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Lösung
am 29.10.2022 12:29
Hallo,
seit nun mehr als 14 Tagen habe ich bei einer 500 MBits/s Leitung einen Upload von 700kbits/s und Download um die 200 MBits/s. Homeoffice zur Zeit überhaupt nicht möglich. Nach erstem Störungsticket kam ein Techniker und hat alles bei mir geprüft- Resultat war, alles in Ordnung, Störung kommt von außerhalb, wir kümmern uns. Ein paar Tage später wurde das Ticket als gelöst und erledigt beendet. Das Problem besteht aber weiterhin. Zweites Ticket eröffnet, alles nochmal erklärt, Historie nachvollzogen, wir kümmern uns Antwort bekommen. Gestern wurde das Ticket wieder geschlossen und das Problem besteht weiterhin. Betrifft im übrigen auch einen weiteren Anschluss im Haus. Ab wann kann ich hier die Zahlung der Rechnung verweigern? Offensichtlich wird die Leistung hier nicht gebracht. Wann steht mir ein Sonderkündugungsrecht zu. Ich will mich auch nicht rumärgern, ich brauch einen funktionierenden Anschluss.
am 29.10.2022 13:24
Zahlung generell verweigern wird nicht gehen. Festnetztelefonie scheint nicht betroffen, also wäre bei komplettem Internetausfall maximal eine Minderung von 60% gegeben, da der Anschluss ja auch noch teilweise funktioniert wären aber selbst die nicht berechtigt.
Sonderkündigung würde dann möglich sein wenn trotz mehrerer Versuche die Störung zu beseitigen keine Besserung eintritt.
Könnte bei dir aber auch sein daß es länger dauert falls ein Tiefbau nötig ist. Die Genehmigungen können, je nach Gemeinde, teilweise echt äzend lange sein. Geh Vodafone weiter auf die Nerven bis klar ist WAS es ist und WIE LANGE konkret damit zu rechnen ist bis das Problem beseitigt wird. Und die Technik soll es in deinem Kundebnkonto vermerken damit du eine Gutschrift erfragen kannst für den Problemzeitraum.
am 29.10.2022 14:18
60%?
" Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte "
am 03.03.2024 12:16
Hallo,
@Marcel_Wattsup schrieb:Ab wann kann ich hier die Zahlung der Rechnung verweigern?
[...]
Wann steht mir ein Sonderkündugungsrecht zu. Ich will mich auch nicht rumärgern, ich brauch einen funktionierenden Anschluss.
Falls das Problem noch besteht - s. bundesnetzagentur.de => Ist Ihr Telefon- oder Internet ausgefallen? Ist Ihr Internetzugang zu langsam? Was Sie tun können, erfahren Sie hier. Ansonsten bitte Ticket als gelöst markieren 🙂.