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Antwort
Lösung
am 04.12.2020 00:02
Hallo,
letztes Jahr kam einer aus dem Vertrieb vorbei und wollte mir vorschlagen, den Vertrag doch zu erneuern, da er in einigen Monaten verlängert wird. Das habe ich gemacht. Doch aktuell habe ich zwei Verträge mit zwei KUNDENNUMMERN. Außerdem sind die Daten des neuen Vertrages fehlerhaft, ich bin als Frau nun ein Herr und der Nachname ist falsch geschrieben.
Meine Frage ist, ob ein Vertrag, am besten der alte, gekündigt werden kann. Ich wollte eigentlich nur den alten verlängern mit neuen Konditionen und keinen Zweitvertrag.
Außerdem müssen die Angaben des neuen Vertrages berichtigt werden. Reicht es da aus, den Kundendienst zu kontaktieren?
am 04.12.2020 00:15
Sich von einem Vertriebler einfach einen Vertrag aufschwatzen zu lassen, ist nicht sonderlich zielführend.
Schriftlich kannst du natürlich einen Vertrag zum Vertragsende kuendigen. Während der Vertragslaufzeit kann bei einen Bestandsvertrag in einen höherwertigen Tarif gewechselt werden.
Du kannst schriftlich um Korrektur der Vertragsdaten bitten.
am 04.12.2020 01:28
Ich kann also einen Vertrag nicht sofort kündigen?
Ich finde das seltsam, da ich eigentlich keinen falschen Namen angegeben habe. Wurde ich da ***?
am 04.12.2020 08:25
Kündigen kannst du immer nur zum Laufzeitende. Bei neuen Verträgen kannst du innerhalb 14 Tagen widerrufen, das wäre in deinem Fall wohl das richtige Vorgehen gewesen. Wenn du schon 1 Jahr lang zwei Verträge bezahlt hast, dann wird es einfach schwierig zu argumentieren, dass du das gar nicht gewollt hast. Über die Vertriebsmethoden von Vodafone steht auch viel in der Presse, scheinbar bist du auch Opfer so eines windigen Drückers geworden. Trotzdem ist aber auch jeder selbst für sein Handeln verantwortlich. Ich würd z.B. niemals einen Vertrag abschliessen nur weil ein Verkäufer an der Haustür darum bettelt. Ich informiere mich grundsätzlich selbst wenn ich ein neues Produkt möchte und entscheide dann auch selbst wie ich den Vertrag abschliesse. In einzelnen Fällen kann hier ein Moderator noch etwas richten, warte mal ab bis sich einer meldet.
am 04.12.2020 10:24
Das ist natürlich mein Fehler, Haustürgeschäfte abzuschließen. Ab wann gilt da denn die Widerrufsfrist?
Ab Vertragsabschluss, also wenn der Vertriebler an der Haustür steht, oder wenn das Paket samt Modem etc. ankommt?
am 04.12.2020 10:32
Offiziell sind das 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung (z.B. mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Erhalt des unterschriebenen Auftrages mit der Widerrufsbelehrung)
am 05.12.2020 20:04
Hallo Imperius
willkommen in der Community. 🙂
Ich denke, dass wir für Deine Situation eine Lösung finden werden. Bitte lass mit eine PN mit Deinen Daten (beide Kundennummer, Adresse, Name und Geburtsdatum) zukommen.
Sobald diese raus ist, melde Dich nochmal hier im Beitrag.
Viele Grüße
Anett
am 18.12.2020 11:47
Hallo Anett, ich habe nun die PN an dich geschickt.
Viele Grüße,
Imperius
am 22.12.2020 13:10
Hallo Imperius,
da ist ja schon einige Zeit ins Land gegangen. Ich habe es an meine zuständigen Kollegen weitergeleitet. Diese schauen sich das Ganze an und prüfen es. Sobald ich Neuigkeiten habe, melde ich mich.
Viele Grüße
Nancy