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Lösung
am 28.09.2018 19:56
am 29.09.2018 13:58
29.09.2018 14:16 - bearbeitet 29.09.2018 14:17
Du bekommst doch Hartz 4? Dann ist eine Beratung beim Anwalt für dich kostenfrei per Beratungsschein.
Das wäre natürlich jetzt extra Stress, allerdings läuft das total problemlos ab, falls du diesen Schritt gehen musst wenn keine Kulanz gezeigt wird.
Wenn das Gerät zwei Jahre alt ist oder älter, dann ist es sowieso völlig unrealistisch diesen Betrag zu nehmen.
Der in den AGBs ausgewiesene Betrag ist meistens noch über dem UVP Preis. Zudem wird oft monatlich eine Gebühr für die Geräte bezahlt, sollte dies der Fall sein, dann ist es üblich diese Miete vom Neupreis abzuziehen, insofern keine Serviceleistungen (Routertausch etc.) angenommen wurden. Desweiteren kann man nach der besagten Zeit keine 100% des Neupreises nehmen, sondern es gibt einen geregelten Abschlag nach so und so viel Monaten/Jahren.
am 29.09.2018 14:27
29.09.2018 14:43 - bearbeitet 29.09.2018 14:44
Wie gesagt keine Scheu deswegen. Habe ich in meiner Studentenzeit auch mal beansprucht, weil die Krankenkasse fast 3000 Euro von mir wollte. Lief alles problemlos, was vorher nicht ging öffnete sofort alle Türen und Tore.
am 29.09.2018 14:49