Auslandsaufenthalt
Sofehald
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Liebes Vodafone-Team, liebe Community,

Mitte August werde ich für ein halbes Jahr für mein Studium ins Ausland gehen, daher kann ich mein Internet nicht weiter nutzen. Da ich aus versicherungstechnischen Gründen meinen Wohnsitz bei meinen Eltern anmelden werden muss, kann ich keine Abmeldebescheinigung vorlegen.

Ich habe in verschiedenen Beiträgen gesehen (wie dem hier: https://forum.vodafone.de/t5/Archiv-Internet-Telefon-TV-%C3%BCber/Auslandsaufenthalt/td-p/1502142 ), dass für User mit ähnlichen Problemen eine Lösung gefunden wurde.

Soweit ich es verstanden habe, muss man mithilfe einer Sonderkündigung und 3 Monate Vorlaufszeit kündigen. Dies müsste ich dann ja schon diesen Monat machen. Kann man die Kündigung jetzt veranlassen und eventuell benötigte Dokumente nachreichen? Was würde statt einer Abmeldebescheinigung als Nachweis ausreichen?

 

Ich würde mich sehr über eine konstruktive Lösung freuen!

 

Vielen Dank und liebe Grüße

12 Antworten 12
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Du meldest den Umzug zu deineletern und bei Verfügbarkeit zieht er mit um. Nur weil man ins Ausland geht heißt es ja nicht das der Vertrag beendet wird 

Hallo DreiViertelFlo,

die haben aber bereits einen Internetanschluss und ich könnte ihn ja auch gar nicht nutzen, da ich nicht mehr in Deutschland wohnen werde. Im Ausland kann der Anschluss nicht mehr gewährleistet werden, weshalb ich ihn dort nicht mehr nutzen kann.

Entscheidend ist die Adresse, wo du als wihnebd gemeldet bist und nicht, wo du dich aufhält

Wie gesagt haben sich bereits andere Kunden in der gleichen Lage befunden wie ich. Ein Beispiel war der Link meinerseits, der Nutzer dort konnte auch keine Abmeldebestätigung erhalten, weil sein Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland war. Dennoch wurde ihm geholfen eine anderweitige Lösung zu finden und er konnte kündigen.

@Sofehald Eine Lösung könnte sich evtl. schon finden lassen. In dem verlinkten thread konnte der Kunde ja anscheinend auch irgendwie nachweisen, dass er Deutschland verläßt. Allerdings irrst du dich hier:

" muss man mithilfe einer Sonderkündigung und 3 Monate Vorlaufszeit kündigen."

Die dreimonatige Frist im Falle der Sonderkündigung infolge Nichtverfügbarkeit beginnt mit dem Tag des Umzugs. Dass dies so rechtens ist, haben auch die Gerichte bestätigt. Es eilt also noch nicht.

Was ich nicht verstehe ist, warum muss der Wohnsitz aus versicherungstechnischen Gründen bei den Eltern angemeldet werden bei Auslandsaufenthalt?
Was hat das mit der Versicherung zu tun?

Ich kenne hier eher andere Gründe, warum der Erstwohnsitz bei Auslandssemestern in Deutschland bleiben sollte, aber das hat mit der Versicherung nichts zu tun. 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Die Antwort ist ganz einfach.

Du ziehst um und an dieser Adresse kann Vodafone liefern bleibt der Vertrag bestehen.

Ziehst du zum Beispiel in ein Dorf wo mehr Kühe und Milchkannen vorhanden sind und Vodafone kann deswegen nicht liefern kommst du aus dem Vertrag nach 3 Monaten raus sobald der Umzug vollzogen wurde.

Diese 3Monate kann man als Entschädigung sehen damit dich Vodafone aus dem Vertrag vorzeitig lässt.

 

ps:

hast du vllt jemanden wo vodafone nicht liefern kann das würde dir bestimmt eher helfen aus dem vertrag raus zu kommen.

Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Sofehald,

 

der verlinkte Beitrag betrifft aber DSL und nicht Kabel. Vermutlich gab es an der Adresse der Eltern bereits einen DSL-Vertrag. Im Unterschied zu Kabel, geht nur ein DSL-Anschluss pro Wohnung. Somit ist dieser Fall nicht vergleichbar.

 

Viele Grüße

Lars

 

 

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes!

Hallo Lars und Community,

vielen Dank für die Antworten und entschuldigt die späte Rückmeldung. Ich habe nochmal einen Verfügbarkeitscheck gemacht und laut diesem wäre bei der Adresse meiner Eltern nur "DSL mit bis zu 6 Mbit/s zuzüglich einem Regio-Zuschlag von 5€ mtl." verfügbar. Die haben aber bereits einen DSL-Vertrag und die Geschwindigkeit von 6Mbit/s wäre weit aus geringer als die meines Kabel-Vertrags. Ist der Fall dann vergleichbar bzw. habe ich vielleicht doch einen Anspruch auf eine Sonderkündigung?

 

Vielen Dank und viele Grüße