Schadensregulierung
ReinerD
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

XXX

 

Kundennummer GigaTV Net:  XXX

Vertragsnummer:  XXX

 

Kundennummer Red Internet & Phone 50 DSL: XXX

 

Guten Tag,

vom 6.2.24 (vormittags) -bis zum 12..2.24 (nachmittags) lag, bedingt durch einen Kabelschaden vor dem Haus, kein DSL an.      Das heißt, ich konnte weder Internet, Festnetz noch GigaTV nutzen.

Laut TKG (Telekommunikationsgesetz) stehen mir meines Wissens je Artikel (Internet, Festnetz, GigaTV) 10.- Euro Schadensersatz/Tag zu.

Wie gedenkt Vodafone die Schadensregulierung zu lösen?

 

Mit freundlichen Grüßen

R. Daenhardt

 

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5 Antworten 5
andreasabaad
SuperUser
SuperUser

Hast du die Störungen auch gemeldet? Ansonsten wird es nichts geben. Für alles weitere gilt,

 

Seit 08/22 Ist ist dies ein reines Kunden helfen Kunden Forum. 

Du musst dich an die offiziellen Kontaktstellen wenden.

https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954

Das TKG sieht nicht pro "Artikel" eine Enschädigung vor, sondern für den Vertrag, bei dem die Störung vorliegt.

Festnetz ist Bestandteil vom DSL Internetvertrag und GIGA TV ein unabhängiger Vertrag.

Daher gibt es bestenfalls für den DSL Internet/Festnetz Vertrag eine Entschädigung.

 

Andernfalls könntest man sonst ja auch für jede andere aufs Internet angewiesene Anwendung wie z. B. Streamingdienste eine Entschädigung geltend machen.

reneromann
SuperUser
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Und bei einem fremdverschuldeten Schaden sieht das TKG gleich gar keine Entschädigung vor - Stichwort: Höhere Gewalt.

In dem Fall könntest du nur versuchen, deinen "Schaden" (der aber nachgewiesen werden muss) beim Verursacher geltend zu machen.

 

Und zum TKG hat @mason ja schon erwähnt, dass die Entschädigung pro Vertrag gilt, der von der Störung betroffen ist.

Da DSL+Festnetz ein Vertrag ist, der betroffen war, würde nur für diesen einen Vertrag der Wert gelten (sofern keine höhere Gewalt vorlag) -- GigaTV Net ist ein davon unabhängiger separater Vertrag und hätte auch über eine andere Internetverbindung (z.B. via mobilen Daten) genutzt werden können, gilt also nicht als ausgefallen und ist damit nicht von den Regelungen des TKG betroffen.

Natürlich habe ich es gemeldet (was für eine Telfoniererei!!!).

Danke für die Antwort.