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Antwort
Lösung
am 09.04.2019 12:13
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich meines DSL Vertrages und meines WLAN Routers: Ich habe meinen DSL-Vertrag zum 30.1.19 gekündigt und leider die Aufforderung zum Zurücksenden des Routers in der Kündigungsbestätigung übersehen.
Nun habe ich gestern eine Rechnung über knapp 100€ für den Router erhalten, der Betrag soll am 16.4.19 von meinem Konto eingezogen werden.
Ich wollte mich erkundigen, ob es trotz der verstrichenen Frist noch möglich wäre den Router an die Adresse im Retourenschein zurückzuschicken und die Abbuchung der 100€ zu stornieren. Ich habe zwar keinen DSL-Vertrag mehr bei Vodafone, bin aber Mobilfunk-Kunde bei euch. Für eure Kulanz wäre ich sehr dankbar! 🙂
Schöne Grüße,
Jonas
am 10.04.2019 07:08
Hallo lejunz,
wirklich schade, dass Du die Box nicht fristgerecht zurückgeschickt hast.
Wenn hier schon die Ausgleichszahlung erhoben wurde, dürfen wir die nichtmehr aus Kulanz gutschreiben.
Die Box bleibt damit Dein Eigentum.
Ich wünscht ich könnte Dir was anderes sagen 😞
VG,
Andre
am 10.04.2019 11:41
Hallo Andre,
danke für die Antwort. Ich hab schon fast damit gerechnet dass Vodafone hier lieber die 100€ für einen 2 Jahre alten, gebrauchten Router einstreicht, den es auf Ebay für 20€ zu kaufen gibt, anstatt einem -Kunden- die Kulanz zu gewähren, auch wenn ihr eure Vorschriften habt.
Wenn man das Forum so durchblättert und sieht wieviele Leute dieselbe Anfrage stellen, könnte man zum Schluss kommen dahinter steckt System; so beiläufig wie auf die Rücksendung des Routers hingewiesen wird.
In diesem Fall sehe ich auch keinen weiteren Grund, Vodafone über meinen Mobilfunk-Vertrag jeden Monat 40€ in den Rachen zu stecken, wenn man dann als Kunde in solch einem Fall keinerlei Kulanz erwarten kann.
Schade dass man hier bei euch so ausgequetscht wird.
Grüße,
Jonas
am 10.04.2019 12:54
Hallo lejunz,
ich versteh Dich da total.
Wurd in der Vergangenheit auch von uns wesentlich kulanter gehandhabt , mitlerweile dürfen wirs bei dem Thema nichtmehr.
Auf der anderen Seite muss man aber auch klar sagen, dass es von Anfang an klarer Bestandteil ist, dass ein Mietgerät nach Vertragsende zurückgeschickt wird.
Wir widmen dem Thema in der Kündigungsbestätigung mit Retourenschein sogar 2 Seiten.
Den Beitrag schließ ich hier dann mal ab.
VG,
Andre