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Was macht Unitymedia mit meiner alten Hardware wenn ich die zurückschicke?
Anonym83545
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Hallo Leute,

ich musste eine Fritzbox 6490 von UM zurücksenden.
Was machen die eigentlich dann mit dieser, wenn diese ja keinen Defekt hat?

Sollte irgenwie wiederverwendet werden oder?

Vielleicht preisgünstiges Routerfreiheitsgerät wenn man die Firmware ändern kann?
12 Antworten 12
chris86_UM
Datenguru
Datenguru
Achja, übrigens habe ich im Juli 2019 "neu" eine ConnectBox mit Revision 4.01 bekommen - obwohl es schon seit 2 Jahren die Revision 5.x gibt.
Also, falls die Geräte tatsächlich nicht wiederverwertet werden, wo lag diese Box denn dann jahrelang im Lager rum...?
Hemapri
Host-Legende
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chris86:
Wird da wirklich meine funktionierende ConnectBox, die zwei Tage bei mir war, bis ich mein eigenes Modem aktivieren durfte geschreddert!?
Und wenn ich eine Störung habe, und zur Behebung für ein paar Tage auf UM-Hardware wechseln muss, schicken sie mir eine neue ConnectBox, die dann wieder geschreddert wird!? (Weil man "seine" ja auch nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit behalten darf)

Das ist doch ökonomisch UND ökologisch absoluter Wahnsinn!!

Bist du da sicher, hemapri?
Oder sagen die das vielleicht nur "offiziell" so, weil es sonst Kunden gibt, die sich beschweren, dass sie "gebrauchte" Hardware nicht wollen...?


Bislang wurden die nicht defekten Boxen ja wieder aufgearbeitet und mit neuer Verpackung wieder ausgegeben. Da diese aber künftig nicht mehr eingesetzt und aus dem Vertrieb genommen werden, gibt es das nicht mehr. Die Boxen werden alle recycelt.


MfG

RalphM
Datenguru
Datenguru
Berndes89:
@hempari,

[..]

So eine Recourcenverschwändung von UM. Bin echt traurig darüber.
Und wenn die eh verschreddert wird, wieso soll ich 120€ zahlen, wenn ich sie nicht zurückschicke?
Ach übrigens, nach §932 BGB kann man eine UM eigene Fritzbox gutgläubig bei EBAY erwerben. So habe ich das in der Berufsschule gelernt. Klar UM hat dann vielleicht 120€ Entschädigung gekriegt.
Ob das als Routerfreiheitsgerät zugelassen ist, zumal das Gerät dem Besitzer anvertraut ist und nicht geklaut wurde???


Naja, ob einem, wenn es denn vor Gericht gehen sollte (hypothetische Annahme), der Richter glauben wird, dass man eine Fritzbox, die sich DEUTLICH von einen freien Gerät unterscheidet (Farbgebung weiß/silber mit Providerlogo im Gegensatz zu rot/silber zur freien Box) gutgläubig erworben hat, stelle ich mal in Frage.

Abgesehen davon, dass Unitymedia eine solche Box nicht provisionieren wird.
Zudem kann man an gestohlener Ware kein Eigentum erlangen.

Es gibt schlicht keine UM-Fritzboxen auf dem freien Markt, die legal erworben werden können.
Bitte mal den Vertrag mit UM genau durchlesen.