, meine Welt ist es nicht.

Vielleicht bin ich nur etwas naiv, aber ich kann guten Wissens die Handlungen anderer als "krumme Sachen" bezeichnen. Weil sie es nämlich sind.

Ich sehe allerdings hier auch eher den schwarzen Peter bei der Vermieterin als beim TE.

hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Hallo,

ich sehe "den schwarzen Peter" weder bei der Vermieterin noch beim Mieter. Es gibt in Deutschland Anschlüsse, die sind nicht erweiterbar bzw. der Netzbetreiber lehnt eine Erweiterung ab, meistens aus Kostengründen.

Nehmen wir als typisches Beispiel einen Bauernhof, der weit weg mitten im "the middle of nowhere" steht. Dort gibt es genau eine Kupferleitung, die DSL ermöglicht. Man hat dort mal eine Wohnung angebaut um Familienmitgliedern ein Wohnen zu ermöglichen. Nun ist dort eine Wohnung frei geworden ist.

Ich glaube nicht, dass die Vermieterin, um ein paar Euro zu sparen, einen Anschluss in das Mietobjekt legen lässt um diesen dann mit zu benutzen. Als Vermieterin würde dieser Anschluss in meiner Wohnung liegen und nicht im Mietobjekt. Dies ist m.
E. nur dann der Fall wenn dies historisch so gewachsen ist und eine Änderung nicht ohne erheblichen Aufwand möglich ist. Daher gehe ich auch davon aus, dass ein zweiter Anschluss seitens Vodafone nicht realisiert werden kann.

Warum du nun unbedingt der Vermieterin unredliche Absichten . ä. unterstellst verstehe ich nicht! Ich glaube kaum, dass diese gerne den Anschluss nutzt. Schließlich befindet sich der Router im Mietobjekt. Der Vermieter kann jederzeit den Router zurück setzen, das Passwort fürs WLAN ändern, usw.

Im Eingangspost steht übrigens, dass beide Vertragspartner (Vermieterin und ehemaliger Mieter) im Vertrag mit Vodafone stehen. Dies spricht dafür, dass der Vertrag korrekt geschlossen ist.

Die Konstellation, es gibt nur einen Anschluss gibt, den sich mehrere Personen teilen mussten, gab es früher häufiger.

Warum gibt es wohl LTE Zuhause, Richtfunk, Gigacube, Hybrid (Telekom), Außenantennen, usw.? Nicht überall gibt es VDSL- oder Kabelanschluss.

Gruß

Hafe

reneromann
SuperUser
SuperUser
@hafe
Wie kommst du darauf, dass kein 2. Anschluss realisierbar ist? Außerdem würde dann ja der "alte" Anschluss des TE eh wegen Nicht-Versorgbarkeit gekündigt werden können...

Deine Ausführungen gelten so ja auch nur für xDSL, wo für jeden Anschluss eine separate CuDA vorhanden sein muss - beim Kabelnetz gibt es diese Einschränkung so ja nicht. Hier müsste der Vermieter halt selbst tätig werden und vom HAV auf eigene Kosten eine 2. Koax-Leitung in die eigene Wohnung legen lassen (was sich der Vermieter hier anscheinend, neben den Stromkosten und einem Teil der Grundgebühren, sparen will) - technische Probleme gibt's da keine. Und an einer MMD können durchaus, geeignete Verteiler vorausgesetzt, zwei Router gleichzeitig angeschlossen sein..
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Ich kann nirgendwo erkennen, dass es sich hier um einen Bauernhof handelt.

Und was mal gut war, muss nicht in alle Ewigkeit gut bleiben.

Wenn es aber tatsächlich so sein sollte (was ich mir nicht vorstellen kann), dass VF den Vertrag mit zwei unterschiedlichen Wohnparteien geschlossen hat, nehme ich natürlich meine Behauptungen zurück. Aber wie gesagt, so recht glauben kann ich das nicht. Man denke nur daran, wie das funktionieren soll in Bezug auf Vertragsänderungen bzw. Kündigungen.

Tina
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo 4nessa,

 

erst einmal herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Du hier bist.

 

Grundsätzlich ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nur möglich, wenn die technischen Voraussetzungen (Anschluss an unser Netz) für eine Weiternutzung nicht gegeben sind. Wie Du es selbst beschrieben hast, liegt dieser Fall nicht vor.

 

Der Anschluss befindet sich in Deiner neuen Wohnung. Also ist es grundsätzlich ein Umzug zu einem anderen Vertragspartner von uns. In dem Fall beenden wir den Vertrag mit dem kleineren Tarif mit einer Frist von 3 Monaten. Diese beginnt mit dem Umzugstag. Erfolgt die Umzugsmeldung nach dem Umzug, beginnt die Frist mit dem Tag der Meldung.

 

Für Dich bedeutet das, sollte Dein Vertrag z. B. eine höher Geschwindigkeit beinhalten, würde der Vertrag der Vermieterin beenden werden.  

 

Viele Grüße

Tina

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hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Hallo,

ich weiß nichts über die örtlichen Bedingungen. Es steht bewusst "Nehmen wir als typisches Beispiel einen Bauernhof, der ..." in meinem Beitrag, stellvertretend für analoge Möglichkeiten. Auch kenne ich den Anschluss nicht. Ebenso wenig habe ich Grund an den Angaben des Mieters zu zweifeln.

Ob eine Sonderkündigung vertraglich möglich ist weiß ich ebenfalls nicht. Dies kann nur Vodafone im Rahmen einer Einzelfallprüfung entscheiden
.
Es stellt sich allerdings die Frage ob die Sonderkündigung überhaupt sinnvoll ist? Vodafone berechnet ab dem Tag des Umzugs 3 weitere Monate die monatlichen Gebühren. Die Differenz wäre maximal 2 Monate, wobei zwischen Vertragsschluss und Einzugstermin normalerweise noch eine Zeitspanne liegt.

Mich stört eigentlich nur, dass man dem Vermieter unbewiesene Dinge unterstellt ohne die genauen Fakten zu kennen.

Gruß

Hafe
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Nachdem @Tina jetzt eine, wie ich finde sehr entgegenkommende, Lösung aufgezeigt hat, sollte die Sache erledigt sein. Dennoch bleibe ich bei meiner Meinung, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass im "Vermieterinnenvertrag" mit VF auch der bisherige Mieter stand. Aber wie gesagt, die Lösung ist gut, der Rest Sache von VF.

hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Schön, dass Tina hier die Vodafone Bedingungen für eine Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund klar genannt hat.

Mein Tipp!

Bevor Sie ggf. einen Umzug melden besprechen Sie dies mit der Vermieterin. Dies spart eventuellen Ärger mit der Vermieterin.

Gruß

Hafe
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@hafe@  schrieb:
Schön, dass Tina hier die Vodafone Bedingungen für eine Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund klar genannt hat.

Das hat sie wohl nicht. Es handelt sich um eine Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit, die in § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG definiert ist.

 


@hafe@  schrieb:
Bevor Sie ggf. einen Umzug melden besprechen Sie dies mit der Vermieterin.

 

Achtung: In den AGB steht, dass Änderungen in den persönlichen Daten unverzüglich VF mitzuteilen sind.

Die Adressänderung muss auf jeden Fall gemeldet werden, allerdings muss kein Umzugsauftrag erteilt werden, falls sich herausstellt, dass man auf diese Art und Weise, möglicherweise nicht ganz legal, einige Cent pro Monat sparen kann.

 

 


@Gelöschter User@  schrieb:

@hafe@  schrieb:
Schön, dass Tina hier die Vodafone Bedingungen für eine Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund klar genannt hat.

Das hat sie wohl nicht. Es handelt sich um eine Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit, die in § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG definiert ist.


Das hängt ganz davon ab, ob wirklich von außen kein Vertrag mehr realisierbar ist (also z.B. keine CuDA mehr bis ins Haus frei ist -oder- keine Ports mehr frei sind -oder- gar kein HÜP existiert) - nur dann wäre es eine Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit.

Wenn bis in's Haus eine 2. CuDA für xDSL schaltbar ist -und/oder- Koax-Kabel genutzt wird -und- die Dose in der Wohnung vorhanden ist (was sie ja ist), dann handelt es sich NICHT um eine Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit (schließlich ist der Vertrag dann ja möglich).

 

Gerade bei Kabel ist das Hausnetz meist eh Sache des Vermieters - und wenn hier die Vermieterin zu "geizig" ist, um sich ein eigenes Kabel in ihre Wohnung zu legen, würde ich ihr klipp und klar mitteilen, dass sie ihren Router aus meiner Wohnung zu entfernen hat und ich meinen eigenen Router anschließe.

Dazu verpflichten, dass ich ihren Router bei mir in meiner Wohnung auf meine Kosten (u.a. ja auch Strom) betreibe, kann sie mich nicht - sie müsste -für eine wirksame Weitergabe- den Router in einem allgemeinen Technikraum betreiben und diesen mit Allgemeinstrom betreiben - damit auch wirklich anteilig berechnet werden kann. In dem Moment, wo der Router aber im Mietraum steht, kann ich als Mieter damit während der Mietdauer machen, was ich will [halt auch ausschalten, wenn ich kein Internet brauche -- und sie hat keinerlei Zutrittsrecht].

 

Ganz ehrlich: Ich verstehe hier nicht, warum seitens des Vermieters nicht einfach eine 2. Leitung zur eigenen Wohnung gelegt wird und eine klare Trennung der Verträge vorgenommen wird -- alleine schon aus Sicherheitsgründen und natürlich auch aus rechtlichen Gründen (Haftungsfragen -- die AGB von VF mit der Nicht-Weitergabe an Dritte mal ganz abgesehen)...