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am 24.01.2021 18:55
Ich habe zwei Verträge über Internet/Telefon und Fernsehen abgeschlossen für eine Wohnung, die ich komplett möbliert für Wohnen auf Zeit vermieten wollte. Bis jetzt hat sich kein Mieter für diese Art gefunden, deshalb vermiete ich sie jetzt "ganz normal" unbefristet. Der Mieter hat kein Interesse, diese Verträge zu übernehmen. Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Verträge, die noch bis 11/2021 laufen, vorzeitig zu kündigen?
MfG
WD3
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am 24.01.2021 18:56
Einfache Antwort, Nein.
Gruß Kurt
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am 24.01.2021 18:56
Einfache Antwort, Nein.
Gruß Kurt
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am 24.01.2021 19:07
Einen Vertrag abschließen, den dann ein Fremder benutzen darf? Was ist denn, wenn der auf Teufel komm raus in der Welt rumtelefoniert? An wen geht denn dann die Rechnung?
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am 24.01.2021 19:50
Mal ganz davon abgesehen, dass eine gewerbliche Weitergabe der Leistungen von Privatkundenanschlüssen über die AGB explizit ausgeschlossen ist...
Aber wie @Kurtler schon schrieb:
Nein, es gibt hier kein Sonderkündigungsrecht - warum auch, immerhin hast du die Verträge ja selbst nach freien Stücken abgeschlossen. Und es gibt auch keine Verpflichtung, dass der Mieter der Wohnung die Verträge bezahlt oder übernimmt.