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am 30.09.2018 17:51
Hallo liebe Community,
ich wohne in einer WG die sich am 01.02.2019 auflösen wird. Den Internet&Phone-Vertrag haben wir fristgerecht zum 22.11.18 gekündigt, um die Verlängerung zu vermeiden. Wir werden also vom 22.11. bis 01.02. kein Internet in der Wohnung haben. Die optimale Lösung wäre, den bisherigen Vertrag bis zum 01.02. zu behalten, d.h. das Kündigungsdatum zu verschieben.
An der Hotline wurde mir gesagt, man könne nur im ein-Jahres-Rhytmus kündigen, da die Anschlüsse/Leitungen für jeweils zwölf Monate von der Telekom gemietet würden. Eine Verschiebung des Datums sei nicht möglich.
Diese Antwort klang erst verständlich. Jedoch: (1) Es gibt Anbieter, die Verträge ohne Mindestlaufzeit anbieten. Also scheint die Anmietung des Anschlusses nicht so unflexibel zu sein. (2) Wenn man umzieht und der Anschluss in der neuen Bleibe bereits blockiert ist, kann auch außerhalb der 12 Monate gekündigt werden. Auch hier muss die Anmietung des Anschlusses von der Telekom also vorzeitig beendet werden. (3) Laut Moderatoren-Antwort (Nr. 3) in folgendem Thread ist Verschiebung des Kündigungsdatums durchaus möglich.
Durch die genannten Gründe hege ich Zweifel an der Aussage des Hotline-Mitarbeiters. Deshalb würde ich mich sehr freuen wenn Ihr für Klarheit sorgen könntet: Ist es möglich, das Kündigungsdatum nach hinten zu verschieben? Bei wem kann ich mich melden um diesen Anspruch, falls er besteht, durchzusetzen?
Vielen Dank für Eure Antworten und freundliche Grüße,
DieSchs