Kündigung wegen Umzug.
Anonym68044
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,


ich muss leider mein Vertrag kurzfristig Kündigen. Ich ziehe in den nächsten 2 Wochen spontan um. In der neuen Wohnung hat es leider kein Anschluss. Wie und wo muss die Kündigung hin?


Viele Grüße


Yazzin

14 Antworten 14
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Yazzin:
Und die Sonderkündigung auch an die Andresse senden?:

An/To: ND Thier GmbH
c/o Unitymedia BW GmbH Gottlieb-Daimler-Straße 21
46282 Dorsten

Nein - die geht direkt an Unitymedia gemäss Auftragsbestätigung

Siehe auch hier unter Postanschriften. Dort sind die 3 Regionalgesellschaften von Unitymedia aufgeführt.

https://www.unitymedia.de/m/kontakt/
Ricky
Moderator:in
Moderator:in
CE38:
Die Sonderkuendigung mit Umzugsbescheinigung (von Buergeramt) sendest du rechtssicher an Unitymedia. Beachte dabei, dass dann fuer weitere 3 Monate noch die vertraglich vereinbarten Kosten anfallen.
Unitymedia prueft vorher, ob am neuen Wohnort eine Fortsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen moeglich ist.



Bitte schicke uns deine Kündigung an kundenservice@unitymedia.de und wir werden prüfen ob wir dich am neuen Wohnort versorgen können oder nicht. Falls nicht hat CE38 die weiteren Schritte bereits erwähnt.

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Anonym68044
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Ok, danke. Ich habe bereits die Rückmeldung erhalten. In dem Brief handelt es sich um den Eingang meiner Kündigung. Wie prüft Ihr jetzt ob ihr mich in der neuen Wohnung beliefern könnt? Und wie bekomme ich den bescheid? Es wäre hilfreich wenn das ganze etwas schneller laufen würde, da ich mich sonst nach einer alternativen umsehen muss. Ohne Internet daheim ist es etwas schwierig (auch beruflich). Falls Ihr die neue Wohnung beliefern könnt wäre ich sehr gerne noch bei Unitymedia.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Soweit ich es verstanden habe, musst du nur eine Umzugsmeldung machen.
Wenn nicht geliefert werden kann, wird daraus automatisch eine Sonderkündigung.

Es bleibt das Problem mit der Verfügbarkeit. Insbesondere dann, wenn es sich nur um technische oder juristische Details handelt, also z.B.

- Ein HÜP ist vorhanden aber die Leitungswege müssten erneuert werden.
- Ein HÜP ist vorhanden aber der Eigentümer lies bisher keine Modernisierung zu.

Da fehlt es dann an der Kommunikationsbereitschaft von UM.
Wie man da zeitnah weiterkommt, ist mir auch ein Rätsel.
Janice1
App-Professor
App-Professor
Yazzin:
Ok, danke. Ich habe bereits die Rückmeldung erhalten. In dem Brief handelt es sich um den Eingang meiner Kündigung. Wie prüft Ihr jetzt ob ihr mich in der neuen Wohnung beliefern könnt? Und wie bekomme ich den bescheid? Es wäre hilfreich wenn das ganze etwas schneller laufen würde, da ich mich sonst nach einer alternativen umsehen muss. Ohne Internet daheim ist es etwas schwierig (auch beruflich). Falls Ihr die neue Wohnung beliefern könnt wäre ich sehr gerne noch bei Unitymedia.


Hallo Yazzin.

Wenn du schon eine Rückmeldung erhalten hast, dass deine Kündigung eingegangen ist, dann sollte diese auch bearbeitet werden. Die Kündigung wird dann im Normalfall zum Ende der Mindestvertragslaufzeit eingestellt. Erst wenn die Ummeldebescheinigung von dir vorliegt, wird das Datum der Kündigung angepasst. Entscheidend dabei ist das Einzugsdatum auf der Ummeldebescheinigung. Dieses wird genommen zu 3 Monaten zum Monatsende.

Wenn du nicht länger auf eine Rückmeldung warten möchtest, dann melde dich doch mal bei den Kollegen im Chat. Wir können uns das dann anschauen & dir die Auskunft über den Status deiner Kündigung geben & diese ggf. einstellen, wenn das noch nicht passiert ist 🙂

Den Chat erreichst du hier:


https://www.unitymedia.de/privatkunden/kontakt/

Liebe Grüße
Suse