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Lösung
am 30.10.2018 22:14
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 30.10.2018 22:18
Sofern für den Kabelanschluss nicht bezahlt wird: NEIN. Auch nicht die öffentlich-rechtlichen Sender!
Es muss mindestens der Kabelanschluss bezahlt werden - Kosten ab 18,99 €, wobei bei einigen Paketen in Kombination mit dem Internettarif ein 5 €-Gigakombi-Bonus gewährt wird.
am 30.10.2018 22:18
Sofern für den Kabelanschluss nicht bezahlt wird: NEIN. Auch nicht die öffentlich-rechtlichen Sender!
Es muss mindestens der Kabelanschluss bezahlt werden - Kosten ab 18,99 €, wobei bei einigen Paketen in Kombination mit dem Internettarif ein 5 €-Gigakombi-Bonus gewährt wird.
am 30.10.2018 22:24
am 30.10.2018 22:29
am 30.10.2018 22:34
am 30.10.2018 22:42
@reneromann@ schrieb:
Sofern für den Kabelanschluss nicht bezahlt wird: NEIN. Auch nicht die öffentlich-rechtlichen Sender!
Ja, aber wenn VF/KD im Zuge der Analogumschaltung die TV Sperrfilter entfernt, dann sind alle unverschlüsselten Sender sehbar, auch ohne Kabelanschlußvertrag, ob dann wirklich noch Wert auf einen solchen Vertrag gelegt wird?
Dazu kommt, die FritzBox 6490 ist, wenn kein TV Sperrfilter vorhanden ist, in der Lage jene Sender auf entsprechende Endgeräte zu streamen.
@DasChris: Alternative DVB-T2 HD, außer den notwendigen Receiver und der Antenne kostet da nichts.
am 30.10.2018 23:17
Nur weil kein Sperrfilter mehr gesetzt ist, heißt es noch längst nicht, dass die Nutzung des TV-Signals ohne entsprechende Bezahlung der Kabelanschlussgebühren erlaubt ist. De facto bewegt man sich damit in einer rechtlichen Grauzone - ob VF hier nachträglich Forderungen stellen kann, sei mal dahingestellt. Nur juristisch sauber ist es halt nicht.
am 31.10.2018 06:33
ich würd halt mal checken lassen warum der Empfang über die Schüssel so schlecht ist, evtl eine größere montieren lassen oder einfach mal neu ausrichten!
am 31.10.2018 07:31
am 31.10.2018 07:51
@reneromann schrieb:De facto bewegt man sich damit in einer rechtlichen Grauzone
Warum meinst du, es sei eine Grauzone? Ich halte es ganz klar für eine "Schwarzzone". Nur weil es verfgbar ist, darf man es noch nicht nutzen. Auch in die Bahn kann ich ohne Zugangskontrolle einsteigen. aber jeder weiß, dass ein Fahrschein erforderlich ist.