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am 29.10.2018 13:03
Außerordentliche Kündigung wegen Nichterfüllung Ihrerseits
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Vodafone das Komplettpaket inkl. Fernsehen und Internet abgeschlossen.
Leider waren Sie nicht in der Lage, die versprochene Leistung auch nur ansatzweise zu liefern.
Deswegen habe ich diesen zum 15.11. gekündigt, sie stellen jedoch schon zum 31.10. den Dienst ein.
Woher ich innerhalb von 3 Tagen einen neuen Anbieter bekommen soll ist Ihnen offenbar egal.
Selbstverständlich gilt meine Kündigung auch für die anderen Vertragsnummern.
Ich wollte einen Anbieter und keine Stückelung. Ich werde sicherlich das „Giga TV“ nicht weiter nutzen und erwarte, das auch dies zum 31.10.2018 beendet wird.
Gerne können Sie mich zwecks Klärung anrufen. Meine Kontaktdaten haben Sie ja
Ich erwarte eine umgehende Kündigungsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Pape
am 29.10.2018 14:01
Hallo @MarcoLübeck, nur zur Info:
Dies hier ist eine community, die in erster Linie dem Austausch von Kunden untereinander dient. Zwar lesen hier auch VF-Mitarbeiter mit, deren Aufgabe vorrangig die Moderation ist.
Rechtsverbindliche Willenserklärungen wie z.B. Kündigungen können aber hier keinesfalls abgegeben werden.
am 29.10.2018 14:16
Alles klar, vielen Dank für den Hinweis.
am 31.10.2018 21:39
Hallo MarcoLübeck,
hast Du Dich jetzt schon anderweitig um das Thema gekümmert?
Grüße
Thomas
am 31.10.2018 22:13
Hallo Thomas,
hier der Brief den ich eben geschrieben habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe am 19.10.18 leider außerordentlich kündigen müssen.
Mein Wortlaut im Text war:
„hiermit kündige ich außerordentlich wegen massiver Nichterfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten zum 15.11.2018, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.
Die Kündigung betrifft:
Die Notwendigkeit der Kündigung habe ich Ihnen anhand von mehreren Speedtests nachgewiesen.
Nun schreiben Sie mir am 26.10.2018, erhalten habe ich den Brief am 27.10. das Sie einzelne Pakete außerordentlich kündigen.
Sie bestätigen mir die Kündigung des Internet & Phone Anschlusses, Homebox, Homespot und der Sky Fußball Bundesliga zum 31.10.2018 !!!
Das ist in 4 Tagen, abzüglich Wochenende und Feiertag in 2 Werktagen.
Zudem schreiben Sie noch ganz unverschämt dazu, das ich meine GigaTV Box nur mit einer Internetverbindung nutzen könne und ich mich bitte um einen neuen Anbieter kümmern soll. Innerhalb von 2 Tagen?
Zudem, wenn ich das Giga TV behalten sollte, was ich in keinem Fall möchte, warum wurde dann auch die Sky Bundesliga gekündigt?
Ich möchte keine Stückelung der Anbieter. Ich habe mich bewusst für Vodafon entschieden, weil ich einen Komplettanbieter möchte.
Das Verhalten Ihrer Mitarbeiter im Kundenservice grenzt an eine absolute Frechheit.
Ich arbeite im Homeoffice und habe nun ab morgen kein Internet mehr.
Ich erwarte eine umgehende Kündigungsbestätigung aller Pakete.
Ich behalte mir rechtliche Schritte vor. Eventuell anfallende Kosten die durch mobile Datennutzung entstehen werde ich Ihnen mit anwaltlicher Hilfe in Rechnung stellen lassen.
Per Telefon erreiche ich leider immer nur Hilfskräfte und keinen verlässlichen Ansprechpartner. Auch das ist sicherlich ein großes Manko
am 31.10.2018 23:35
Hallo @MarcoLübeck,
es ist natürlich hart, dass Vodafone deine Kündigung so schnell umsetzt, bei einer außerordentlichen Kündigung muss sich aber nicht an die von dir angegebene Frist gehalten werden. Ich kenne andere Fälle, wo das gemacht wurde, zwingend erforderlich ist es jedoch nicht.
Zum Thema einzelne Pakete: Wenn Internet & Phone nicht funktioniert und dir das Recht zur außerordentlichen Kündigung eingeräumt wird, gilt das natürlich nur für das betroffene Produkt. Ob du gern alles bei einem Anbieter hättest, spielt da keine Rolle. TV kann von Vodafone geliefert werden, von daher ist der Vertrag einzuhalten. Sky kann nur mitgekündigt worden sein, weil du Sky Starter und Bundesliga kostenfrei zu Giga TV dazu bekommen hast. Denn dafür ist Grundvoraussetzung, dass auch Internet & Phone bei Vodafone besteht. Der Vertrag ist gekündigt, die Voraussetzung nicht länger erfüllt.
Was die rechtlichen Schritte betrifft: Klar kannst du dir anwaltliche Hilfe holen. bedenke aber, dass du weder Anspruch auf sofortige Beendigung aller Verträge noch auf Schadenersatz hast....
am 01.11.2018 09:51
@Ines75 schrieb: bei einer außerordentlichen Kündigung muss sich aber nicht an die von dir angegebene Frist gehalten werden.
Und warum nicht? Fristlos bedeutet ja nicht "sofort" sondern lediglich, dass ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kündigung ausgesprochen wird. Da hätte VF schon eine Kündigung zum 31.10. aussprechen müssen.
@Ines75@ schrieb:Was die rechtlichen Schritte betrifft: Klar kannst du dir anwaltliche Hilfe holen. bedenke aber, dass du weder Anspruch auf sofortige Beendigung aller Verträge noch auf Schadenersatz hast....
Na ja, wenn nachweislich ein Schaden eingetreten ist, dann evtl. schon. Abgesehen davon hat der BGH bereits 2013 entschieden, dass bei Privatpersonen internet zur Lebensgrundlage gehört und deswegen bei Ausfall ein Schadenersatz zusteht. Wenn also die Abschaltung unrechtmäßig am 31.10. erfolgte könnte hier durchaus ein Anspruch bestehen. Viel nicht, aber immerhin.
am 01.11.2018 15:57
Hallo @Gelöschter User,
ich habe lange gesucht, aber nirgends einen Passus gefunden, der einen Anbieter verpflichtet, dass vom Kunden gewünschte Datum zu übernehmen. Die Entscheidung, den 31.10. zu nehmen, muss man als Betroffener nicht gut finden. aber außerordentlich heißt ohne Einhaltung von Fristen. Damit ist theoretisch eine Beendigung zu sofort möglich.
Ich kann mir vorstellen,was passiert sein könnte... Normalerweise erfolgt vor der außerordentlichen Kündigung eine Fristsetzung von 14 (Werk)Tagen zur Problembeseitigung. Es könnte so gewesen sein, dass der Mitarbeiter gesehen hat, dass die Frist nicht eingehalten werden kann und deshalb davon ausging, dass eine frühere Beendigung dem Kunden entgegen käme. Aber... könnte, könnte, Pekingente.
Schadenersatz... Erfolgte die Abschaltung denn zu Unrecht? Ich habe darauf keinen Hinweis gefunden, der dafür spricht. Von daher sehe ich keine Anwendungspunkte für das BGH Urteil.
Und wenn ich mir dann noch vorstelle, man muss den Anwalt zahlen oder eine evtl. Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung um am Ende 20 oder 30 Euro zu bekommen, dann stellt sich die Sinnfrage.
am 01.11.2018 17:18
@Ines75 Wie geschrieben heißt außerordentlich = fristlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und nicht per se, die sofortige Vertragsbeendigung. Das steht so in § 314 BGB Absatz 1 Satz 1 BGB:
"Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen". Das bedeutet nicht, dass der Kündigende nicht einen Termin nennen kann. Im Gegenteil, dadurch wird die Sache für beide Seiten klarer. Wenn man sich darauf beruft, dass fristlos mit sofort gleichzusetzen ist, würde dies bedeuten, dass der Vertrag mit Zugang der Kündigung (= wirksamwerden der Kündigung) endet. Kaum machbar, denke ich.
Und die Frage nach dem Sinn darf man sich oft nicht stellen - aber das soll jeder selbst für sich entscheiden.
Nur muss er dazu halt auch wissen, was möglich ist.
am 01.11.2018 17:29
Hallo Marco,
den Sachverhalt bzgl. Giga TV hat @Ines75 ja schon richtig erklärt. Es wird nur der Internet & Phone Vertrag vorzeitig beendet. Solltest Du rechtliche Schritte einleiten sind wir dann hier raus.
Grüße
Thomas