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am 04.05.2022 20:56
Seit dem 03.04 wurde bei Straßenarbeiten die Leitung beschädigt und bis heute 04.05 wurde nichts unternommen. Auf Anrufe wurden wir nur vertröstet oder aus der Leitung geworfen. Da mein Sohn mitten in den Prüfungen steckt, sind wir auf Internet angewiesen. Vorschlag von Vodafone "den Cube für 180,- € zu kaufen+verbrauchtes Datenvolumen, damit wir wieder Internet haben". Natürlich bekommen wir für die Zeit die Gebühren erlassen. Da wir aber auch mehrere Streamingdienste nutzen (momentan nur dafür bezahlen, da Handy Datenvolumen schon aufgebraucht) ist das keine akzeptable Lösung. Klären gerade, ob wir nach dieser Zeit ein Sonderkündigungsrecht haben. Kundenservice sieht anders aus!
Richtiger Weg wäre, bis der Schaden behoben ist, diesen Cube senden. Stattdessen lieber Kunden verärgern damit er kündigt.
am 04.05.2022 23:07
Das Grundproblem ist, dass der Verursacher prinizipiell auch für die Schadensbeseitigung zuständig ist -- wennd er rumzickt und/oder nicht will, kann die Sache dauern.
Dies gilt insbesondere, wenn Tiefbau notwendig ist und sich herausstellt, dass dafür gar keine Genehmigungen vorlagen und jetzt erst einmal Genehmigungen für die Reparatur eingeholt werden müssen. Leider genießen Internet & Telefon da bei den Behörden keine so hohe Priorität wie Wasser, Gas oder Strom sie haben...
am 19.05.2022 01:57
22.07.2022 14:49 - bearbeitet 22.07.2022 14:50
Von welcher "gesetzlichen" Entschädigung sprichst du? Hat er einen Businessvertrag? Auf welcher Basis will er eine Entschädigung fordern? Mehr als die Erstattung der Grundgebühr wird er nicht bekommen, falls du das meinst.
am 22.07.2022 15:18
@Gelöschter User schrieb:
Von welcher "gesetzlichen" Entschädigung sprichst du? Hat er einen Businessvertrag? Auf welcher Basis will er eine Entschädigung fordern? Mehr als die Erstattung der Grundgebühr wird er nicht bekommen, falls du das meinst.
Die im TKG geregelte Entschädigung bei Komplettausfall, die weit über den monatlichen Beitrag hinaus geht.
Wenn ich mich richtig entsinne, am 3. und 4. Tag (nicht Werktag, sondern Kalendertag) nach der Störung 10% der Grundgebühr oder mind. 5 €, ab Tag 5 dann 20% der Grundgebühr oder mind. 10 €. Gilt aber wie gesagt nur bei Komplettausfall ab Datum der Meldung und wenn es nicht vom Kunden verursacht wurde.
am 22.07.2022 15:38
Also bekommt er seine Grundgebühr und mehr nicht. Hatte ich ja schon geschrieben.
22.07.2022 17:53 - bearbeitet 22.07.2022 17:54
@Gelöschter User schrieb:
Also bekommt er seine Grundgebühr und mehr nicht. Hatte ich ja schon geschrieben.
Nein!
Die im TKG geregelten Werte sind pro Tag auszubezahlen - wenn also mehr als 3 Tage der Anschluss komplett ausfällt, wird ab dem 3. Tag die entsprechende Entschädigungspauschale fällig, die NICHT auf die Grundgebühr gedeckelt ist.
Also am Beispiel:
Anschluss fällt 10 Tage aus und kostet 29,95 € pro Monat
1.+2. Tag -> keine Pauschale gem. TKG
3.+4. Tag -> je 10% der Grundgebühr -ODER- 5 € (je nachdem, was höher ist) - in dem Fall also die 5 €
5. .. 10. Tag -> je 20% der Grundgebühr -ODER- 10 € (je nachdem, was höher ist) - in dem Fall also die 10 €
Macht dann einen Anspruch aus dem TKG von 2x 5 € + 6x 10 € = 70 €.
Anschluss fällt 10 Tage aus und kostet 69,95 € pro Monat:
1.+2. Tag -> keine Pauschale gem. TKG
3.+4. Tag -> je 10% der Grundgebühr -ODER- 5 € (je nachdem, was höher ist) - in dem Fall also 7 € (10% von 69,95 €)
5. .. 10. Tag -> je 20% der Grundgebühr -ODER- 10 € (je nachdem, was höher ist) - in dem Fall also 13,99 € (20% von 69,95 €)
Macht in Summe dann 2x 7 € + 6 x 13,99 € = 97,94 € Entschädigung.
Und da im Fall des TE der Anschluss bei Verfassen des Posts bereits einen Monat und einen Tag komplett gestört war, wären dies dann auch deutlich höhere Summen als lediglich die einmalige Gutschrift der Grundgebühr.
am 22.07.2022 18:08
Sprich mir einfach nach: Er bekommt seine Grundgebühr.
Du meinst nur alles hyperkompliziert machen zu müssen. Ist mir jetzt schon ein paar mal aufgefallen. Kommt am Ende nämlich nichts Anderes heraus
am 22.07.2022 18:17
@Gelöschter User schrieb:
Sprich mir einfach nach: Er bekommt seine Grundgebühr.
Nein, eben nicht. Lies dir einfach § 58 des TKG durch, dort steht klipp und klar aufgeschlüsselt, was im Fall eines längerfristigen Ausfalls an Entschädigung zu bezahlen ist.
@Gelöschter User schrieb:
Du meinst nur alles hyperkompliziert machen zu müssen. Ist mir jetzt schon ein paar mal aufgefallen. Kommt am Ende nämlich nichts Anderes heraus
Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des TKG zum Dezember '21 explizit die Entschädigungszahlungen festgelegt, nachdem vorher Wildwuchs herrschte. Und seitdem hat der Gesetzgeber eben jene Regelungen, die ich vorhin gepostet habe, in das TKG explizit aufgenommen! Daran hat sich Vodafone zu halten - und der Kunde kann eben jene Zahlungen von Gesetzeswegen einfordern.
am 22.07.2022 18:18
Und am Ende bekommt er, auch wenn du jetzt mit TKG-Regeln daherkommst, seine Grundgebühr erstattet. Wie gesagt, muss bei dir immer alles extra kompliziert gemacht werden. Nur, Vodafone tickt hier nicht so wie du. Da kannst du noch so viel schreiben.