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am 25.01.2021 23:11
Hi liebe Community,
Was ist passiert? Hintergrund war, dass ich öfter technische Ausfälle hatte (meistens Abends) und niemanden erreichte. Tagsüber war die Auskunft der Kundenbetreuung "es ist alles in Ordnung wir sehen keine Verbindungsabbrüche", rufen Sie doch mal an wenn es nicht funktioniert. Dann tat ich dies und blieb 18 Minuten in der Leitung um von einem genervten luftlosen Kollegen gebeten zu werden den Router vom Strom zu trennen. Ich kenne mich mit Netzwerken und der meiner Hardware die ich nutze aus. Ich wusste er wird das Problem nicht lösen können und morgens gehts schon wieder (dennoch nervt es). Dennoch machte ich was er wollte und brachte danach mein Anliegen hervor.
Ich bat ihm mir einfach eine SMS oder E-Mail zukommen zu lassen, damit ich was belastbares vorzuweisen habe, wenn tagsüber die Kollegen wieder sowas behaupten sollten. Er verweigerte dies und meinte dass das nicht zu seinem Job gehört, sowie dass er sonst keinen Grund hat jetzt noch an der Leitung zu bleiben. Er legte auf.
Ich rief erneut an und nach 20 Minuten Wartezeit (war fast 0 Uhr) erwische ich den selben Kollegen. Als er genau so pampig war, sagte ich dass wenn Vodafone die Leistung gemäß Vertrag nicht erbringt, werde ich meine Leistung also die Zahlung auch einstellen und die letzte Rechnung zurückbuchen.
Nun nach Wochen habe ich die Aufforderung erhalten die Rechnung zu bezahlen zuzüglich einer Mahngebühr. Da ich weiß, dass Vodafone in der Hinsicht nicht besser wird und im Kundensupport extrem viele schwarze Schafe gibt, dachte ich mir "hey hast dich doch wieder beruhigt zahl es doch einfach und du hast Ruhe. Warum diskutieren?". Ich zahlte es zuzüglich der Mahngebühr, mit dem richtigen Verwendungszweck, doch heute habe ich erneut eine Mahnung erhalten.
Das ganze weckt wieder verbannte Dämonen auf, wo ich wieder an den Typen denken muss, der Abends sich wie das letzte benommen hat. Ich verstehe dass man gerade Abends bei einem Servicejob die Laune verliren kann, gerade auch weil ich auch weiß wie Kunden sein, aber ich gehöre nicht dazu. Letzlich wollte ich nur eine kurze SMS in der die Störung bestätigt wird.
Jedenfall würde ich das gerne geklärt haben. Der Betrag ist inklusive Mahngebühr, im zeitlichen Rahmen und mit korrekter Referenz bezahlt. Wie mache ich das jetzt, ohne morgen 30 Minuten in der Warteschleife zu hängen um mit jemanden zu reden der im Home Office noch weniger Lustauf das Gespräch hat als ich ?
Viele Grüße
Xettra
am 26.01.2021 00:20
Wenn in der Zwischenzeit weitere Rechnungen aufgelaufen sind, die noch unbezahlt sind, werden diese natürlich auch wieder angemahnt. Und wenn einmal die Zahlung aktiv zurückgeholt wird, fällt die Lastschrift raus - du musst dann aktiv selbst überweisen.
am 26.01.2021 00:38
Steht doch im Text dass es sich um eine Rechnung handelt. Es steht doch auch geschrieben, dass ich sie bezahlt habe mit Angabe der Referenz aus dem Mahnschreiben. Wie kommst du auf die Idee, dass es was anderes ist als "aktiv" zu bezahlen/ überweisen.
Es ist eine Rechnung, eine Mahnung die ich dann beglichen habe und zweite Mahnung die sich auf die Mahnung und die Rechnung zuvor bezieht. Aber Hauptsache mal was geschrieben....
am 26.01.2021 00:47
Auch schon mal drüber nachgedacht, dass sich Zahlungseingang und Mahnungsversand überschnitten haben könnten? Immerhin muss die Zahlung manuell deinem Kundenkonto gutgeschrieben werden - und eben jener Zahlungseingang darf bei einer Überweisung auch mal einen Bankarbeitstag dauern!
Davon abgesehen: Wenn in der Zeit neue Rechnungen anfallen - was ja durchaus nicht unwahrscheinlich ist - kann es durchaus sein, dass dein Kundenkonto weiterhin im Minus ist.
am 26.01.2021 02:35
nimms mir nicht übel, aber wenn du nur Unsinn schreiben und nicht helfen willst, dann schau doch einfach nicht mehr hier rein.
"Auch schon mal drüber nachgedacht" dass der Kunde vielleicht nicht so dumm ist wie du es gerne hast? Die Zahlung wurde am 17.1.2020 überwiesen. Im Schreiben vom 25.01.2020 steht dass alle Zahlungen bis zum 25.01.2020 berücksichtigt sind.
"Davon abgesehen"? Nein wir sehen jetzt nicht von Problemen ab. Hast du vielleciht mal dran gedacht, dass anhand des identischen Verwendungszweckes beide Mahnungen zur selben Rechnung zuordnenbar sind? Und doch es ist "unwahrscheinlich", weil die restlichen Rechnungen ja weiterhin per Lastschrift gebucht wurden und keine weiteren Rechnungen mit der Aufforderung zur Zahlung an mich gingen.
Das Problem ist simpel und einfach. Bei den Rückfragen gehe ich davon aus, dass du es gerne komplizierst hast. Daher solltest du vielleicht mal schauen, ob du jemand anderem helfen kannst und diesen thread in Ruhe lassen 🙂
am 26.01.2021 06:56
Du bist ja nicht besser als der Mensch von der Vodafone Hotline der pampig gewesen ist... Wieso so unfreundlich? Du kennst die anderen nicht und kannst doch auch normal schreiben oder?
Vllt mal drüber nachgedacht das die Überweisung erst vlt am 19 oder 20.1 bei Vodafone war und diese Überweisung noch nicht zugeordnet wurde? Wenn du Vodafone nicht rechtzeitig bezahlst, passiert halt sowas, sollte natürlich aber nicht.
Wie gesagt da wird sich was überschnitten haben.
am 26.01.2021 07:49
Hallo @Xettra ,
schrieb: Ich rief erneut an und nach 20 Minuten Wartezeit (war fast 0 Uhr) erwische ich den selben Kollegen. Als er genau so pampig war, sagte ich dass wenn Vodafone die Leistung gemäß Vertrag nicht erbringt, werde ich meine Leistung also die Zahlung auch einstellen und die letzte Rechnung zurückbuchen.
Und was lernt man daraus, erst einmal die Rechnungen bezahlen und sollte der Vertragspartner nicht seinen vertraglichen Pflichten nachkommen einen anderen Lösungsweg einschlagen.
Gruss
Methusalem1
26.01.2021 10:56 - bearbeitet 26.01.2021 11:05
@Gelöschter User Die Rechnung war eingezogen. Die Lastschrift wurde zurückgebucht. Auch letzte Nacht hatte ich einen Ausfall. Wenn man dann von ihren Kollegen erklärt bekommt "es gibt keine Störung" oder eben Nachts sich mit unfreundlichen Kollegen rumschlagen muss.
Außerdem gehört es den üblichen Gepflogenheiten des Zivilrechtes, dass bei Nichterfüllung oder schlechter Erfüllung, die Gegenleistungen eben gekürzt werden. Das hat mit nichts mit "du hast deine Rechnungen nicht bezahlt" zu tun. Statt seinen Kunden mangelnde Solvenz vorzuwerfen, solltest du vielleicht mal lernen den Text richtig zu lesen und das Problem richtig einzuordnen.
Das steht doch im Text, dass am 17.1.2020 überwiesen wurde und am 25.1.2020 das Schreiben per Mail mir zugeschickt wurde. Im Schreiben steht "es wurden Zahlungen einschließlich bis zum 25.1.2020 berücksichtigt". Das einzige was man tun muss, ist einen Nachweiß über die Zahlung von mir zu erfragen und den zuzuordnen. Stattdessen wird hier philosophiert, dass ich ja irgendwo Fehler gemacht haben könnte und wenn es nicht der eine Fehler ist, dann vielleicht ein anderer.
Sorry aber das ist nicht Lösungsorientiert und wenn meine ersten Nachrichten waren nicht pampig oder unhöflich. Unhöflich wurde ich, als es nicht besser wurde und es hier so dargestellt wird, als sei ich meienr Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen oder konnte es gar nicht.
Das ist nicht der Fall. Wenn ich etwas zur Nacherfüllung beim Verkäufer beanstande, dieser aber das Problem abstreitet obwohl es vorhanden ist und der andere der während des Problems sich weigert einen Nachweiß darüber anzustellen, dann ist es ein toxisches Vertragsverhältnis und mein Gutes Recht bis zur Nacherfüllung eben meine Leistung auch zu kürzen. Ich wurde 2 Wochen danach von einem Supervisor kontaktiert, habe einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und mit der Red unlimited Flat, kann ich nun meinen Mobilfunkvertrag bei Ausfällen provisorisch nutzen. Auch wenn es eine suboptimale Lösung ist, ist es eine hinnehmbare und nur deswegen war ich einverstanden es zu bezahlen.
am 26.01.2021 11:03
@Xettra schrieb:
Außerdem gehört es den üblichen Gepflogenheiten des Zivilrechtes, dass bei Nichterfüllung oder schlechter Erfüllung, die Gegenleistungen eben gekürzt werden.
Zu den Gepflogenheiten des Zivilrechts gehört garantiert nicht, dass du eigenmächtig Zahlungen zurückhältst.
Sondern das BGB sieht für Mängel klare Abläufe vor - und dazu gehört die Mangelrüge und eine angemessene Frist zur Beseitigung. Eine Minderung des Preises kommt erst viel später - und im Zweifel entscheidet hier ein Gericht, in welcher Höhe eben eine Minderung angemessen ist - einseitig hast DU das nicht zu entscheiden.
@Xettra schrieb:
Das hat mit nichts mit "du hast deine Rechnungen nicht bezahlt" zu tun.
Doch, das hat sehr wohl etwas mit "du hast deine Rechnungen nicht bezahlt" zu tun - du darfst nicht eigenmächtig Rechnungen kürzen oder Teilbeträge einbehalten. Wenn du es trotzdem machst, bist du mit der geschuldeten Zahlung überfällig und es kann gemahnt werden - davon abgesehen bedarf es bei nach dem Kalender geschuldeten Zahlungen (z.B. monatlichen Grundpreisen) keiner separaten Mahnung mehr.
am 26.01.2021 11:11
gemäß BGB muss ich einen Mangel nur 2 mal zur Nacherfüllung anzeigen. Wenn Vodafone behauptet "nö wir sehen im System nichts" ist das ein Problem für Vodafone. Rein rechtlich steht dem anderen Vertragsteilnehmer nach zwei versuchen die außerordentliche Kündigung zu. Das kürzen von Vertragsleistung auch "eigenmächtig" gehört bei wiederholenden Vertragsverstößen zu den üblichen Mitteln. Bleib doch mal eine Zeitlang nicht unentschuldigt von der Arbeit fern oder bezahlen ein paar mal die Stromrechnung nicht. Dann siehst du wie man eigenmächtig die Leistung abdrehen kann. Außerdem hatte ich das nicht sporadisch gemacht sondern immer wieder drauf hingewiesen. Im Lockdown im Home-Office merkt man umso mehr wie so eine unstabile Leitung stört, wenn dann noch einer frech wird, dann hat man alles was man dazu braucht.