Frage
Antwort
Lösung
am 21.12.2018 14:24
Hallo,
ab wann gilt die 3monatige Sonderkündigungsfrist? Ab Kündigungseingang oder ab Umzugstag?
Beispiel:
A: Kündigung zum Umzugstermin 30.04.19 (Ummeldebescheinigung wird unverzüglich nachgereicht)
B: Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag, an dem die Ummeldebescheinigung bei UM eingeht
Vielen Dank für die Antworten im Voraus
VG Christoph
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am 04.01.2019 12:30
am 04.01.2019 12:54
Bedeutet, dass UM keine Leistung (egal in welchem Umfang) bringen kann.Wenn das der Fall ist, warum soll ich dann für eine nicht erbrachte Leistung zahlen? Wie geschrieben ist der Hauptgrund eines Umzuges ja nicht der Kabel / Telefonanbieter, sondern es gibt andere Gründe.
am 04.01.2019 14:31