Frage
Antwort
Lösung
am 21.12.2018 15:20
am 21.12.2018 15:45
@Anni2801 schrieb:
Ich bin ehrlich gesagt sehr geschockt, dass ich gleich ein Inkasso schreiben bekommen habe (...)
Betrachten wir es mal pragmatisch:
Was genau hat Sie daran denn jetzt konkret so "geschockt"? Und warum erwarten Sie, daß Vodafone Ihnen mehr oder weniger auf Umwegen nachläuft und versucht, an das Geld zu kommen, das Sie Vodafone schulden?
Ich verstehe das ehrlich gesagt gerade noch nicht ganz.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
21.12.2018 20:10 - bearbeitet 21.12.2018 20:15
@Der Ritter schrieb:
- Sie haben zusammen mit der vorzeitigen Vertragsbeendigung die Information erhalten, bis wann der Router spätestens wieder bei Vodafone eingetroffen sein muß.
- Ebenfalls wurden Sie in dem Schreiben auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen.
- Es handelt sich also um eine nach dem Kalender bestimmte Leistung gemäß BGB.
- Wird diese Leistung nicht bis zum entsprechenden Datum erbracht, befinden Sie sich automatisch in Verzug
Klugscheißermodus an:
Das alleine würde nicht ausreichen."Die einseitige Festlegung einer Leistungszeit durch den Gläubiger reicht grundsätzlich nicht aus" ist höchstrichterlich festgestellt worden und der BGH nimmt immer noch auf seine Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - III ZR 91/07 Bezug.
Klugscheißermodus aus.
Allerdings ausgehe ich davon aus, dass diese nachvertragliche Pflicht und der Zeitraum auch vertraglich (vermutlich in den AGB) festgehalten sind, und deshalb eine Mahnung nicht erforderlich ist.
am 22.12.2018 00:52
Die Frist zur Rückgabe des Geräts (14 Tage, unaufgefordert ab Vertragsende) ist Teil der AGB und somit Vertragsbestandteil. Ebenfalls sind in der Preisliste (auch Vertragsbestandteil) die Kosten für die Nichtrücksendung genannt...
am 22.12.2018 13:18
@reneromann Ja, das dachte ich mir schon. Somit ist der Hinweis in der Kündigungsbestätigung eine freundliche Erinnerung. Gäbe es diesen nicht, kämen sicherlich noch mehr "Beschwerden".