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am 15.01.2023 18:23
Hallo zusammen,
da wir seit dem 21.12.2022 weder Internet und Telefon aufgrund einer Großraumstörung haben und uns Vodafone/Unitymedia keine Übergangslösung oder Störungsbehebung in Aussicht stellt, wollen wir nun fristlos kündigen. An welche Mail-Adresse und an welche Postanschrift können wir die Kündigung nun senden? Ein telefonischer Kontakt mit Vodafone ist der absolute Albtraum, d hier Unwissenheit auf Unfähigkeit und Dreistigkeit trifft. Immer wenn die Herrschaften keine Antwort mehr wissen, wird aufgelegt.
15.01.2023 20:54 - bearbeitet 15.01.2023 20:55
Dein Vertrag gibt dir weder die Möglichkeit, eine Ersatzlösung zu fordern, noch muss dir VF von Gesetzeswegen eine solche stellen - du kannst also nur abwarten.
Und sollte sich herausstellen, dass das Problem gar nicht von Vodafone verursacht wurde oder nicht im Einflussbereich von Vodafone liegt, wird's eh richtig schwierig. Also beispielsweise wenn der Hausverstärker ausgefallen ist oder einer der Nachbarn das Kabel angebohrt oder die Dosen unsachgemäß geöffnet und dich daher "abgetrennt" hat...
Du kannst dich in den Fällen gerne an den Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung wenden und deinen "Schaden" dort geltend machen.
am 15.01.2023 23:46
Lass dich von den Äußerungen der Vodafone-Sockenpuppen hier nicht einschüchtern und zieh die Kündigung durch. Die Gerichte urteilen inzwischen meist äußerst verbraucherfreundlich bei solchen Angelegenheiten - und Vodafone ist ja nun wahrlich kein unbeschriebenes Blatt. Wenn Du Zeugen hast, stehen die Chancen für eine Sonderkündigung ganz gut - vorausgesetzt, Du hast VF vorher eine angemessene Frist gesetzt, um die Mängel abzustellen.
Warnung vorab: VF reagiert gerne mit Inkassoterror (haben die im eigenen Hause!), droht mit Schufa-Einträgen , Kontopfändung und ähnlichem. Da muss man Nerven behalten und darf sich nicht einschüchtern lassen!
Im Zweifel wende dich an den Verbraucherschutz: Die haben schon viel, viel Erfahrung mit Vodafone!
Die Kündigung würde ich postalisch per Einschreiben an die im Impressum hinterlegte Postanschrift schicken. Per Einschreiben, weil VF auch gerne mal Kündigungen ignoriert.
am 16.01.2023 00:21
@Gelöschter User schrieb:
Wenn Du Zeugen hast, stehen die Chancen für eine Sonderkündigung ganz gut - vorausgesetzt, Du hast VF vorher eine angemessene Frist gesetzt, um die Mängel abzustellen.
Zeugen helfen nicht, wenn man keinen Nachweis über den Eingang der Störungsmeldung oder Fristsetzung hat - das reine Absenden reicht regelmäßig nämlich nicht aus, um Fristen in Gang zu setzen.
Das Fristen dann auch noch angemessen sein müssen -und- man selbst eine Mitwirkungspflicht hat (z.B. Technikertermine auch wahrnehmen muss und bei Verzögerungen der Terminwahrnehmung dann auch nicht mehr auf die Einhaltung der Fristen pochen kann, sei nur am Rande erwähnt), steht wohl außer Frage.
Wenn es für die Mails also keinerlei Eingangsbestätigung gibt - und eine mündliche Aussage an der Hotline, selbst unter Zeugen, ist im Zweifel halt nichts wert - hat man ein riesiges Problem.
am 16.01.2023 01:13
Richtig ist, dass man im Schriftverkehr mit unseriösen und dubiosen Unternehmen generell immer auf den Postweg und Einschreiben setzen sollte.
Richtig ist auch, dass es eine klare Reihenfolge einzuhalten gilt, wenn man seine Rechte gegenüber einem solchen Unternehmen wahrnehmen will:
1) Detaillierte Mängelrüge mit angemessener Frist (in der Regel ca. zwei Wochen) und Ankündigung der außerordentlichen Kündigung für den Fall, dass die Mängel nicht beseitigt werden wegen Nichterfüllung.
2) Nach Ablauf der Frist bei weiterem Bestehen der Mängel: Außerordentliche Kündigung wg. Nichterfüllung (Einschreiben!), Zahlung einstellen (Abbuchungen zurück buchen, SEPA-Lastschriftmandat widerrufen!)
3) Abwarten und nicht einschüchtern lassen (Inkassoterror, Drohung mit Schufa-Einträgen, horrende Mahngebühren). Den Schriftverkehr gut aufheben (nicht genervt wegwerfen!).
4) Wenn das Unternehmen die Sache tatsächlich eskalieren will, beantragt es einen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht. Dem muss dann unbedingt widersprochen werden (das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit der Forderung nämlich nicht und eine unwidersprochene Forderung wird rechtskräftig! Prinzipiell kann jeder jedem so einen Mahnbescheid zustellen lassen - egal ob die Forderung begründet oder unbegründet ist!)
5) Danach kann das Unternehmen einen vollstreckbaren Titel beantragen. Hierzu muss der Beklagte (also der Kunde) vom Gericht angehört werden. Danach entscheidet das Gericht.
Bei der hier vorliegenden Sachlage höchst wahrscheinlich zu Gunsten des Beklagten (also den Kunden) - sofern dieser nachweisen kann, die o.g. Schritte eingehalten zu haben. (z.B. durch Belege der Einschreiben).
Die meisten dubiosen Unternehmen, die sich regelmäßig unlauterer Methoden bedienen, wissen ganz genau, dass sie vor Gericht keinen guten Stand haben und lassen es erst gar nicht auf ein für sie kostenintensives gerichtliches Verfahren ankommen.
Da es sich speziell bei Vodafone aber um ein einschlägig bekanntes Unternehmen handelt, welches bereits in der Vergangenheit wiederholt negativ aufgefallen ist, kann ein Zeugenbeweis durchaus als ausreichend erachtet werden. Näheres entscheidet im Zweifel ein Richter (falls es VF so weit kommen lässt).
@reneromann schrieb:Das Fristen dann auch noch angemessen sein müssen -und- man selbst eine Mitwirkungspflicht hat (z.B. Technikertermine auch wahrnehmen muss und bei Verzögerungen der Terminwahrnehmung dann auch nicht mehr auf die Einhaltung der Fristen pochen kann, sei nur am Rande erwähnt), steht wohl außer Frage.
Ähm, ja, das steht außer Frage und wurde auch nicht in Frage gestellt.
Zur Frist: Laut Gesetzgeber müssen Störungen an der Kommunikationsinfrastruktur von Endverbrauchern regelmäßig innerhalb von drei bis vier Werktagen behoben werden. Eine Frist von zwei Wochen ist daher mehr als ausreichend - selbst wenn man die Unzuverlässigkeit der Post bei der Zustellung berücksichtigt.
@reneromann schrieb:Zeugen helfen nicht, wenn man keinen Nachweis über den Eingang der Störungsmeldung oder Fristsetzung hat - das reine Absenden reicht regelmäßig nämlich nicht aus, um Fristen in Gang zu setzen.
Vodafone hat nach Aussage des TE den Eingang am 06.01.23 bestätigt. Leider nur telefonisch - daher tatsächlich wertlos - wie alle mündlichen Zusagen von Vodafone.
Fristen werden mit Eingang beim Empfänger in Gang gesetzt (genauer: frühestens zu dem Zeitpunkt, zu welchem der Empfänger Kenntnis über die Frist hätte erlangen können, sprich dem Einwurf in den Briefkasten) - daher Alles immer als Einschreiben!
Dann kann sich der Empfänger auch nicht damit herausreden, das fristsetzende Schreiben nicht erhalten zu haben!