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Lösung
am 04.08.2018 08:48
am 21.08.2018 12:13
Im Mai 2012 ist es zu einer Gesetzesänderung im TKG gekommen. Damit sind die Rechte des Verbrauchers bei einem Anbieterwechsel gestärkt worden, sprich eine Versorgungsunterbrechung darf es nicht mehr geben.
Das gilt allerdings nur, wenn du den neuen Anbieter die Kündigung beim alten Anbieter übernehmen lässt.
Wenn du selbst kündigst wie in diesem Fall, dann gilt das Gesetz nicht und du hast keine Chance da etwas zu drehen, die Bundesnetzagentur wird dir in diesem Fall auch nicht helfen können.
Im besten Fall wird ein Kunde nach zwei Wochen angeschlossen im schlechtesten Fall kann es auch mal ein halbes Jahr dauern.
Ein halbes Jahr oder mehr als zwei Monate sind in meinen Augen nicht hinnehmbar, dazu gibt es allerdings keine Richtlinien.
Da du jetzt Datenvolumen von Vodafone genommen hast, macht die Sache nicht einfacher.
Eine Frist kann ich dir nicht nennen, zwei Wochen reichen in der Regel aus, allerdings erst wenn es nicht mehr Verhältnismäßig ist und an dem Punkt bist du noch nicht angelangt laut Durchschnittswert.
am 21.08.2018 16:31
hier geht es mir nicht anders, dh wie ist die betrachtungsweise in einem rechtstreit:
für den fall, das nur überprüft wird, ob der abgeschlossen vertrag umgesetzt worden ist, dann hätte ich gute chancen.
wenn aber der lte router als eine art ersatz angesehen wird, dann wird das ganze natürlich kompensiert und hier würde wahrscheinlich eine lange wartezeit als angemessen angesehen werden.
was würdest in meinem fall machen ?
warten, anwalt einschalten, einen weitere kündigung schreiben, ...
am 21.08.2018 17:06
@Julz2k schrieb:Das gilt allerdings nur, wenn du den neuen Anbieter die Kündigung beim alten Anbieter übernehmen lässt.
Wenn du selbst kündigst wie in diesem Fall, dann gilt das Gesetz nicht
Wo steht denn das? Hier ist aber vieles undurchsichtig:
Mal heißt es am 11.08.2018: "Ich habe mittlerweile auch eine außerordentlichen Kündigung geschrieben, mit einer Frist von 2 Wochen, welche nächste Woche Mittwoch vorbei sein wird."
Dann wieder am 19.08.2018: "am freitag 17.08. habe ich die außerordentliche kündigung ausgesprochen"
Die Kündigung wurde auch vollkommen richtig mit dem richtigen Termin bestätigt.
Was der TE möchte, ist ein Vertragsrückritt - etwas ganz anderes also.
Und was passiert dann? Die telekom kommt bei anderen Anbietern auch nicht schneller - höchstens bei eigenen Verträgen.
Natürlich ist es ärgerlich und es stimmt schon, dass internet einen sehr hohen Stellenwert hat. Aber selbst ein möglicher Schadenersatz (pro Tag 1/30 der Monatsgebühr) bringt keine Lösung.
Und über das Datenvolumen kann man mit VF schon reden.
am 21.08.2018 18:06
als nächstes müsste ich meine kündigung über ein rechtsstreit durchsetzten, wenn ich dazu nur wüsste ob das datenvolumen als ersatz angesehen wird. zumindest bringt es nichts mit nachdruck weitere kündigungen zu schreiben.
@Gelöschter User
was meinst du mit ?
"Die Kündigung wurde auch vollkommen richtig mit dem richtigen Termin bestätigt."
zur kündigung:
ich habe am 17.08.2018 eine außerordentliche kündigung mit sofortiger wirkung ausgesprochen, dabei habe ich in dem schreiben die vorgegangenen kündigung außer kraft gesetzt.
heute wurde sie sonderkündigung von vodafone abgelehnt bwz. abgewiesen. mit der begründung - gutschrift und datenvolumen erhalten.
zur telekom:
ich würde/hätte sogar bei der telekom abgeschlossen, wäre zwar etwas teurer gewesen, aber wenigtens hätte ich internet.
zu schadenersatz:
vodafone bezeichnet dies als gutschrift und du als schadenersatz. ich habe zwar auch kein passendes begriff dafür, aber es ist selbstverständlich dass ich bis zur anschaltung kein nutzungsentgelt zahlen werde. wieso wird dies als ein entgegen kommen seitens vodafone dargelegt ?!?
21.08.2018 18:25 - bearbeitet 21.08.2018 18:29
@Gelöschter User@ schrieb:
@Julz2k@ schrieb:Das gilt allerdings nur, wenn du den neuen Anbieter die Kündigung beim alten Anbieter übernehmen lässt.
Wenn du selbst kündigst wie in diesem Fall, dann gilt das Gesetz nichtWo steht denn das? Hier ist aber vieles undurchsichtig:
Mal heißt es am 11.08.2018: "Ich habe mittlerweile auch eine außerordentlichen Kündigung geschrieben, mit einer Frist von 2 Wochen, welche nächste Woche Mittwoch vorbei sein wird."
Dann wieder am 19.08.2018: "am freitag 17.08. habe ich die außerordentliche kündigung ausgesprochen"
Die Kündigung wurde auch vollkommen richtig mit dem richtigen Termin bestätigt.
Was der TE möchte, ist ein Vertragsrückritt - etwas ganz anderes also.
Und was passiert dann? Die telekom kommt bei anderen Anbietern auch nicht schneller - höchstens bei eigenen Verträgen.
Natürlich ist es ärgerlich und es stimmt schon, dass internet einen sehr hohen Stellenwert hat. Aber selbst ein möglicher Schadenersatz (pro Tag 1/30 der Monatsgebühr) bringt keine Lösung.
Und über das Datenvolumen kann man mit VF schon reden.
Moin,
schau mal hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/120518ThemenblattAnbieterwechsel.pdf?__blob=publicationFile
Wenn man selbst den Anbieter kündigt, zu einem neuen wechselt kann man sich natürlich nicht sicher sein wann denn geschaltet wird.
Bei Kabel geht dies in der Regel deutlich schneller. Bei mir wurde nach 3 Tagen der Kabelanschluss in meiner alten Wohnung geschalten. Der war sogar so geil und hat ne Stunde gewartet, weil ich gerade im Umzug war. Über die Flasche Absolut hat er sich dann mega gefreut und ich hatte derbe geiles Kabelinternet, aber gut das ist jetzt off-topic geworden 😄
@hCayoglu so blöd es klingt, aber Vodafone hat dir die Antwort ja schon gegeben, das du nicht einfach jetzt schon zurücktreten kannst, weil man dir eben als Übergangslösung das Datenvolumen gegeben hat.
Wenn jetzt noch ein Monat revue passieren würde, der Anschluss immer noch nicht geschalten ist, dann hast du wahrscheinlich bessere Chancen vom Vertrag zurückzutreten.
Leider ist ein Widerruf nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Eingang des Willkommensbriefes?/der Widerrufsbelehrung möglich.
"Schadensersatzansprüche" hat man bei Privatkundenanschlüssen auch nicht wirklich. Bei zu niedriger Bandbreite lässt sich jedoch über eine kürzung des Betrages bzw. in einen kleineren Tarif wechseln.
In England hat man neuerdings Schadenersatzansprüche und dort wurde sogar geregelt, wie viel Geld die Anbieter dem Kunden abdrücken müssen, wenn der Techniker nicht erscheint.
In Deutschland wird dies jedoch nicht kommen, die Bundesnetzagentur wird so etwas niemals umsetzen dafür ist die Lobby zu star und in 5 Jahren brauchen wir das Gesetzt nicht mehr, weil dann sowieso "überall" Glasfaser liegen wird und die Technik bei der Telekom somit auch bei den anderen in Zukunft dynamisches on the fly wechseln der Bandbreite und Produkt ohne Wartezeit zulässt.
Ein Moderator wird sich bestimmt auch noch mal zu Worte melden.
am 21.08.2018 20:38
morgen sind genau 21 tage bzw. 3 wochen rum.
ich sehe kein fortschritt, auch nach dem zweiten techniker termin war das verhalten an meinem router (bereits zwei router probiert) immer exakt das selbe, verbunden seit 1970 und es erscheint die telekom seite mit anschluss nicht aktiv.
daher, habe ich auch öfters der vodafone vorgeworfen, dass ich kein fortschritt sehe, dh die wissen einfach nicht wo der fehler liegt und wollen es aber nicht zugeben. deswegen können sie auch nicht angeben, wann der fehler behoben sein wird - was ich nicht kenne, kann ich auch nicht abschätzen.
am 26.08.2018 08:21
neuigkeiten:
1) drittes telekom techniker einsatz
am 23.08.2018 hatte ich den dritten termin, jedoch ist er nicht erschienen. telekom hat aber auch nicht behauptet, kunde nicht zu hause, sondern "zugang zum hausverteiler (apl) nicht möglich, kunde wurde tel. informiert". übrigens, ich wurde nicht angerufen. also somit ist der dritte (und wahrscheinlich der letzte) telekom termin erfolglos gestrichen.
2) außerordentlichen kündigung akzeptiert, jedoch zum 05.09.2018
auf meine frage, wieso die lange vorlaufzeit, hieß es, sie müssen die leitung abbestellen.
merkt ihr was ?
mein kündigungsgrund war/ist dass mein dsl anschluss nie geschaltet werden konnte.
also etwas was nie geschaltet worden ist, benötige ich auch nicht zu abzustellen.
3) bundesnetzagentur hat endlich ein lebenszeichen von sich gegeben, mit der info, die gegenseite wurde jetzt aufgefordert innerhalb von drei wochen auf diesen fall stellung zu beziehen. wohl gemerkt, vodafone muss erstmal nur schriftlich reagieren, nicht den fehler lösen.
4) beschwerde der geschäftsleitung
ich habe gestern mal bei der hotline angerufen, um mich zu informieren, ob bis zum 05.09. überhaupt an dem ticket gearbeitet wird. die antwort war ja, jedoch wurde mir etwas anderes mitgeteilt.
bei mir liegt eine beschwerde der geschäftsleitung vor und sie kann/darf auch nichts mehr machen. sie konnte mir auch nicht sagen, wie ich die aufmerksamkeit der geschäftleitung erlangt habe.
habt ihr eine idee ?
vermutlich hängt es mit meiner beschwerde von [3] zusammen ?!?
oder nach einer bestimmten ticket laufzeit wird auto. die geschäftsleitung aktiv ?!?
27.08.2018 10:10 - bearbeitet 27.08.2018 10:13
Hallo zusammen,
@hCayoglu ich versuch da mal Licht ins Dunkel zu bringen:
Zu 2) Die Vorlaufzeit beträgt immer 8-10 Werktage. Offenbar wurde die Leitung im HvT geschaltet, war aber nicht bis zu Dir durchgängig. Das kommt leider oft vor. In dem Fall müssen wir dann die Leitung bzw. die Bestellung stornieren. Die Vorlaufzeit gibt die Telekom vor.
zu 3) Korrekt. Die BNetzA hört sich erst alle Parteien (ja, auch die Telekom) an. Sie macht sich dann ein Bild und reagiert entsprechend. Würdest Du auch machen. 😉
zu 4) Es ist leider nicht ganz richtig was die Kollegin Dir erzählt hat. Tut mir leid. Ja, es hängt mit Deiner Beschwerde zusammen.
Durch die Beschwerde bei der BNetzA bist Du in einem speziellen Team gelandet. Das ändert den kompletten Ablauf.
Sobald eine Beschwerde der BNetzA eingeht, dürfen wir und die Kundenbetreuung nicht mehr eingreifen. Du erhältst auch von uns keine Information mehr zu dem Vorgang.
Die fallabschließende Bearbeitung erfolgt nur durch die Kollegen. Sie werden auch mit Dir in Kontakt treten und den Sachverhalt klären/lösen bzw. Dich auf dem Laufenden halten. ![]()
Beste Grüße,
Norman
am 27.08.2018 10:44
dankeschön. du hast tatsächlich etwas licht ins dunkle gebracht. ich bin jetzt war zwar nicht erleuchtet aber die hintergründe sind jetzt eher klarer.
somit ist die BNetzA nicht geeignet um sofortige maßnahmen zu ergreifen. es ist eher eine bestandsaufnahme.
die BNetzA sollte sich eher zuerst, also in erste linie, dafür einsetzen, das die (dsl) leitung geschaltet wird. danach kann er jeden beteiligten zu wort kommen lassen.
frage:
f1) folgen von der BNetzA konsequenzen/maßnahmen/strafen usw. ?
bemerkung: falls nicht, glaube ich nicht das die BNetzA von den ISPs ernst genommen wird.
f2) was macht die BNetzA falls mein fall zum 05.09. durch die kündigung beendet wird ?
am 28.08.2018 13:39
Hallo hCayoglu,
welche Maßnahmen die BNetzA konkret ergreift, können wir Dir hier nicht beantworten.
Anfragen der BNetzA werden intern nicht von uns Moderatoren bearbeitet, daher haben wir hier keinen Einblick.
Dies übernimmt, wie Norman schon geschrieben hat, ein spezielles Team.
Gruß,
Jens