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Antwort
Lösung
am 06.02.2020 12:48
Sehr geehrte Community,
leider habe ich ein Problem mit der Kündigung meines DSL-Vertrages. In der per Mail gesendeten Kündigungsbestätigung befand sich eine angefügte Datei, welche sich nicht öffnen lies. Nun bekam ich überraschend eine Rechnung über 69€ für die Easybox. Wie ich nun per Chat Bot mitbekam, gibt es eine Frist zur Rückgabe des Geräts - aufgeführt in der oben beschriebenen Datei. Allgemein finde ich das etwas schade - für die EasyBox habe ich natürlich keine Verwendung mehr, weshalb ich definitiv lieber das Geld anstelle der EasyBox bei mir hätte. Ich würde mich freuen, wenn es eine Lösung gibt, die beide Seiten zufrieden stellen würde.
Mfg,
Gantner
am 06.02.2020 14:07
Hallo @Gantner
Herzlich Willkommen in der Community ... 🙂
Wenn die 14 Tage Rückgabefrist überschritten wurden, wird für das Leihgerät eine Rechnung erstellt und das Gerät geht in dein Eigentum über. Eine verspätete Rücksendung wird von Vodafone nicht akzeptiert.
In den InfoDok's wird dieses auch nochmal expliziet angesprochen.
https://www.vodafone.de/infofaxe/120.pdf
Seite 21 (Tabelle) und 22 (Erklärung unter der Tabelle)
Dort steht ...
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind Sie verpflichtet, das Mietgerät innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Anderenfalls behalten wir uns vor, von Ihnen eine Ausgleichszahlung (Überlassungsgebühr) für die nicht erfolgte Rückgabe des Mietgeräts zu verlangen.
Das Gerät wird dir Überlassen (es geht in dein Eigentum über)
weiter steht dort aber auch ...
In jedem Fall ist es Ihnen unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Das soll heissen das du auch die Möglichkeit hast gegen diese Rechnung Widerspruch einzulegen ... 😉
Ob der allerdings von Erfolg gekrönt sein wird wage ich zu bezweifeln.
Hier im Forum wird dir leider nicht geholfen werden können. Den Moderatoren sind in diesem Fall leider die Hände gebunden ... 😞
Gruß
Dieter