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Kabel-DSL Vertrag trotz klarer Verneinung
JoJo_NBG
Daten-Fan
Daten-Fan

Guten Tag,

 

ich betreibe für einen Freund den Internetanschluss in meiner ehemaligen Wohnung weiter. Als dort Probleme mit dem Router auftraten wandte ich mich an die Technikhotline von Vodafone. Im Gespräch sagte der Techniker, dass an dem Standort auch Kabel-DSL verfügbar sei. Ich erklärte ihm, dass ich die Wohnung aufgegeben wird und ich den Vertrag zum Ende der Laufzeit nicht mehr benötige, dementsprechend auch keine Umstellung auf Kabel-DSL wünsche.

 

Nun habe ich von Ihnen eine Vertragsbestätigung über meinen neuen Kabel-DSL Anschluss vorliegen. 

Es ist wohl auch ein Paket mit neuer Hardware an die Adresse gesendet worden, welches ich selber nicht angenommen habe, da ich wie gesagt dort nicht mehr wohne, und auch der derzeitige Hauptmieter ist überwiegend auf Reisen, das Paket ging an ein im Haus liegendes Geschäft.

 

Hier ist ganz klar kein Vertrag zustande gekommen, da ich zu keinem Zeitpunkt eine Willenserklärung abgegeben habe. Deshalb bestreite ich den Vertrag und fordere Sie auf, den Vertrag rückabzuwickeln. Bitte senden Sie mir weiterhin ein Retourenlabel zu, damit ich Ihnen die mir nun vorliegende Hardware zurücksenden kann.

 

 Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter den Ihnen vorliegenden Kontaktdaten zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jonathan Kerzel

 

 

10 Antworten 10
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@JoJo_NBG@  schrieb:

ich betreibe für einen Freund den Internetanschluss in meiner ehemaligen Wohnung weiter.

 


Mit Wissen und Zustimmung durch Vodafone? Und welche Rolle spielt der "derzeitige Hauptmieter"?

hast aber gutes Vertrauen in den Freund, macht er was illegales bist du dran, wenns dein Vertrag ist!

Der glubb is a Depp
Nancy
Moderator:in
Moderator:in

Hallo JoJo_NBG,

 

geht es um einen Internetvertrag über Kabel oder DSL? Auch, wenn Du das Ganze nicht wolltest und nicht zugestimmt hast, widerrufe den Vertrag schriftlich über das Kontaktformular. Ein Retourenschein findest Du in dem Paket. Schicke dies bitte ebenfalls schnellstmöglich zurück.

 

Viele Grüße

Nancy

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Gelöschter User
Nicht anwendbar

Das Problem wird halt sein, wenn der Kunde überhaupt nichts macht, dass VF in der Pflicht steht und  nachweisen muss, dass überhaupt ein Vertrag existiert. Und nach der Schilderung dürfte das schwierig werden. Ich als Kunde würde mich hier entspannt zurücklehnen. Entstehende Kosten sollte VF dem Mitarbeiter in Rechnung stellen, der dachte, hier mal schnell ein paar Euro verdienen zu können. Leider hört man halt viel zu häufig, dass bei Störungsmeldungen etc. auf wundersame Art und Weise Verträge zustande kommen.

 

@JoJo_NBG Wenn es keinen Vertrag gibt kann man auch nichts "rückabwickeln" (und auch nichts widerrufen)


@Gelöschter User@  schrieb:

Das Problem wird halt sein, wenn der Kunde überhaupt nichts macht, dass VF in der Pflicht steht und  nachweisen muss, dass überhaupt ein Vertrag existiert. Und nach der Schilderung dürfte das schwierig werden. Ich als Kunde würde mich hier entspannt zurücklehnen. Entstehende Kosten sollte VF dem Mitarbeiter in Rechnung stellen, der dachte, hier mal schnell ein paar Euro verdienen zu können. Leider hört man halt viel zu häufig, dass bei Störungsmeldungen etc. auf wundersame Art und Weise Verträge zustande kommen.

 

@JoJo_NBGWenn es keinen Vertrag gibt kann man auch nichts "rückabwickeln" (und auch nichts widerrufen)


@Gelöschter User

Das Problem mit den "Es gibt nichts, was man rückabwickeln könnte", liegt daran, dass man als vermeintlicher Kunde schon eine Mitwirkungspflicht hat. Bei offensichtlichem Irrtum (über den Vertragsschluss) muss man das Gegenüber schon über den Fehler informieren - einfach aussitzen reicht da nicht [wie soll sonst das Gegenüber den Fehler feststellen].

 

Daher ist es oft einfacher, wenn man dem vermeintlichen Vertragspartner über die Kanäle, die in der Widerrufsbelehrung genannt wurden, eine Vertragsanfechtung mit hilfsweisem Widerruf zuschickt - dann ist man rechtlich auf der sauberen Seite und der Ball liegt wieder bei dem (vermeintlichen) Vertragspartner. Er kann dann entweder den Vertrag stornieren (und selbst alles einleiten, um die Waren wieder abzuholen) -oder- zumindest den Widerruf akzeptieren und das weitere Vorgehen mitteilen.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Muß man das wirklich? Ich habe meine Zweifel, eine anwendbare Rechtsgrundlage dazu fällt mir nicht ein. Dennoch gibt es weder Rückabwicklung noch Widerruf, denn was es nicht gibt, kann man nicht widerrufen und es kann auch nicht storniert werden, da es nicht existiert. Das ist einfach nur unlogisch.

Was die sichere Seite angeht, habe ich eine ganz andere Meinung. Wenn ich formell einen Vertrag widerrufe, könnte das auch so ausgelegt werden, dass ich einräume, irrtümlich einen Vertrag eingegangen zu sein.

Es spricht nichts dagegen, den Absender darauf hinzuweisen, dass er sich "geirrt" hat und kein Vertrag geschlossen wurde. Mehr muss ganz sicher nicht getan werden, wenn versucht wird, trotz ausdrücklicher Ablehnung, einen Vertrag unterzuschieben.


@Gelöschter User@  schrieb:

Muß man das wirklich? Ich habe meine Zweifel, eine anwendbare Rechtsgrundlage dazu fällt mir nicht ein. Dennoch gibt es weder Rückabwicklung noch Widerruf, denn was es nicht gibt, kann man nicht widerrufen und es kann auch nicht storniert werden, da es nicht existiert. Das ist einfach nur unlogisch.


Es geht nicht um eine Rückabwicklung, sondern wirklich um eine Anfechtung des Vertrags - und dafür muss man selbst dem vermeintlichen Partner seinen Irrtum klipp und klar mitteilen.


@Gelöschter User@  schrieb:

Was die sichere Seite angeht, habe ich eine ganz andere Meinung. Wenn ich formell einen Vertrag widerrufe, könnte das auch so ausgelegt werden, dass ich einräume, irrtümlich einen Vertrag eingegangen zu sein.

Es spricht nichts dagegen, den Absender darauf hinzuweisen, dass er sich "geirrt" hat und kein Vertrag geschlossen wurde. Mehr muss ganz sicher nicht getan werden, wenn versucht wird, trotz ausdrücklicher Ablehnung, einen Vertrag unterzuschieben.


Da bin ich bei dir - wenn man aber auf Nummer sicher gehen will, schickt man den hilfsweisen Widerruf gleich mit. Hintergrund ist, dass eine Anfechtung des Vertrages die Widerrufsfrist nicht hemmt, d.h. die Widerrufsfrist läuft unabhängig von der Bearbeitung der Anfechtung des Vertragsschlusses weiter.

.

Sollte also im Lauf der Bearbeitung der Anfechtung heraus kommen, dass z.B. im Telefonat doch ein "schicken sie es mir zu und ich überlege es mir" oder ähnlich gefallen ist, dann kann die verstrichene Zeit bis zu eben jener Antwort auf die Anfechtung so lang sein, dass ein Widerruf nicht mehr möglich ist (und man auf einmal an den Vertrag gebunden ist, den man nicht wollte).

Mit dem hilfsweisen Widerruf im ersten Schreiben mit der Anfechtung geht man also nur auf Nummer sicher, dass die WR-Frist nicht verstreicht.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann  schrieb:

Es geht nicht um eine Rückabwicklung, sondern wirklich um eine Anfechtung des Vertrags - und dafür muss man selbst dem vermeintlichen Partner seinen Irrtum klipp und klar mitteilen.


Was es nicht gibt, kann man auch nicht anfechten!

 

Es gibt hier nur die Aussage des TE, er hätte eindeutig und verständlich klar gemacht, dass er keinen Vertrag wünscht. Jetzt darüber zu spekulieren, was er evtl. gesagt haben könnte, nennt man "Sachverhaltsvergewaltigung". Smiley (zwinkernd)

Klarheit brächte eine "negative Feststellungsklage (§ 256 I ZPO), allerdings dürfte es zum gegenwärtigem Zeitpunkt am Feststellungsinteresse mangeln.

 

Mir ist schon klar, dass sich in der Praxis oftmals ein ganz anderes Bild ergibt, wenn man auch die andere Seite hört, aber solange da nichts vorhanden ist, muss man das, was zunächst behauptet wird, für bare Münze nehmen. Horch dich mal bei Anwälten um, was die Mandanten beim Erstgespräch oftmlas für Storys erzählen und welcher Sachverhalt sich ergibt, wenn Unterlagen und Protokolle auf den Tisch kommen.

Erst mal danke für die vielen Antworten.

Es geht um einen Internetvertrag über Kabel. Umgestellt wurde darauf von DSL. Ich habe über das Kontaktformular mitgeteilt, dass ich bestreite das ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Antwort darauf war ein Standardschreiben, dass ein Widerruf nicht mehr möglich ist, da die Frist schon überschritten ist. Wie auch schon etliche der Vorposter hier schreiben, ich gehe nicht davon aus hier etwas zu widerrufen, und meiner Meinung nach liegt hier auch kein "Irrtum" vor, sondern ein Betrugsversuch des Mitarbeiters, der sich hier wohl eine nette Provision verdienen will. 

 

Leider geht es mir aktuell gesundheitlich ziemlich schlecht, und ich habe weder die Kraft noch die Nerven mich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Da dieses Vorgehen seitens Vodafone ja scheinbar kein Einzelfall ist (wie auch hier im Forum ersichtlich) noch einmal die Aufforderung, den ursprünglichen Vertragszustand wieder herzustellen und mir darüber eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jonathan Kerzel