Frage
Antwort
Lösung
am 11.09.2025 12:29
Guten Tag, folgendes ist passiert. Es geht um meine Mutter (86 Jahre). Sie nutzte seit ewiger Zeit einen normalen Kabelanschluss und zahlte 16,90€ im Monat. Nun wurde ihr Kabel Digital angeschlossen, mit der Information, dass sie nun nur noch 9,99€ in den ersten sechs Monaten monatlich zahlen bräuchte. danach 14,99€. Soweit so gut, allerdings hat meine Mutter keinen Internetanschluss (den sie auch nicht benötigt) und kann die Box garnicht nutzen. Ich rief den Herrn der bei ihr war an und bekam die Information, dass sie die Box ja nicht anschliessen braucht und o weiter TV schauen kann für die o.g. Preise. Die erste Rechnung die kam beinhaltete Anschlussgebühren etc, alles in Ordnung. Nun kam aber die erste "neue" Rechnung und nun werden auf einmal 9,99€ + die ursprünglichen 16,90€ berechnet. Ist dies ein Fehler der noch korrigiert wird oder wurde meine Mutter falsch beraten?
am 11.09.2025 18:37
Naja, wie ich oben auch geschrieben habe, wenn die Person geschäftsfähig ist, ist sie geschäftsfähig. Ob das gut oder schlecht ist.
Letztlich, woher soll der Klinkenputzer wissen, ob sie einen Internetanschluss hat oder nicht.
am 11.09.2025 20:18
Wobei es ihm auch egal ist, solange es ne Unterschrift gibt!
am 11.09.2025 20:29
Er war in der Wohnung meiner Mutter u by hat den Anschluss angesehen.
am 11.09.2025 21:56
Davon weiß er doch trotzdem nicht ob in der Wohnung Internet verfügbar ist.
Nur weil im Büro hinterm Schreibtisch ein WLAN Router seine Runden dreht oder nicht ist doch nicht bekannt. Und ja, dem Klinkenputzer geht es um Provision und nicht ob er uns Paradies kommt.
am 11.09.2025 22:29
Klar geht es ihm nur um seine Provision. Jedoch war er an der Dose und hat ein anderes Kabel zum TV gelegt. Somit muß er gesehen haben das es nur eine Zweier Dose ist.
am 11.09.2025 22:54
@RobertP schrieb:
@reneromann du findest es anscheinend voll OK, dass ein vermeintlicher Vodafone "Mitarbeiter" einer 84 jährigen, die wissentlich keinen Internetanschluss hat, einen GigaTV Vertrag andreht.
Du unterstellst mir etwas, was ich so weder geschrieben noch gemeint habe!
Nochmal: Rechtlich gesehen ist die 86-jährige Dame voll geschäftsfähig - und damit sind Fernabsatzverträge, welche sie abschließt, nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist rechtskräftig - genau wie sie es auch bei 18- oder 50-jährigen Personen sind.
Ob dies "anscheinend voll OK" ist, steht auf einem ganz anderen Blatt - nur hat das am Ende einen Richter im Zweifel nicht zu interessieren. Denn rechtlich geht es nur um die Frage, ob der Vertrag ordnungsgemäß zustande gekommen ist - unabhängig vom Alter der jeweiligen Person und/oder anderen "Vorbedingungen" wie einem nicht vorhandenen Internetanschluss.
am 11.09.2025 22:58
@El_Viejo schrieb:
Klar geht es ihm nur um seine Provision.
Richtig - und zwar einzig und allein darum!
@El_Viejo schrieb:
Jedoch war er an der Dose und hat ein anderes Kabel zum TV gelegt.
Da hat der Typ gar nichts dran zu suchen - und ich bezweifele ernsthaft auch, dass er überhaupt die fachliche Kompetenz dazu hat, um zu beurteilen, ob Dosen oder Kabel ordnungsgemäß funktionieren oder nicht.
@El_Viejo schrieb:
Somit muß er gesehen haben das es nur eine Zweier Dose ist.
Internet muss nicht zwingend aus der Dose kommen, an der der TV hängt -- gibt ja durchaus Wohnungen mit mehreren Antennendosen. Davon abgesehen muss Internet nicht mal über den Kabel-TV-Anschluss gebucht sein -- für die GigaTV-Geschichten ist es völlig egal, über welche Technologie oder von welchem Anbieter der Internetanschluss stammt, GigaTV ist nicht auf einen Vodafone-Kabel-Internetanschluss angewiesen, sondern funktioniert auch mit anderen Technologien und Anbietern.
Und genau da kommt dann der Punkt: Woher soll der Verkäufer wissen, ob nicht im Nachbarzimmer ein Kabel-, DSL-, Glasfaser- oder Mobilfunkrouter steht?
am 12.09.2025 06:37
Und trotzdem weiß der Klinkenputzer nicht, ob deine Mutter einen Internetanschluss hat.
Der kann ja genau so gut via DSL oder Mobilfunk, ach Glasfaser wäre auch möglich... Zur Verfügung stehen.