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Lösung
am 25.07.2019 23:25
Hallo,
ich ziehe im August um und würde gerne zu Vodafone wechseln.
Die Mindestvertragslaufzeit für meinen aktuellen Vertrag hat sich gerade erst verlängert, so dass der nächste Kündigungstermin 06.07.2020 wäre.
Allerdings kann man mir wohl in der neuen Wohnung kein Glasfaser anbieten, sondern "nur" Kupfer und ich damit ein Sonderkündigungsrecht hätte.
Wird das bei der Bestellung durch die Rufnummerportierung von Vodafone übernommen, da dieser Fall über das Bestellformular ja nicht abgedeckt wird und mein frühester Kündigungstermin natürlich nicht akzeptiert wird? Oder muss ich erstmal selber kündigen?
An welche Adresse wird der Portierungsauftrag geschickt? Die Installationsadresse oder die Adresse an die für das Starterpaket angegeben wird?
Danke
Wolfgang
am 26.07.2019 06:34
Wleche Geschwindigkeit hast du jetzt?
Wenn an der neuen Adresse die Geschwindigkeit bereitgestellt werden kann (egal ob es Glasfaser oder kupfer ist) mußt deinen Vertrag mitnehmen
am 26.07.2019 08:30
26.07.2019 10:45 - bearbeitet 26.07.2019 10:47
@teelmann schrieb:Wenn an der neuen Adresse die Geschwindigkeit bereitgestellt werden kann (egal ob es Glasfaser oder kupfer ist) mußt deinen Vertrag mitnehmen
Darüber könnte man streiten. Was heißt "vertraglich geschuldete Leistung"? Nur die Bandbreite oder auch die Art und Weise, wie diese geliefert wird? Zudem heißt es ja im Gesetzestext auch noch "und der sonstigen Vertragsinhalte". Gerade im Hinblick auf die Sache mit IPv4 wäre der Meinung, dass eine Kündigung nach § 46 Abs. 8 TKG möglich sein sollte.
am 26.07.2019 11:35