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Antwort
Lösung
am 02.10.2023 16:24
Hallo zusammen,
ich habe gerade "TV Connect Start" telefonisch gebucht - auch weil es über das Internet aus irgendwelchen Gründen nicht möglich war.
Leider habe ich jetzt ein ungutes Gefühl:
- Kein Widerruf, da kein Online-Kauf (welcher dubioser Weise nicht möglich ist derzeit laut Vodafone)
- Laut Aussage des Mitarbeiters von Vodafone wird erst ab dem 01.07.2024 abgebucht (9,99€)
- Lauf Aussage des Mitarbeiters läuft die Vertragslaufzeit aber ab jetzt schon
- Angeblich konnte der Mitarbeiter keine sonstige Angaben hinzufügen (
Nun meine Fragen:
1. Meint ihr, dass das mit den Kosten ab Juli 2024 stimmt (und ich habe umsonst ein schlechtes Gewissen)
2. Sollte Punkt 1 nicht zutreffen, wie kann ich noch vom Vertrag zurücktreten? (Seit 02.10. 16:00 Uhr abgeschlossen)
Alles Liebe daz
am 02.10.2023 18:30
Hallo dazlious,
dann solltest Du Dich an einem dieser schriftlichen Kontakte wenden. Nur die haben neben der Hotline auch Zugriff auf Deine Daten bei VF und können damit nachsehen, was wirklich bei Dir eingetragen ist, Nur wenn ein Vertrag in einem Vodafone Laden abgeschlossen wurde, kann der nicht widerrufen werden. Per Telefon zählt genau wie per Internet.
Viele Grüße Siegmar
am 02.10.2023 18:48
dfie daten sind korrekt.
sollte der hasuseigentümer / die hausverwaltung eine versorgungsvereinbarung (vv) mit vodafone abgeschlossen haben.
die alten verträge enden spätestens am 30062024 - spätestens,
bis zu dem zeitpunkt ist der tv connect start beitragsfrei - danach i d r 9,99 € mtl.
ohne vv wäre der normale tv connect für 19,99 € mtl zu buchen
am 03.10.2023 01:17
@dazlious schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe gerade "TV Connect Start" telefonisch gebucht - auch weil es über das Internet aus irgendwelchen Gründen nicht möglich war.
Leider habe ich jetzt ein ungutes Gefühl:
- Kein Widerruf, da kein Online-Kauf (welcher dubioser Weise nicht möglich ist derzeit laut Vodafone)
Das stimmt schonmal nicht - das Wiederrufsrecht hat nichts mit "Online-Kauf" zu tun, sondern das Wiederrufsrecht hängt an Fernabsatzverträgen. Zum Fernabsatz gehören dabei alle Wege, die nicht in Geschäftsräumen des Vertragspartners stattfinden, also neben einem Online-Shop zählen dazu genau so auch Messestände, Haustürvertreter, Telefon- und Telefaxbestellungen, Stände in der Innenstadt (außer direkt vor dem jeweiligen Ladengeschäft)...
Du hast also für die telefonische Bestellung sehr wohl ein Wiederrufsrecht.
Und ja, das mit den Kosten kann durchaus stimmen, wenn der Vertrag mit dem Hauseigentümer noch bis zum 30.06.2024 läuft -- sollte der Vertrag hingegen früher enden, dann wirst du auch schon früher direkt an VF bezahlen müssen (dafür fällt dann natürlich auch früher schon der Nebenkostenanteil weg).
Die Aussage mit der Laufzeit stimmt ebenfalls - die Vertragslaufzeit darf maximal 24 Monate ab Vertragsschluss betragen -- ein "Verlängern für die Zukunft" hingegen ist nicht erlaubt.