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Lösung
am 09.12.2018 14:02
Gibt es Aussicht auf Schadenersatz oder ist es sinnlos?
Beim ersten Termin als der Techniker den Anschluss freischalten sollte hab ich den ganzen Tag gewartet ohne das der Techniker da war. Angeblich war er aber da und hat meinen Anschluss eingerichtet ohne Bescheid zu sagen, anzurufen usw....
Dadurch sind mir durch alternativen Internetzugang über einen Telekom Hotspot kosten entstanden, die sonst nicht entstanden wären.
Ich musste fast eine Woche auf den nächsten Termin warten bis die Leitung freigeschaltet worden ist.
am 09.12.2018 14:22
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 09.12.2018 15:16
am 09.12.2018 15:46
20€ für eine Woche Internet über Telekom Hotspot. Das ist der Schaden den ich beziffern kann.
Darüber hinaus noch:
1 Tag völlig umsonst auf den Techniker gewartet. Er hielt es nicht mal für nötig kurz zu klingeln oder Bescheid zu sagen, dass er da war. In der Zeit hätte ich andere Termine wahrnehmen können und oder Geld verdienen können.
Die Zeit, in der ich versucht habe den Kundenservice zu erreichen. Hab es übrigens erst über Twitter geschafft und nicht über diesen Roboter der die Bandansagen macht.
Mein Wunschtermin wurde nicht eingehalten. Das war der zweite Termin.
am 09.12.2018 16:17
@Eutherium Du wirst vermutlich keine vertragliche Vereinbarung haben, dass exakt an diesem Tag dein Anschluss zur Verfügung gestellt wird.
Und "vergeudete" Freizeit ist in der Regel auch kein Forderungsgrund. Mehr Chancen haben evtl. Selbständige, die dadurch einen Verdienstausfall erleiden.
Insgesamt gesehen würde ich wie @Julz2k und @dasdensch meinen, die Erfolgsaussichten sind eher schlecht.
am 09.12.2018 16:58
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 09.12.2018 17:00
Vorher ging es nicht ohne.
Vorher hatte ich einen anderen Internetanschluss mit einer anderen Wohnung.
Ohne Internet läuft eigentlich gar nichts.
am 09.12.2018 18:04
@Eutherium Du hast ja recht, was die Notwendigkeit von internet angeht. Das Problem ist halt an der Sache, dass du keinen Vertrag hattest in dem stand: "Anschluss wird am ... geschalten". Und selbst dann wäre es noch fraglich mit dem Schadenersatz. Da müßte schon der Zusatz her: "Falls nicht, wird eine Vertragsstrafe von ....."
Du bist (leider) nicht der erste der dieses Problem hatte. Nur geht das halt niemand so recht an.
am 10.12.2018 09:43
Hallo Eutherium,
das ist insgesamt natürlich sehr ärgerlich. Tut mir leid. ![]()
Dir steht eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Das ist eine Gutschrift über den anteiligen monatlichen Basispreis. Das haben die User ja schon super erklärt.
Da es sich vermutlich um einen privaten Anschluss handelt, kann Dir kein nennenswerter wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Anders ist das bei Gewerbetreibenden/Geschäftskunden. Hier kannst Du die Dir entstandendnen Kosten (z.B. Verdienstausfall) mit entsprechenden Nachweisen schriftlich geltend machen. Die gewerbliche Nutzung muss uns natürlich vorher gemeldet werden.
Beste Grüße,
Norman