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Antwort
Lösung
am 02.01.2019 20:23
02.01.2019 20:28 - bearbeitet 02.01.2019 20:32
Hallo @Jenni32, wenn an der neuen Anschrift die bisherige Leistung nicht erbracht werden kann, besteht nach § 46 Abs 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Umzugstag, wenn du vor dem Umzug kündigst. Ansonsten mit Eingang der Kündigung bei VF.
Es könnte sein, dass VF die Kündigung zunächst als ordentliche Kündigung bearbeitet und die Vorlage der Meldebescheinigung abwartet.
Alternativ dazu kannst du auch einen Umzugsauftrag stellen, dann sollte VF von sich aus den Vertrag "stornieren".
am 02.01.2019 20:41
am 02.01.2019 21:07
@DreiViertelFlo schrieb:
Denn die 3 monate noch zahlen gillt erst ab dem Daten der auf neuen melde Bestätigung steht.
Hier https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-Kabel/Au%C3%9Ferordentliche-K%C3%BCndigun... steht unter szenario 2:
Alternativ steht Dir natürlich trotzdem die Möglichkeit offen, mit einer Frist von 3 Monaten ab Umzugstermin den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Frist beträgt 3 Monate (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG) und beginnt mit Deinem Umzugstermin. Ist der Umzug schon erfolgt und Du kündigst Deinen Vertrag nachträglich, beginnt die Frist mit dem Eingang Deiner Kündigung. Läuft Deine Vertragslaufzeit vorher ab, beenden wir den Vertrag wie vereinbart.
Wann die Vorsprache auf der Meldebehörde erfolgt, ist für VF unerheblich. Interessant ist das Einzugs/Umzugsdatum, das auf dem Anmeldeformular ja einzutragen ist.
am 02.01.2019 21:27
am 03.01.2019 14:04
Hallo Jenni32,
Deine Frage ist ja schon erledigt, können wir den Beitrag abschließen?
Grüße
Thomas