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Lösung
am 29.10.2018 13:03
Außerordentliche Kündigung wegen Nichterfüllung Ihrerseits
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Vodafone das Komplettpaket inkl. Fernsehen und Internet abgeschlossen.
Leider waren Sie nicht in der Lage, die versprochene Leistung auch nur ansatzweise zu liefern.
Deswegen habe ich diesen zum 15.11. gekündigt, sie stellen jedoch schon zum 31.10. den Dienst ein.
Woher ich innerhalb von 3 Tagen einen neuen Anbieter bekommen soll ist Ihnen offenbar egal.
Selbstverständlich gilt meine Kündigung auch für die anderen Vertragsnummern.
Ich wollte einen Anbieter und keine Stückelung. Ich werde sicherlich das „Giga TV“ nicht weiter nutzen und erwarte, das auch dies zum 31.10.2018 beendet wird.
Gerne können Sie mich zwecks Klärung anrufen. Meine Kontaktdaten haben Sie ja
Ich erwarte eine umgehende Kündigungsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Pape
am 01.11.2018 17:40
@Gelöschter User@ schrieb:
Nur muss er dazu halt auch wissen, was möglich ist.
Ok, dann zeig du ihm bitte das Gesetz in dem steht, dass er Anspruch auf Belieferung bis zum 15.11. hat. Darauf begründet er ja den Schadenersatz. Wie mehrfach geschrieben, ist mir keines bekannt. Wenn du was hast, dann immer gerne her damit.
am 01.11.2018 19:10
Lass gut sein, das führt zu nichts. Sein Anwalt wird wissen, was zu tun ist, wenn er zu einem geht.
am 01.11.2018 19:11
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am 01.11.2018 19:17
@dasdensch Also er hat ja nie gesagt, beendet sofort. Und ich schreib es gerne nochmal:
Fristlos heißt nicht, dass der Vertrag auf der Stelle beendet werden muss.
Fristlos heißt, dass eben keine Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Anders ausgedrückt:
Das Gegenstück zur ausserordentlichen Kündigung ist eine ordentliche Kündigung.
Das Gegenstück zur fristlosen Kündigung ist die fristgerechte Kündigung.
Mehr kann man dazu nicht erklären, glaubt es oder nicht
am 01.11.2018 20:58
@Gelöschter User@ schrieb:
@dasdensch Also er hat ja nie gesagt, beendet sofort. Und ich schreib es gerne nochmal:
Fristlos heißt nicht, dass der Vertrag auf der Stelle beendet werden muss.
Korrekt. Er kann aber. Jedenfalls kann ich im 314 nicht ablesen, dass das ausgeschlossen sei.
außerordentlich Kündigen heißt ja immer, das nicht zugemutet werden kann, das der Vertrag weiter geführt wird.
Das er dann aber auf einmal doch noch für 14 Tage reicht, widerspricht dem eigentlichen Tenor der außerdentlichen Kündigung.
Nahc dem Motto: Nö, eigentlich ist es nicht zumutbar, aber für 14 Tage reichts noch....
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am 01.11.2018 21:28
lass gut sein. das führt zu nichts.