Ablauf der Frist
littleEve
Daten-Fan
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Ich habe vor einer längeren Zeit eine Aufforderung bekommen, meinen Router, Receiver usw. zurück zu schicken. Leider habe ich vor kurzen eine Rechnung bekommen, weil ich den Termin verpasst habe es zurück zu schicken. Kann man die Rechnung noch verhindern und es noch zurück schicken?

 

Edit: @littleEve Beitrag in passendes Board verschoben

5 Antworten 5
reneromann
SuperUser
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@littleEve: Die Rechnung kann man nicht mehr verhindern - du hast sie doch schon bekommen...
Ob VF bei derartig verspäteter Rückssendung (denn seit der Aufforderung sind wohl schon ein paar Wochen, eher Monate, vergangen) noch Kulanz walten lässt, hängt vom Einzelfall ab. Du kannst es versuchen, die Geräte jetzt noch zurückzuschicken, eine Garantie dafür, dass sie noch akzeptiert werden und das der Rechnungsbetrag nicht eingezogen resp. wieder gutgeschrieben wird, gibt es jedoch nicht.

Es gibt hier einen Artikel in der PC-Welt vom Dezember 2017 zum Thema. Allerdings vermeiden es die Provider zu erwähnen, dass sie die Annahme verweigern, wenn die Rückgabe nicht in der von ihnen selbst gesetzten Frist (AGB) erfolgt. Die Rede ist grundsätzlich nur von "Ersatzzahlungen, wenn der Kunde nicht zurückschicken kann".

Mich würde mal interessieren, ob diese Annnahmeverweigerung einer rechtlichen Prüfung standhielte, oder ob evtl. bei verspäteter Rücksendung lediglich eine "Nutzungsausfallentschädigung" gefordert werden darf.

 


@Díaz_de_Vivar@  schrieb:

Es gibt hier einen Artikel in der PC-Welt vom Dezember 2017 zum Thema. Allerdings vermeiden es die Provider zu erwähnen, dass sie die Annahme verweigern, wenn die Rückgabe nicht in der von ihnen selbst gesetzten Frist (AGB) erfolgt. Die Rede ist grundsätzlich nur von "Ersatzzahlungen, wenn der Kunde nicht zurückschicken kann".


Nicht ganz - in den AGB heißt es, dass der Preis fällig wird, wenn das Gerät nicht rechtzeitig zurückgeschickt wird und/oder vom Kunden beschädigt wurde. Es bleibt dem Kunden jedoch frei, den Nachweis anzutreten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist...

 


@Díaz_de_Vivar@  schrieb:

Mich würde mal interessieren, ob diese Annnahmeverweigerung einer rechtlichen Prüfung standhielte, oder ob evtl. bei verspäteter Rücksendung lediglich eine "Nutzungsausfallentschädigung" gefordert werden darf.


Das wäre wirklich mal zu prüfen - nur wer möchte dem Geld für das Gerät noch weiteres Geld hinterherwerfen, um es gerichtlich klären zu lassen? Denn für Anwalt und Gerichtsverfahren dürften nochmal deutlich mehr Euro drauf gehen - und wenn man vor Gericht verliert, wird es noch bitterer (Anwaltskosten der Gegenseite).

Das ist schon klar, aber eine anwaltliche Erstberatung kostet nicht die Welt. Zudem könnte ich mir auch vorstellen, dass ein Schriftsatz einer Kanzlei, die "Kulanzbereitschaft" bei den Providern sehr erhöht - ein evtl. verlorener Prozeß in dieser Sache könnte durchaus zu unerwünschtem Medieninteresse führen. Also gibt man lieber im Einzelfall nach oder einigt sich außergerichtlich.

Nancy
Moderator:in
Moderator:in

Hallo littleEve,

 

hast Du die Geräte inzwischen zurück geschickt? Wenn Du möchtest schaue ich mir Deine Kundendaten mal an. Schick mir dazu bitte mal Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift per Privatnachricht zu und melde Dich anschließend wieder hier im Beitrag.

 

Viele Grüße

Nancy

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