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Lösung
am 02.02.2019 11:25
Hallo zusammen,
ich muss leider mein Vertrag kurzfristig Kündigen. Ich ziehe in den nächsten 2 Wochen spontan um. In der neuen Wohnung hat es leider kein Anschluss. Wie und wo muss die Kündigung hin?
Viele Grüße
Yazzin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 04.02.2019 16:22
Die Sonderkuendigung mit Umzugsbescheinigung (von Buergeramt) sendest du rechtssicher an Unitymedia. Beachte dabei, dass dann fuer weitere 3 Monate noch die vertraglich vereinbarten Kosten anfallen.
Unitymedia prueft vorher, ob am neuen Wohnort eine Fortsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen moeglich ist.
Bitte schicke uns deine Kündigung an kundenservice@unitymedia.de und wir werden prüfen ob wir dich am neuen Wohnort versorgen können oder nicht. Falls nicht hat CE38 die weiteren Schritte bereits erwähnt.
am 02.02.2019 11:31
am 02.02.2019 11:34
am 02.02.2019 11:40
am 02.02.2019 11:42
am 02.02.2019 11:47
Und was mach ich mit dem Connect-Box?
am 02.02.2019 11:51
Und vorallem:
„Steht also ein Umzug an, ist es gut möglich, dass an der neuen Wohnadresse Internet, Telefon oder TV von Unitymedia nicht verfügbar sind. Eine Vertragsmitnahme wäre folglich nicht möglich. In diesem Fall können Sie den Vertrag auch außerordentlich kündigen, ohne die Laufzeit beachten zu müssen. Unitymedia kann von Ihnen allerdings eine Meldebescheinigung über den neuen Wohnort als Nachweis einfordern.“
Warum die 3 Monate??
am 02.02.2019 11:55
Yazzin:Und vorallem:
„Steht also ein Umzug an, ist es gut möglich, dass an der neuen Wohnadresse Internet, Telefon oder TV von Unitymedia nicht verfügbar sind. Eine Vertragsmitnahme wäre folglich nicht möglich. In diesem Fall können Sie den Vertrag auch außerordentlich kündigen, ohne die Laufzeit beachten zu müssen. Unitymedia kann von Ihnen allerdings eine Meldebescheinigung über den neuen Wohnort als Nachweis einfordern.“
Warum die 3 Monate??
Die 3 Monate sind gesetzlich geregelt (Paragraph 46 TKG) Dies soll die Telekommunikationsanbieter schuetzen, da fuer die Einrichtung des Anschlusses vorher ggf. erhebliche Kosten entstanden sind.
am 02.02.2019 12:04
am 02.02.2019 12:19