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am 29.06.2019 21:38
am 29.06.2019 23:45
Sorry, aber 2 Wochen sind nicht kurz. Und Urlaub zählt nicht als Ausrede - das wusste man vorher, in welchen Zeitraum die Kündigung und Rücksendung fällt, das hätte man also so organisieren können. Gleiches gilt auch für Krankenhausaufenthalte, auch hier sollte sich jemand um deine Angelegenheiten kümmern...
Sei froh, wenn es "nur" die Routerkosten sind - stell dir vor in dieser Zeit wäre z.B. ein unberechtiger Mahnbescheid oder anderweitiger offizieller Bescheid mit einer 2-wöchigen Reaktionsfrist gekommen und du hättest keinen Widerspruch eingelegt. Dann hättest du jetzt noch viel größere Probleme - und auch dort zählen die von dir genannten Dinge nicht.
Davon abgesehen:
Es steht dir frei den Nachweis anzutreten, dass VF ein geringerer als der benannte Schaden entstanden ist - gelingt dir der Nachweis, musst du nur den real entstandenen Schaden bezahlen.
am 30.06.2019 00:58
am 30.06.2019 23:42
am 30.06.2019 23:45
am 01.07.2019 02:14
@Tobiwankenobi schrieb:
Also Vodafone kann durch mich/ uns als jahrelangen Kunden ein Schaden entstehen..
Wenn du das Leihgerät nicht zurückschickst, fehlt das Gerät im Pool, z.B. als Austauschgerät für einen anderen Kunden und es muss stattdessen ein neues Gerät gekauft werden. Eben jenes neue Gerät kostet Geld und das ist der Schaden, der durch die nicht rechtzeitige Rücksendung entsteht.
am 01.07.2019 09:02
am 01.07.2019 20:26
@SHADOWP4IN schrieb:
den Router hättest du dann am besten vorher zurückgeschickt lg
Das funktioniert nicht, dann kommt das Gerät zurück mit der Meldung "Verpackung beschädigt" genau deswegen sind die 14 Tage auch zu kurz. Vodafone kann es sich allerdings anscheinend erlauben so mit den Kunden umzugehen und zu riskieren, das diese niemals mehr Kunde bei Vodafone werden, denn Vodafone hat als einziger Anbieter den ich kenne so strikte Klauseln und nahezu keine Kulanzregelung was das Thema rückversandt der Miethardware betrifft.
Du kannst generell innerhalb von 8 Wochen nach Rechnungsstellung Widerspruch einlegen und das würde ich auch machen, denn vor Gericht ist es sehr fraglich, ob Vodafone damit durchkommt, zudem es noch kein Urteil gibt und man es darauf auch wahrscheinlich nicht drauf ankommen lassen möchte.
Die Hardware ist außerdem noch nicht bezahlt, das ist erst mal nur Schadenersatz, das du die Hardware nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt hast. Ob du die Hardware dadurch behalten darfst ist selbst in den AGB nicht mal ersichtlich, von daher würde ich immer einen begründeteten Widerspruch einlegen. Falls der Betrag jedoch schon abgebucht worden ist, weil du mit der Kündigung nicht zeitgleich auch das Lastschriftmandat entzogen hast, dann hast du ein wenig Pech, den Betrag bitte nicht zurückbuchen lassen, ansonsten hast du auch noch Inkassokosten am Hals.
am 01.07.2019 21:27
@Julz2kok ja achso ja dachte vlt das es möglich gewesen wäre war auch nur ne idee lg