Schriftliche Bestätigung!
Anonym81478
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo,


wir haben einen TV Anschluss im Wohnzimmer, ebenso im Schlafzimmer. Wir möchten die Dose im Schlafzimmer freischalten lassen, soweit haben wir uns schon informiert (Kosten 99€ für den Techniker)... nur keiner (von UM) kann mir sagen, wo das schriftlich steht! Ich möchte es gerne schwarz auf weiß sehen das nicht noch mehr Kosten anfallen! Um es kurz zu machen, ich hätte das gerne schriftlich, dass nur einmalig 99 € anfallen.



7 Antworten 7
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo Ronman,


Hast du schon mal in die Preisliste reingeschaut bei Unitymedia?


Die 99,00 € sind für eine 2te MMD oder auch Verlegung einer MMD & ist ein Standartpreis. Falls es Höhere Kosten anfallen, macht glaub ich der Techniker ein Inviduelles Angebot vor Ort.


Mit freundlichen Gruß

Justin

Anonym81478
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo Justin,


danke für die Antwort... 


Ja, ich habe schon bei UM geschaut, wurde aber nicht fündig. Ich gucke da nochmal rein...


Mit freundlichem Gruß

Ronman

Anonym81478
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Einmalentgelte/Sonstiges/Schadenersatz


 Installationspaket Rückkanalfähigkeit 83,19 € 99,00 €


Das habe ich gefunden, dass wird es wohl sein :thinking_face:

xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie
Richtig, das ist das Paket für eine 2te MMD oder eine Verlegung.

Mit freundlichen Gruß
Justin
Hemapri
Host-Legende
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Man kann eine vorhandene Anschlussdose nicht freischalten lassen! So etwa gibt es gar nicht. Wenn die Dose nicht funktioniert, dann ist sie gestört, oder es handelt sich um eine sogenannte tote Dose, deren Zuleitung nicht mehr in Betrieb ist. Wer ist Eigentümer der Wohnung? Wende dich an den! Das muss auch nicht zwangsläufig die Sache von Unitymedia sein. Eine Änderung der elektrischen Anlage in der Wohnung ist Sache des Eigentümers.

MfG
Anonym81478
Smart-Analyzer
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Hallo Hemapri,


ich bin Eigentümer. 


Ich habe heute mit dem Kundendienst von UM telefoniert. Eine Dose ist im Vertrag mit drin und jede weitere muss von einem Techniker "freigeschaltet" werden und kostet 99 €, so der Wortlaut von UM (Kundenservice sowie Technik)!


Mir ging es nur darum das zu den 99€ nicht noch was dazu kommt...etc.


MfG

Hemapri
Host-Legende
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Ich führe selbst solche Installationen im Auftrag von UM oder auch direkt im Auftrag von Kunden oder Eigentümern durch und egal, was da irgendwelche Support-Kräfte erklären, es gibt keine solche "Freischaltung". Wenn bereits eine zweite Dose vorhanden ist, dann sollte diese auch funktionieren. Wenn nicht, besteht in der Regel ein Problem. Auch die Aussage, dass im Vertrag eine Dose enthalten und jede weitere kostenpflichtig wäre, ist kurz und bündig falsch. Um was für einen Vertrag geht es denn da? Bei Kabel TV endet die Zuständigkeit von Unitymedia am Hausübergabepunkt. Die gesamte Netzebene 4, also das Hausnetz, liegt in der Zuständigkeit des Eigentümers. Etwas anders sieht es aus, wenn es um einen Multimedianschluss geht. Hier wird bei einem sogenannten Multimedia-Ausbau eine Multimediadose pro Wohnung kalkuliert. Alle weiteren Dosen müssen zusätzlich bezahlt werden. Bei einem abgeschlossenen Vertrag können auch mehrere Dosen kostenfrei installiert werden, wenn der Vertrag mehrere rückwegfähige Geräte enthält und diese an verschiedenen Stellen angeschlossen werden sollen. Es gibt auch Objekte mit Vollausbau oder Vertungsverträge bezüglich der Netzebene 4. Da muss man schauen, was diese im Detail enthalten.Wenn es nur um Anschlussdosen für TV geht, dann muss man sich auch nicht unbedingt an UM wenden. UM hat keine eigenen Techniker, sondern gibt den Anschluss an einen Servicepartner weiter und dieser oft noch an einen Subunternehmer. Die bekommen alle etwas vom Kuchen ab. So macht der Fachann um die Ecke oder der das Haus betreuende Haus-, Hof- und Wiesenelektriker die Sache oft günstiger. Was die Pauschale von 99 € angeht, so geht es dabei nicht um eine "Freischaltung", sondern um die Installation einer weiteren Multimediadose innerhalb der Wohnung. Dabei geht es um eine Aufputz-Installation, inklusive der Dose, der notwendigen Wanddurchbrüche und maximal 25 m Leitungslänge von einem Abzweiger/ Verteiler oder der Enddose einer bestehenden Stammleitung aus. Eine solche Installation ist aber nicht grundsätzlich überall möglich, z.B. bei einer vorhandenen Dose an einer Strangleitung oder einer Stichleitungsdose. Das muss dann vor Ort abgeklärt werden und unter Umständen kann die Pauschale nicht angewendet werden und es muss nach Aufwand abgerechnet werden.


MfG