Frage
Antwort
Lösung
am 07.05.2018 16:54
Hey,
ich hab im Moment zwei gleiche Internet- und Telefon Verträge über Vodafone: einen den ich mir in meiner alten Wohnung selbst zugelegt habe, welcher regulär noch bis Oktober diesen Jahres läuft und einen in meiner neuen Wohnung, welchen ich vom Vormieter übernehmen musste. Habe nun also zwei Router und somit zwei Internetzugänge, aber logischerweise nur einen Anschluss in meiner Wohnung. Zudem brauche ich natürlich keine zwei Verträge/Anschlüsse.
Ist es in dem Fall irgendwie möglich, meinen alten Vertrag früher zu kündigen, da ich ja trotzdem weiterhin Kunde bei Vodafone bin und ihre Dienste -über den anderen laufenden Vertrag- weiter nutze?
Ich hoffe ich habe den Sachverhalt verständlich erklärt, die vom Support haben mein Anliegen scheinbar nicht verstanden, da mir nur gesagt wurde, dass ich doch den Umzugs-Service nutzen solle. Das löst mein Problem, dass ich zwei Verträge bezahlen, aber nur einen nutzen kann, aber leider nicht.
am 08.05.2018 08:44
@hafe@ schrieb:
Ich würde den Mieter in solch einem Fall den Weg zur Außentür zeigen und tschüss sagen.
So etwas nenne ich Ausnützen einer Marktsituation. In Gegenden, wo Mieter sich Vermieter aussuchen können, können sich Vermieter derartiges Verhalten nicht leisten. Ganz abgesehen davon, rechtfertigt keine Ausrede eine "unredliche" Handlung. Wenn etwas nicht geht, dann geht es halt nicht - Punkt aus. Aber es gibt auch Menschen, die Schwarzfahren für vollkommen in Ordnung halten, keine Probleme damit haben die Steuererklärung "kreativ" zu erstellen oder auf eine Rechnung bei Handwerkerleistungen verzichten. Mögen sie es tun, meine Welt ist es nicht.
Vielleicht bin ich nur etwas naiv, aber ich kann guten Wissens die Handlungen anderer als "krumme Sachen" bezeichnen. Weil sie es nämlich sind.
Ich sehe allerdings hier auch eher den schwarzen Peter bei der Vermieterin als beim TE.
am 08.05.2018 09:29
am 08.05.2018 09:40
am 08.05.2018 09:41
Ich kann nirgendwo erkennen, dass es sich hier um einen Bauernhof handelt.
Und was mal gut war, muss nicht in alle Ewigkeit gut bleiben.
Wenn es aber tatsächlich so sein sollte (was ich mir nicht vorstellen kann), dass VF den Vertrag mit zwei unterschiedlichen Wohnparteien geschlossen hat, nehme ich natürlich meine Behauptungen zurück. Aber wie gesagt, so recht glauben kann ich das nicht. Man denke nur daran, wie das funktionieren soll in Bezug auf Vertragsänderungen bzw. Kündigungen.
am 08.05.2018 10:44
Hallo 4nessa,
erst einmal herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Du hier bist.
Grundsätzlich ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nur möglich, wenn die technischen Voraussetzungen (Anschluss an unser Netz) für eine Weiternutzung nicht gegeben sind. Wie Du es selbst beschrieben hast, liegt dieser Fall nicht vor.
Der Anschluss befindet sich in Deiner neuen Wohnung. Also ist es grundsätzlich ein Umzug zu einem anderen Vertragspartner von uns. In dem Fall beenden wir den Vertrag mit dem kleineren Tarif mit einer Frist von 3 Monaten. Diese beginnt mit dem Umzugstag. Erfolgt die Umzugsmeldung nach dem Umzug, beginnt die Frist mit dem Tag der Meldung.
Für Dich bedeutet das, sollte Dein Vertrag z. B. eine höher Geschwindigkeit beinhalten, würde der Vertrag der Vermieterin beenden werden.
Viele Grüße
Tina
am 08.05.2018 10:50
am 08.05.2018 10:54
Nachdem @Tina jetzt eine, wie ich finde sehr entgegenkommende, Lösung aufgezeigt hat, sollte die Sache erledigt sein. Dennoch bleibe ich bei meiner Meinung, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass im "Vermieterinnenvertrag" mit VF auch der bisherige Mieter stand. Aber wie gesagt, die Lösung ist gut, der Rest Sache von VF.
am 08.05.2018 10:57
08.05.2018 12:03 - bearbeitet 08.05.2018 12:04
@hafe@ schrieb:
Schön, dass Tina hier die Vodafone Bedingungen für eine Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund klar genannt hat.
Das hat sie wohl nicht. Es handelt sich um eine Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit, die in § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG definiert ist.
@hafe@ schrieb:
Bevor Sie ggf. einen Umzug melden besprechen Sie dies mit der Vermieterin.
Achtung: In den AGB steht, dass Änderungen in den persönlichen Daten unverzüglich VF mitzuteilen sind.
Die Adressänderung muss auf jeden Fall gemeldet werden, allerdings muss kein Umzugsauftrag erteilt werden, falls sich herausstellt, dass man auf diese Art und Weise, möglicherweise nicht ganz legal, einige Cent pro Monat sparen kann.
am 08.05.2018 22:11
@Gelöschter User@ schrieb:
@hafe@ schrieb:
Schön, dass Tina hier die Vodafone Bedingungen für eine Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund klar genannt hat.Das hat sie wohl nicht. Es handelt sich um eine Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit, die in § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG definiert ist.
Das hängt ganz davon ab, ob wirklich von außen kein Vertrag mehr realisierbar ist (also z.B. keine CuDA mehr bis ins Haus frei ist -oder- keine Ports mehr frei sind -oder- gar kein HÜP existiert) - nur dann wäre es eine Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit.
Wenn bis in's Haus eine 2. CuDA für xDSL schaltbar ist -und/oder- Koax-Kabel genutzt wird -und- die Dose in der Wohnung vorhanden ist (was sie ja ist), dann handelt es sich NICHT um eine Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit (schließlich ist der Vertrag dann ja möglich).
Gerade bei Kabel ist das Hausnetz meist eh Sache des Vermieters - und wenn hier die Vermieterin zu "geizig" ist, um sich ein eigenes Kabel in ihre Wohnung zu legen, würde ich ihr klipp und klar mitteilen, dass sie ihren Router aus meiner Wohnung zu entfernen hat und ich meinen eigenen Router anschließe.
Dazu verpflichten, dass ich ihren Router bei mir in meiner Wohnung auf meine Kosten (u.a. ja auch Strom) betreibe, kann sie mich nicht - sie müsste -für eine wirksame Weitergabe- den Router in einem allgemeinen Technikraum betreiben und diesen mit Allgemeinstrom betreiben - damit auch wirklich anteilig berechnet werden kann. In dem Moment, wo der Router aber im Mietraum steht, kann ich als Mieter damit während der Mietdauer machen, was ich will [halt auch ausschalten, wenn ich kein Internet brauche -- und sie hat keinerlei Zutrittsrecht].
Ganz ehrlich: Ich verstehe hier nicht, warum seitens des Vermieters nicht einfach eine 2. Leitung zur eigenen Wohnung gelegt wird und eine klare Trennung der Verträge vorgenommen wird -- alleine schon aus Sicherheitsgründen und natürlich auch aus rechtlichen Gründen (Haftungsfragen -- die AGB von VF mit der Nicht-Weitergabe an Dritte mal ganz abgesehen)...