Vodafone E-Mail & Cloud: Vorübergehende Einschränkungen beim IMAP-Abruf
Frage
Antwort
Lösung
am
12.11.2018
21:36
- zuletzt bearbeitet am
12.11.2018
21:55
von
Tina
Da ich von der Art und Weise, wie mit mir als Kunden verfahren wird, überaus enttäuscht bin, bitte ich Sie, sich diesen Fall nochmal näher zu betrachten:
Kundennummer: ***
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte lassen Sie mich meinen Fall kurz schildern. Ich habe meinen Vertrag zum 26.07.2018 bei Ihnen gekündigt. Nun wurden mir im November 400€ von meinem Konto abgebucht. Noch am Tag der Abbuchung erfuhr ich von einem Ihrer Mitarbeiter, dass der Betrag auf nicht zurück gesendete Leihgeräte zurückzuführen sei. Es ist korrekt, dass mir dies im März 2018 mitgeteilt wurde, dass ich die Geräte zurückzusenden habe und ich die Frist, aufgrund der doch enormen Spanne dazwischen, verpasst habe. Ihr Mitarbeiter teilte mir jedoch mit (das Gespräch wurde möglicherweise aufgezeichnet), dass, wenn ich die Geräte umgehend noch zurückschicke, eine Gutschrift über den Betrag von 400€ erhalten werde. Ich habe die beiden Geräte noch am selbigen Tag mit allen Kabeln usw. verschickt und dafür 13€ Porto gezahlt. Beide Geräte sind nun zu meiner extremen Verwunderung und Verärgerung mit der Botschaft, dass die Rückgabefrist überschritten sei, wieder bei mir angekommen. Dieses Vorgehen kann ich in keinster Weise nachvollziehen, da es mit Ihrem Mitarbeiter ja gänzlich anders abgesprochen war. Ich möchte anmerken, dass keinerlei Erinnerungen Ihrerseits seit dem Kündigungstermin oder davor eingegangen sind, sondern einfach Monate später 400€ abgebucht wurden.
Als ich meinen Unmut soeben einem weiteren Mitarbeiter per Hotline meinen Unmut mitteilte, zeigte er sich verständnisvoll und meinte, dass man eine Lösung in meinem Sinne finden werde, wenn ich nochmal schriftlich dazu Kontakt mit Ihnen aufnehme. Er bat mir an, eine SMS mit einem Link zu schicken, bei dem ich meine Botschaft hinterlassen kann. Diese SMS erreichte mich, jedoch erscheint, wenn ich den Link anklicke, „Fehler 404 – die Seite konnte nicht gefunden werden“. Ich möchte nicht gleich von Kundentäuschung reden, aber beide Kontaktaufnahmen mit Ihren Mitarbeitern führten nicht zum gewünschten Ergebnis. Ich hoffe sehr, dass sich dieser Fall nun löst und ich die geforderten 400€ nicht zahlen muss. Grundsätzlich wäre ich gerne gewillt zukünftig einen neuen Vertrag mit Ihnen einzugehen, aber wenn in dieser Art und Weise mit mir verfahren wird, sehe ich keine Möglichkeit. Ferner muss ich jedem abraten, jemals einen Vertrag mit Ihnen einzugehen.
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Dieses Fax schickte ich nach Rücksprache mit einem Ihrer Mitarbeiter ab und erhielt nun heute als Antwort, dass die Frist überschritten sei, und ich die Entscheidung akzeptieren müsse. Es tut mir sehr leid, aber ich kann diese Entscheint NICHT akzeptieren. Zwei Ihrer Mitarbeiter haben mit gegenüber gänzlich andere Aussagen gemacht. Ich habe mich beidemale genau so verhalten, wie mir beschrieben, habe noch dazu 13 Euro Porto gezahlt und soll nun weiterhin die 400€ bezahlen.
Ich kann dieses Verhalten Ihrerseits nicht nachvollziehen und hoffe auf Klärung. Ich habe keinerlei Verwendung mehr für diese Geräte, habe Sie in bestem Zustand an Sie zurückgesendet.
Edit: Kundennummer unkenntlich gemacht.
am 12.11.2018 22:59
am 13.11.2018 16:48
Hallo mlustud,
dem Beitrag von @reneroman hab ich nichts hinzuzufügen.
Ich kann nicht beurteilen, ob die Zusage wirklich von der Hotline so getätigt wurde.
Da Du Dich ja zwischenzeitlich bereits Beschwerde per Fax gesendet hast, die geprüft & abgelehnt wurde, kann ich da auch nicht anders entscheiden.
Bei Vertragsabschluss war klar von Mietgeräten die Rede - auch die Notwendigkeit diese zurückzusenden.
Wir sind schon sehr kulant was die Frist angeht - 3 Monate später wird hier aber keine Erstattung erfolgen.
Tut mir leid, dass ich keine andere Info für Dich hab.
VG,
Andre
am 20.11.2018 16:48
am 20.11.2018 17:05
Wie @Andre schon schreibt: Wenn die Beschwerdeabteilung den Fall geprüft und die Kulanz abgelehnt hat, dann sind ihm die Hände gebunden, weil das Beschwerdemanagement in dem Fall das letzte Wort hat.
Und nochmal: In den AGB zum Vertrag steht klar drin, dass KEINE Erinnerung notwendig ist, sondern die Geräte unaufgefordert zurück müssen. Wenn man sich nicht sicher ist, ob es ein Miet- oder Kaufgerät ist, wäre hier eindeutig ein Kontakt am Ende der Vertragslaufzeit in der Form "Hallo, handelt es sich um Mietgeräte, wenn ja, wohin müssen die?" deutlich besser gewesen, als einfach zu hoffen, dass schon nichts passieren wird - zumal auf den Rechnungen eben jene Mietgeräte auch als solche ausgewiesen sind.
Dir steht es natürlich frei, einen Rechtsbeistand deiner Wahl hinzuzuziehen und die Sache nochmal von rechtlicher Seite insbesondere bezüglich der Höhe des Schadenersatzes prüfen zu lassen - aber ob das zielführend ist, oder ob du dabei schlechtem Geld (der Abbuchung der 400 €) noch weiteres "gutes" Geld (für den Anwalt) hinterherschmeißt, musst du selbst entscheiden. Im dümmsten Fall findet der Anwalt nämlich auch nur heraus, dass die Höhe berechtigt ist...
am 20.11.2018 17:31
Na ja, 400€ Schadensersatz für 4 Monate "Nutzungsentzug" ist schon ganz schön happig.
Ohne Zweifel hat der TE nicht vertragsgemäß gehandelt - aber ob das Vorgehen von VF tatsächlich in Ordnung ist, kann man sicher auch anders sehen.