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Antwort
Lösung
am 17.04.2020 16:33
Liebes Vodafone-Team, liebe Community,
Mitte August werde ich für ein halbes Jahr für mein Studium ins Ausland gehen, daher kann ich mein Internet nicht weiter nutzen. Da ich aus versicherungstechnischen Gründen meinen Wohnsitz bei meinen Eltern anmelden werden muss, kann ich keine Abmeldebescheinigung vorlegen.
Ich habe in verschiedenen Beiträgen gesehen (wie dem hier: https://forum.vodafone.de/t5/Archiv-Internet-Telefon-TV-%C3%BCber/Auslandsaufenthalt/td-p/1502142 ), dass für User mit ähnlichen Problemen eine Lösung gefunden wurde.
Soweit ich es verstanden habe, muss man mithilfe einer Sonderkündigung und 3 Monate Vorlaufszeit kündigen. Dies müsste ich dann ja schon diesen Monat machen. Kann man die Kündigung jetzt veranlassen und eventuell benötigte Dokumente nachreichen? Was würde statt einer Abmeldebescheinigung als Nachweis ausreichen?
Ich würde mich sehr über eine konstruktive Lösung freuen!
Vielen Dank und liebe Grüße
am 22.04.2020 12:48
Theoretisch nur wenn du den Umzug meldest und ggf die ummeldebestatigung an Vodafone schickst, Dan musst du 3 Monate nach Umzug aber weiter zahlen.
am 22.04.2020 13:15
@Sofehald Nur zur Info: Völlig egal welche Geschwindigkeit möglich ist gilt, wenn die bisherige Technologie (Kabel) nicht zur Verfügung steht, hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
am 22.04.2020 20:48
Hallo Sofehald,
wie schon richtig gesagt wurde, wenn Kabel an der neuen Adresse nicht verfügbar ist, greift das Telekommunikationsgesetz. Melde dazu einfach rechtzeitig Deinen Umzug über das Umzugsformular. Die Kollegen kümmern sich dann um die Bearbeitung.
Viele Grüße
Lars