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Lösung
am 22.08.2019 13:14
Ich wohne in der Hausnummer 8/2 und war bisher Kunde bei Vodafone (VF).
Am 19.07.19 habe ich von VF die Info erhalten, dass die Telekom die Miete der Leitungen zum 01.09.19 erhöht, die VF an die Kunden weitergibt, und deshalb ein 6-wöchiges Sonderkündigungsrecht einräumt. Zunächst hatte ich eine Kündigung nicht in Betracht gezogen, da an meiner Adresse ohnehin nur DSL bestand mit effektiv max 6Mbit/s im Download. Ein Wechsel zu einem neuen Anbieter hätte mir ev. für die ersten 6-12 Mo. eine Preisersparnis gebracht, mich aber für weitere 24 Mo. an die langsame Leitung gebunden. Im Nachbarhaus wurden letztes Jahr Anschlüsse von Unitymedia (UM) ermöglicht, worauf ich auch an meiner Adresse gehofft habe, da es weiter Bauarbeiten in der Straße gab.
Am 26.07. ist dann ein Mitarbeiter von UM von Tür zu Tür gegangen, um Verträge mit UM anzubieten. Ich habe den Vertrag direkt unterzeichnet. Um die Kündigung bei VF wollte sich UM kümmern.
Ein paar Tage später wurde ich von einem Techniker angerufen, um einen Anschlusstermin zu vereinbaren. Dieser hatte allerdings im System die Hausnummer 8 statt 8/2, die es ebenfalls gibt, und musste daher den Auftrag an UM zurück geben.
Nach zwei Wochen hatte ich immer noch nichts von UM gehört und auch keine Vertragsunterlagen zugesendet bekommen, weshalb ich am 12.08. dort angerufen habe. Der Mitarbeiter sagte mir dann, dass der Auftrag vom 26.07. storniert wurde, da es einen Objektvertrag mit dem Vermieter gäbe, und hatte mir dann einen neuen Auftrag angelegt, bei dem alles über die Nebenkosten abgerechnet würde. Ich müsste nur einen Router bei UM bestellen und meinen Vertrag mit VF selbst kündigen, was ich dann auch gemacht habe.
Dann habe ich mit meinem Vermieter telefoniert, um mich über die Details zu erkundigen, bekam dort aber die Info, dass dieser Objektvertrag bereits 2014 erloschen wäre.
Ein erneuter Anruf bei UM am 15.08. ergab dann, dass für alle Adressen, die zum selben Vermieter gehören, eine Vermarktungssperre vorliege, die vom Vermieter erteilt worden wäre.
Ich habe mit meiner Vermietung erneut telefoniert, die mir dann sagten, dass bereits andere Mieter diese (falsche) Auskunft von UM erhalten hätten, da die Sperre von UM selbst ausgegangen sei. Dem ganzen läge eventuell das Problem zugrunde, dass der Vermieter einen Vertrag für Kabelfernsehen mit der Telekom hat, und die Telekom und UM sich nicht einigen können. Diese Information habe ich von meinem Vermieter schriftlich mit einer entsprechen Email und der Bitte um dringende Bearbeitung an UM weitergeleitet, da ich nun bis zum 09.09.19 eine Lösung brauche.
Von UM habe ich zudem auch noch die Aussage, dass es weitere solche Fälle (zB in Bochum) gäbe.
Gestern rief mich UM an und fragte, ob ich noch Interesse an dem Vertrag an der Hausnummer 8(!) hätte. Ich habe die Mitarbeiterin auf meine Email hingewiesen, leider sagte sie mir, dass diese noch niemand bearbeitet habe, sie wolle sich aber umgehend darum kümmern. Heute habe ich dann eine Email mit der Stornierung des ursprünglichen Auftrags erhalten ohne weitere Information, was nun der Stand der Dinge ist.
Ich bin inzwischen nicht mehr bereit, bei Unitymedia nochmal anzurufen, und bin mir inzwischen auch nicht mehr sicher, ob ich dort noch Kunde werden möchte. Andererseits möchte ich auch endlich eine schnellere Internetleitung. Die Telekom bietet übrigens an meiner Adresse nur eine DSL-LTE-Hybrid-Lösung mit 50Mbit/s an, die anfangs teurer als das Angebot von Unitymedia mit 400Mbit/s ist.
WAS SOLL ICH TUN? Bitte Ideen schicken.
Kann ich bis in 2 Wochen damit rechnen, dass das Anliegen geklärt ist? Andernfalls überlege ich, auf einen festen Internetanschluss zu verzichten und nur noch auf LTE zu setzen. Aber auch dann bin ich für 24 Monate erstmal KEIN Kunde hier!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 23.08.2019 01:42
am 23.08.2019 03:27
Hier wird der Vermieter mit der Telekom einen Vertrag geschlossen haben weswegen Unitymedia die Verkablung im Haus nicht nutzen darf/kann.
Ein Vermarktungsverbot scheint mir auch die logische Schlussfolgerung zu sein.
SOLLTE ein Übergabepunkt von Unitymedia im Haus vorhanden sein dann lass dir vom Vermieter schriftlich bestätigen, dass Unitymedia deinen Anschluss, auch in Form technischen Maßnahmen ( Leitungsverlegung im Haus bis zu deiner Wohnung) schalten/realisieren darf.
Ich denke so würde ich vorgehen.
Ansonsten kann ich auch nur Raten die Tipps von Hemapri zu befolgen.
Er ist Servicetechniker und weiß wovon er redet.
LG
am 23.08.2019 15:21
Leider wird es hier wohl nicht möglich sein mit Unitymedia.
Bei der Übernahme von Kabel BW wurde das Zugeständnis gemacht, dass Hauseigentümer oder Verwaltungen selbst entscheiden können wen sie als Kabelnetzbetreiber wünschen.
Siehe auch hier https://www.teltarif.de/unitymedia-liberty-kabel-bw-uebernahme/news/44977.html
Dies hat zur Folge, dass Netcologne sich z.B. auch außerhalb des Kölner Umkreises immer weiter ausbaut.
Hatte aber auch zur Folge, dass die Telekom mit einer eigenen Tochter Firma oder Coop Firma (bin mit da gerade nicht sicher glaube aber, das ist die dt. Multimedia gmbh) das Kabelnetz an einigen Adressen für sich beansprucht. Ich meine sogar an allen Adressen der ehemals dt. Annington waren davon betroffen.
Diese Adressen sind vom UM Netz abgekoppelt, da hilft somit leider auch keine Einzelerlaubnis des Eigentümers. 😞
Oder Extra Kabelverlegung.
am 23.08.2019 15:24
am 23.08.2019 15:38
am 26.08.2019 13:34
SOOO Schnell würde ich das Ganze noch nicht in den Wind jagen!!!
Wenn du wirklich nicht zur Telekom willst, und du mit Vodafone bis Dato auch einverstanden warst (Bis zur Preiserhöhung), wäre der GigaCube von VF dann keine passende Alternative?
Mit dem GigaCube über 5G kann doch auch eine gute Geschwindigkeit erreicht werden. Und du bist nicht von der DtAG abhängig 🙂
am 26.08.2019 14:40
am 26.08.2019 14:43
am 05.09.2019 17:17
Danke für das Update.
Welche Geschwindigkeit liegt denn nun bei dir vor? Ich denke mal, mehr als die 6Mbps über DSL.
Deine Summary kann ich nachvollziehen. Alles sehr komplex und auch nicht zielführend, dass der Vermieter (der sich ja für die Telekom als NE4 (Netzebene 4, also die Inhausverkabelung)-Betreiber entschieden hat (und niemand sonst)), keine Aussage zu den technischen Gegebenheiten machen kann. Erlässt seine Mieter im Regen stehen
Die NE4-Betreiber haben Exklusivität.
Ab Ende 2020 wird aber Telefonica Deutschland neben Vodafone (inkl Unitymedia, die ja nun zu denen gehören) auch Breitband über das Vodafone Kabelnetz vertreiben dürfen auf eigenem Namen
am 05.09.2019 19:53