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Infoscore Inkasso, ohne Rechnung Mahnung
Anni2801
Daten-Fan
Daten-Fan
Guten Tag,
Ich hoffe es kann mir hier jemand helfen.
Und zwar habe ich gestern von Infoscore Post bekomme über eine Förderung von vodafone.
Ich habe im April diesen Jahres von meinem sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und der Vodafone auch mitgeteilt dass ich mich vorerst in den USA aufhalten werde und ihnen auch dort meine Adresse mitgeteilt. Der Router wurde zurück geschickt allerdings habe ich den Beleg hierfür nicht mehr.
Die letzte Rechnung wurde abgebucht, habe ich aber nie schriftlich oder per E-Mail erhalten.
Nun wurde im Juli ein Betrag von 99,90€ von Vodafone abgebucht ohne Rechnung und Deklarierung.
Die Bank hat diesen Betrag zurück gebucht.
Aufgrund unerwarteter früherer Rückreise bin ich seit Ende September wieder in Deutschland und bei meiner neuen Wohnung gemeldet
Diese Adresse habe ich auch für den Mobilvertrag der Vodafone gemeldet habe.
Nun habe ich gestern das Inkasso Schreiben erhalten bezogen auf die 99,90 plus Gebühren von 97,00€
Obwohl ich nie eine Rechnung oder Mahnung für den Betrag erhalten habe.
Nach Nachforschungen erhebt Vodafone die Gebühr wohl für den Router, wo ich leider nicht nachweisen kann, ob er angekommen ist.

Ich bin ehrlich gesagt sehr geschockt, dass ich gleich ein Inkasso schreiben bekommen habe und das wobei Vodafone in Kontakt bezüglich meines Handyvertrages stand.
4 Antworten 4
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@Anni2801  schrieb:
Ich bin ehrlich gesagt sehr geschockt, dass ich gleich ein Inkasso schreiben bekommen habe (...)

Betrachten wir es mal pragmatisch:

 

  • Sie haben zusammen mit der vorzeitigen Vertragsbeendigung die Information erhalten, bis wann der Router spätestens wieder bei Vodafone eingetroffen sein muß.
  • Ebenfalls wurden Sie in dem Schreiben auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen.
  • Es handelt sich also um eine nach dem Kalender bestimmte Leistung gemäß BGB.
  • Wird diese Leistung nicht bis zum entsprechenden Datum erbracht, befinden Sie sich automatisch in Verzug und der Gläubiger darf gegen Sie als Schuldner ohne weitere "Zwischenschritte" (in Form weiterer Rechnungen oder Mahnungen) direkte Maßnahmen ergreifen.
  • Ihrer Aussage nach haben Sie den Router zwar fristgerecht versendet, können das aber nicht nachweisen.
  • Der Router ist offensichtlich nicht bei Vodafone eingetroffen.
  • Auf dieser Grundlage zieht Vodafone die entsprechende Vertragsstrafe von Ihrem Konto ein.
  • Die Bank läßt diese Lastschrift (möglicherweise auf Ihren Auftrag hin?) zurückgehen.
  • Vodafone übergibt den Vorgang an ein Inkassobüro.

 

Was genau hat Sie daran denn jetzt konkret so "geschockt"?  Und warum erwarten Sie, daß Vodafone Ihnen mehr oder weniger auf Umwegen nachläuft und versucht, an das Geld zu kommen, das Sie Vodafone schulden?

 

Ich verstehe das ehrlich gesagt gerade noch nicht ganz.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.


@Der Ritter  schrieb:

 

  • Sie haben zusammen mit der vorzeitigen Vertragsbeendigung die Information erhalten, bis wann der Router spätestens wieder bei Vodafone eingetroffen sein muß.
  • Ebenfalls wurden Sie in dem Schreiben auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen.
  • Es handelt sich also um eine nach dem Kalender bestimmte Leistung gemäß BGB.
  • Wird diese Leistung nicht bis zum entsprechenden Datum erbracht, befinden Sie sich automatisch in Verzug

Klugscheißermodus an:
Das alleine würde nicht ausreichen."Die einseitige Festlegung einer Leistungszeit durch den Gläubiger reicht grundsätzlich nicht aus" ist höchstrichterlich festgestellt worden und der BGH nimmt immer noch auf seine Entscheidung vom  25. Oktober 2007 - III ZR 91/07 Bezug.  

Klugscheißermodus aus.

Allerdings ausgehe ich davon aus, dass diese nachvertragliche Pflicht und der Zeitraum auch vertraglich (vermutlich in den AGB) festgehalten sind, und deshalb eine Mahnung nicht erforderlich ist.

@Díaz_de_Vivar

Die Frist zur Rückgabe des Geräts (14 Tage, unaufgefordert ab Vertragsende) ist Teil der AGB und somit Vertragsbestandteil. Ebenfalls sind in der Preisliste (auch Vertragsbestandteil) die Kosten für die Nichtrücksendung genannt...

@reneromann Ja, das dachte ich mir schon. Somit ist der Hinweis in der Kündigungsbestätigung eine freundliche Erinnerung. Gäbe es diesen nicht, kämen sicherlich noch mehr "Beschwerden".