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am 30.08.2022 12:00
Hallo Vodafone Team,
ich schreibe und telefoniere aber irgendwie komme ich nicht weiter. Trotz aller Belege und Erklärungen bewegt sich nichts. Ich habe eine Kabelanschluss im Jahr 2013 gekündigt. Das Kündigungsschreiben ist damals an die Unitymedia geschickt worden. Grund der Kündigung war ein Umzug, den ich auch mit der entsprechenden Meldebescheinigung Vodafone belegt habe. Das Kündigungsschreiben wurde damals per Post geschickt und ich habe jetzt noch die Kopie gefunden, die ich auch euch geschickt habe.
Ich habe habe, zu meinem Bedauern erst jetzt gemerkt, dass ihr seit 2013 weiterhin für den gekündigten Vertrag Gebühren abbucht obwohl gekündigt und die alte Wohnung selbst auch nicht mehr besteht= Das Haus wurde abgerissen. In der Folge hat Vodafone, dass habe ich nun der Dokumentation entnommen, viele Informationen und auch Kündigungsmöglichkeiten an meine alte Anschrift geschickt ( wohne ich ja nicht mehr ) aber auch an meine neue Anschrift. die ich nicht erhalten habe.
Ich bitte euch hier einvernehmlich eine kulante Lösung zu ermöglichen
Beste Grüsse
Walter 25
Gelöst! Gehe zu Lösung.
01.09.2022 10:29 - bearbeitet 01.09.2022 10:31
Noch etwas:
Du kannst unter einer Kundennummer auch mehrere Verträge für unterschiedliche Adressen abschließen - das heißt dann aber trotzdem nicht, dass Daten zu Vertrag A von Adresse A dann an die Postadresse B des Vertrages B geschickt werden.
Und die Meldebescheinigung hat nur dann einen Wert, wenn du den Nachweis antreten kannst, dass diese auch damals angekommen ist. Kannst du den Nachweis nicht antreten, dann hilft dir da auch kein Anwalt weiter. Denn auch ein Anwalt kann Recht nicht beugen oder brechen - er kann nur nach den vorliegenden Fakten arbeiten - und wenn du ihm keinen Nachweis über den Zugang(!) der Umzugsmeldung aus 2013 vorlegen kannst, kann er gegenüber Vodafone auch nicht argumentieren, dass in 2013 eine Umzugsmeldung erfolgte. In dem Fall hilft dir auch deine Argumentation mit dem Schreiben aus 2016 nicht weiter - mal davon abgesehen, dass das Schreiben sich dann ja auch auf einen Vertrag an der neuen Adresse beziehen kann...
Wie gesagt: Ich bezweifele ganz stark, dass du hier -ohne diesen Nachweis des Eingangs der Umzugsmeldung / der Sonderkündigung aus 2013- auch nur irgendeinen Cent erstattet bekommst. Und selbst wenn du diesen Nachweis vorlegen würdest, sind Forderungen deinerseits bis einschließlich 31.12.2018 mittlerweile verjährt - auch daran kann ein Anwalt nichts mehr drehen.
Das Problem ist halt, dass du dich hier selbst jahrelang nicht um die Sache gekümmert hast - nun darfst du nicht erwarten, dass deine Untätigkeit in den letzten 9 Jahren keinerlei Konsequenzen hat und du alle Gelder seit 2013 erstattet bekommst. Hier musst du dich halt an die eigene Nase fassen, dass du deine Angelegenheiten offenbar nicht besser überblickt hast und wirst zumindest die Gebühren bis einschließlich 31.12.2018 als Lehrgeld verbuchen müssen.
am 30.08.2022 13:30
Nach 9 Jahren fällt dir das auf? Ernsthaft?
Nur so: Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre - d.h. alle Ansprüche, die weiter als bis zum 01.01.2019 zurückreichen, sind mittlerweile verjährt. Und solange du den Nachweis der Kündigung mit Eingangsbestätigung(!) von damals nicht erbringen kannst, sieht die Sache eh schlecht aus - du könntest dann halt maximal mit der mittlerweile gültigen Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Denn den Nachweis, dass die Kündigung eingegangen ist, musst du schon selbst erbringen.
am 30.08.2022 17:04
Hallo,
nun, die Verjährungsfristen beziehen sich auf gestellte Forderungen ( Rechnungen) hier geht es aber um einen Vertrag der in 2013 gegenüber Unitymedia gekündigt wurde. Das Kündigungsschreiben habe ich der Vodafon nochmal geschickt.
Vodafon hat im Jahr 2019 und 2021 aber auch vorher noch an meine alte Adresse wichtige für die Kündigung relevante Informationen geschickt, obwohl Vodafon gewust hat, dass ich dort nicht mehr wohne und der Vertrag gekündigt ist. Ich selbst habe, klar.. diese Infos nicht mehr erhalten. Weil icg da bicht mehr gewohnt habe,
Und ja du hast recht, es ist einfach von mir nicht gemerkt worden , da ich das erstemal die Post von Vodafon im August 2022 in meinem Briefkasten hatte habe ich das mal genauer betrachtet..
Meine Erwartung ist, dass wir uns einigen, denn eine Verlust macht die Vodafon nicht weil es eben keine Leistung gab und das Haus/die Wohnung selbst nicht mehr exestierte.
Gruss
Und ja, ich habe das erst jetzt gemerkt
am 30.08.2022 17:45
@Walter25 schrieb:
Hallo,
nun, die Verjährungsfristen beziehen sich auf gestellte Forderungen ( Rechnungen) hier geht es aber um einen Vertrag der in 2013 gegenüber Unitymedia gekündigt wurde.
Verjährungsfristen beziehen sich nicht nur auf Forderungen, sondern auf alle Rechtsgeschäfte.
@Walter25 schrieb:
Das Kündigungsschreiben habe ich der Vodafon nochmal geschickt.
Es geht nicht um das Kündigungsschreiben an sich, sondern es geht um den Eingangsnachweis der Kündigung! Denn ohne Eingangsnachweis von damals hast du keinerlei Beweis, dass die Kündigung damals Unitymedia wirklich zugegangen ist. Und solltest du diesen Beweis nicht haben, kann sich Unitymedia / Vodafone immer auf den Standpunkt zurückziehen, dass keine Kündigung eingegangen ist.
Plus das die Kündigung damals überhaupt rechtskräftig gewesen sein muss - denn ein allgemeines Sonderkündigungsrecht bei Umzug gibt es ebenfalls nicht, sondern ein Vertrag zieht -auch nach damals bereits geänderter Fassung des TKG- wie heute auch, mit um, sofern er am neuen Standort erfüllt werden kann..
@Walter25 schrieb:
Vodafon hat im Jahr 2019 und 2021 aber auch vorher noch an meine alte Adresse wichtige für die Kündigung relevante Informationen geschickt, obwohl Vodafon gewust hat, dass ich dort nicht mehr wohne und der Vertrag gekündigt ist.
Hast du einen Nachweis, das Vodafone wusste, dass du dort nicht mehr wohnst? Oder hoffst du nur, dass dein Schreiben aus 2013 angekommen ist - kannst aber keinen Beweis dafür vorlegen?
@Walter25 schrieb:
Und ja du hast recht, es ist einfach von mir nicht gemerkt worden , da ich das erstemal die Post von Vodafon im August 2022 in meinem Briefkasten hatte habe ich das mal genauer betrachtet..
Nach 9 Jahren... Respekt...
@Walter25 schrieb:
Meine Erwartung ist, dass wir uns einigen, denn eine Verlust macht die Vodafon nicht weil es eben keine Leistung gab und das Haus/die Wohnung selbst nicht mehr exestierte.
Das spielt keine Rolle - die Dienstleistung wird durch Bereitstellung erbracht, egal ob du sie in Anspruch nimmst oder nicht. Ähnlich wie du von den lokalen Verkehrsbetrieben auch keinen Cent für die Abomonatskarte zurückbekommst, wenn du gar nicht gefahren oder gar in eine andere Stadt gezogen bist.
am 30.08.2022 18:20
Danke für das Feedback...
Fakt ist, dass ich in 2013 nicht mehr an der ursprünglichen Serviceadresse gewohnt habe.
Fakt ist ebenfalls, dass es das Haus nebst der Wohnung in 2013 nicht mehr gab. Das wurde abgerissen und kann bewiesen werden. Fakt ist auch, dass Vodafone aber auch Unitymedia wusste, dass ich dort nicht mehr wohne, denn aus den Unterlagen und Dokumenten ist das ersichtlich. Denn wie kommt Vodafone an meine Neue Adresse wenn Sie es denn angeblich gar nicht mitgeteilt bekommen hat. Fakt ist auch, dass mir in 2021 aber auch in 2019, dass ist in den Unterlagen auch ersichtlich, eine Sonderkündigungsrecht angeboten wurde, dass an meine alte Adresse geschickt wurde obwohl bekannt war, dass ich da nicht mehr wohne. Ich konnte somit auch hier gar nicht kündigen weil es einfach nicht bekommen habe. Fakt ist auch, dass ein Brief der zugestellt werden soll, wo es den Bewohner und sogar das Haus nicht mehr gibt an Vodfone/Unitymedia zurückgegangen sein muss. Danach habe ich keine Info mehr bekommen darüber, dass ich kündigen könnte.
Man kann sich immer die Dinge so drehen wie es gerade passt aber Fakten lassen sich nicht verdrehen.
Und das mit dem Abo/ Bahnfahrkarte..Stimmt.. Macht es aber nicht besser zumal wenn die Bahn meine Anschrift gekannt hätte, würden Sie mir zum Thema Sonderkündigung sich nochmal was an die richtige Adresse schicken.. Das hat Vodafone/Unitymedia nicht gemacht. Und wenn Ihr schon nicht bis 2013 rückwirkend was machen wollt, dann wenigstens zu den anderen Terminen.
Und was die Beriststellung von Leistungen betrifft ist es schon komisch, dass eine Leistung bereistgestellt wird wo es gar kein Haus mehr gab..
Es wär schön, wenn es Kundenorientierung auch mal als Kulanz gibt..
Ich habe alle nachgewiesen ......
Gruss
am 31.08.2022 08:02
Hallo Walter25,
leider kann ich ohne Einblick in den Datensatz leider gar nichts dazu sagen. 😞
Eine Vermutung ist, dass es eine Adresserecherche gab, weswegen Dich jetzt auch Schreiben an Deiner neuen Adresse erreicht haben. Wenn die Adresse 2013 schon geändert wurde, wäre keine Schreiben mehr an die alte Adresse gegangen.
Bitte wende Dich an einen dieser Kontaktwege, damit meine Kollegen sich das mal ganz ganz genau anschauen können.
Viele Grüße
Anett
am 31.08.2022 08:49
Guten Morgen Anett,
vielen Dank für dein Feedback.
Welchen anderen Kontaktweg meinst Du? Bezügl. dieser Thematik ist es auch kein Problem für mich eine Auskunft/Info einzuholen die belegt das seit 2013 dort das Haus abgerissen und ggf. seit der Zeit jemand anderes dort lebt oder wohnt. Ich kann das auch alles an Eidessatt bestätigen /unterschreiben, es sind Fakten. Ich habe nichts davon, hier Geschichten zu erzählen und ich bemühe mich sehr, dass Vodafone plausiebel zu erklären. Ich habe sicher selbst Schuld, dass wir heute darüber sprechen, denn ich hätte es früher erkennen müssen, habe ich aber eben nicht.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr nochmal in euch geht und das genauüberprüft.
Beste Grüsse
Walter25
am 31.08.2022 10:11
Hallo Walter25,
die Kontaktwege findest Du in dem Beitrag, welchen ich Dir verlinkt habe. 🙂
Ich glaube Dir, dass man das nicht erfindet. Dennoch muss ich Dir sagen, dass es sehr schwierig wird nach 9 Jahren etwas zu bewirken. Wenn bei uns keine Kündigung eingegangen ist, ist das leider sehr ärgerlich.
Ich drück Dir die Daumen, dass es eine positive Lösung geben wird.
Viele Grüße
Anett
am 31.08.2022 16:55
Hallo Anett,
Dank dir sehr..
Ich habe das jetzt nochmal an die Unitymedia Serviceadresse geschickt.
Mein Schreiben an Unitymedia zur Info für dich:
Hallo Vodafone Team,
ich habe nun alles getan und versucht zu erklären was passiert ist.
Ich habe auf die gespeicherte Dokumentation hingewiesen und es ist feststellbar, dass auch meine Sonderkündigungsmöglichkeit an die alte Anschrift geschickt wurde.
Schon da konnte ich die Kündigung nicht in Anspsruch nehmen. Das Vodafone sicher die neue Anschrift kannte, geht aus der gespeicherten Dokumentation hervor.
Aber selbst die Kenntniss der neuen Anschrift hat nicht dazu geführt, dass man mir nochmal die Möglichkeit der Sonderkündigung angeboten hat.
Es sind alles Fakten und ich würde es jederzeit an Eidesstatt bestätigen und unterschreiben.
Ich kann euch auch anbieten, dass ich eine Bescheinigung erbringe, dass ab 2013 das Haus/Wohnung abgerissen und es dort niemanden gab der Walter Helms heisst der Vodafon unter der Kundennummer in Anspruch genommen hat. Es mich dort einfach nicht mehr gab....
Ich möchte euch bitten, die gespeicherten Dokumente nochmal anzusehen, schon daraus wird doch klar.. dass hier was falsch gelaufen sein muss.
Es sind alles Fakten .. bitte schaut euch das nochmal an und überweisst mir den zu unrecht abgebuchten Betrag.
Ich habe nicht gelogen oder etwas manipuliert.
Einzig ich war unaufmerksam und habe nicht schon viel früher geschaut.
Es war einfach dumm von Mir....
Beste Grüsse
31.08.2022 19:53 - bearbeitet 31.08.2022 19:55
Dein Schreiben hilft dir nicht weiter - und auch die Argumentation zieht nicht.
Wenn du Anno 2013 nicht nachweislich(!) einen Umzug gemeldet hast, läuft der Vertrag ohne entsprechende Kündigung ungekündigt bis in alle Ewigkeit weiter. Die Nachweispflicht über den Eingang der Umzugsmeldung / Sonderkündigung mit den entsprechenden Unterlagen liegt alleine bei dir.
Ob du danach einen neuen Vertrag an einer neuen Adresse abgeschlossen hast, spielt für den alten Vertrag für die alte Adresse keinerlei Rolle - du kannst durchaus an zwei (oder noch mehr) Adressen parallel Verträge haben, die dann auch nichts miteinander zu tun haben und unter vollkommen getrennten Kundennummern geführt werden. Dies kann ja durchaus auch in deinem Interesse sein, z.B. wenn du einen Vertrag für den Hauptwohnsitz und einen Vertrag für den Zweitwohnsitz abgeschlossen hast.
Und was die Sonderkündigungsrechte aus den anderen Jahren anbetrifft: Auch hier galt das Sonderkündigungsrecht nur innerhalb des in den Schreiben genannten Zeitraums - höchstwahrscheinlich aufgrund einer Preisanpassung. Eine nachträgliche Berufung auf dieses Sonderkündigungsrecht ist dort ebenfalls nicht möglich. Du kannst dich auch nicht auf einen Nichtempfang der Schreiben berufen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass es für diesen (alten) Vertrag mal (nachweislich) eine Umzugsmeldung / Sonderkündigung mit Angabe der neuen Adresse gab. Ob Vodafone von einer anderen Adresse durch einen anderen Vertrag hätte wissen können, spielt dabei erst einmal keinerlei Rolle, da es zu deinen vertraglichen Hauptpflichten gehört, Adressänderungen (nachweislich) zu melden.
Ob das Haus abgerissen wurde oder du dort nicht mehr gelebt hast, spielt übrigens ebenfalls keine Rolle - es liegt an dir, den Nachweis über die rechtzeitige Kündigung bzw. die rechtzeitige Umzugsmeldung vorzulegen. Kannst du diesen Nachweis nicht erbringen, gibt es rechtlich keine Kündigung und der Vertrag läuft -wie geschlossen- bis in alle Ewigkeit weiter, wenn du nicht aktiv selbst kündigst. Nur eine solche Kündigung kannst du halt nur unter Einhaltung der Kündigungsfristen für ein Datum in der Zukunft ausführen - eine rückwirkende Kündigung für ein Datum in der Vergangenheit ist nicht möglich, geschweige denn werden dir -sofern du den Nachweis des früheren Kündigungseingangs/der Umzugsmeldung nicht erbringen kannst- irgendwelche Gebühren erstattet.
Nur wenn du den Nachweis der rechtzeitig in 2013 eingegangenen Kündigung/Umzugsmeldung erbringen würdest, könnte man Stand heute über die Erstattung der noch nicht verjährten Rechnungsgebühren aus 2019 ff reden. Alles davor ist bereits verjährt - du hättest in dem Fall dich einfach mal viel früher um die Angelegenheit kümmern müssen. Und ich bezweifele ernsthaft, dass dir ein Anwalt etwas anderes sagen wird oder dir -ohne den entsprechenden Nachweis aus 2013 für den Eingang der damaligen Kündigung/Umzugsmeldung- auch nur irgendwelche Hoffnung auf eine Erstattung von Gebühren machen wird.