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am 21.01.2020 14:55 - zuletzt bearbeitet am 21.01.2020 17:09 von HeikeF
Liebe Vodafone-Kollegen,
das alte Modem wurde fristgerecht zurückgeschickt, s. Einlieferungsbeleg anbei. Trotzdem wurden im Dezember 60€ berechnet und eingezogen. Auf telefonische Nachfrage wurde eine entsprechende Gutschrift für Januar versprochen, diese ist nicht erfolgt, s. beide Abrechnungen beiliegend.
Vorbehaltlich weiterer rechtlicher Schritte setzen wir hiermit die verbindliche Frist, den ohne Grundlage eingezogenen Betrag entweder bis zum 28 Februar auf das Ihnen bekannte Konto zu erstatten oder den Betrag mit der Rechung für Februar zu verrechnen.
Wenn Sie mit der Lösung technischer Probleme ebenso schnell wären wie mit dem unberechtigten Einzug von Rechnungsposten wären ihre Kunden sicherlich deutlich zufriedener.
Gruß
XXXX
Edit: @Jultomte Hab den, vermutlich, Nachnamen zu Deiner Sicherheit entfernt. Bitte nicht solch sensible Daten mit der Öffentlichkeit teilen. VG, Der-Peter
Edit2: Anlage gelöscht, da Kundendaten ersichtlich Viele Grüße Heike (Mod)
am 21.01.2020 15:18
Manche Gutschriften werden im richtigen Monat erstellt schaffen es aber nicht mehr auf die aktuelle Rechnung. Wann haste denn da angerufen?
am 21.01.2020 17:01
@Jultomte Fristsetzungen in diesem forum haben keine rechtliche Bedeutung.
am 21.01.2020 21:14
Hallo Jultomte,
es kann durchaus sein, dass sich die Gutschrift und die Rechnung überschnitten haben. In dem Fall wird es dann automatisch mit dem nächsten Rechnungslauf bereinigt.
Grüße
Thomas
am 05.02.2020 11:48
Hallo,
das ist leider bisher nicht der Fall.
Ich finde es auch immer wieder bemerkenswert, wie fehleranfällig die Abrechnungssysteme großer Unternehmen gegenüber Verbrauchern sind. Statistisch sollten solche Fehler gleich häufig zugunsten und zuungunsten des Kunden auftreten. Das ist aber weder bei der privaten KV, Telefon-, Strom- und anderen Dienstleistern der Fall. Fast ausnahmslos "irrt" man zu eigenen Gunsten und wer als Verbraucher nicht genau prüft und widerspricht wird systematisch übervorteilt.
Das deutsche Verbraucherschutzrecht sollte hier grundlegend verändert werden.
am 06.02.2020 12:52
Hi Jultomte,
dann schicke mir bitte dazu eine private Nachricht mit folgenden Angaben:
Name
Adresse
Geburtsdatum
Kundennummer
Link dieses Beitrages
Bitte melde Dich nochmal kurz hier, wenn Du die PN geschickt hast.
Gruß
Stephan