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Kündigung bestätigt - Sonderkündigung keine Antwort - Vertragsverlängerung seitens VF - Störung
Diolith
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

aufgrund einer Internetstörung seit dem 16.12.2022 die immer noch besteht, habe ich meinen Vertrag Internet-Kabel bei Vodafone gekündigt. Ich habe hierzu eine Kündigungsbestätigung erhalten zum 21.01.2023.

Auf die Sonderkündigung zum 07.01.2023 wurde nicht eingegangen ( ich habe mit 3 Wochen eine angemessene Frist zur Behebung des Problems eingeräumt). Beim neuen Anbieter habe ich einen Wunschtermin zum 20.01.2023 ausgesprochen. Der neue Anbieter hat mir nun aber einen Anschlusstermin zum 06.02.2023 zugesprochen. Ich habe gestern bei Vodafone nachgefragt, was das soll, meinte ein Mitarbeiter er könne sich das auch nicht erklären, denn der Vertrag ende ja zum 21.01.2023. NACHDEM ich diesen Anruf getätigt habe, hatte ich plötzlich eine Kündigungsbestätigung im Postfach, wo Vodafone den Vertrag zum 06.02.2023 eigenmächtig trotz voriger Kündigungsbestätigung zum 21.01.2023 verlängert. Das geht gar nicht. Der Mitarbeiter heute konnte mir plötzlich sagen, dass der neue Anbieter am 05.01.2023 einen Anbieterwechsel geschickt hat und deswegen mein Vertrag bis dahin verlängert worden sei. Dabei nehme ich ja keine Rufnummer mit oder ähnliches. Wofür auch, ich brauche nur Internet. Als ich den Vodafone-Mitarbeiter fragte, was mein Vertragsende das mir bereits bestätigt wurde mit dem neuen Anbieter zu tun habe, wurde mir nur frech entgegnet, dass der neue Anbieter ja die Schuld trägt, weil ja ein Anbieterwechsel gemacht wurde (trotz dass ich wiegesagt keine Rufnummer mitnehme oder ähnliches), dabei hatte ich ja sogar einen vorzeitigen Anschlusstermin ausgesprochen. Ich hätte mich erst beim neuen Anbieter melden dürfen, wenn der Vertrag am 21.01.2023 ausgelaufen wäre wie der Vodafone-Mitarbeiter meinte.  Der neue Anbieter sei daher daran schuld. Was die wiegesagt mit meiner Kündigung zu tun haben frage ich mich. Daraufhin sagte ich, dass ich das nicht akzeptieren werde und bei entsprechenden Stellen melde. "Wie sie meinen"- und ich wurde von einer 2. Nummer angerufen 0800 5266625 wo mein Anruf 4 Minuten gehalten wurde, ich habe daraufhin aufgelegt.

 

Und ich darf auch noch Rechnungen zahlen, für eine Leistung, die nicht erbracht wurde und noch nicht wird, und dann verlängert Vodafone eigenständig den Vertrag. Ich empfinde das als Hinhaltetaktik, Gängelung, Entmündigung, und Grundbedürfnis-Entzug, und das geht gar nicht.

 

Gibt es hier irgendjemanden in der Schadensregulierung, der etwas mehr Kompetenz vorweisen kann, als die Streng-Nach-Lehrbuch-Absolventen des Mindestlohn-Callcenters? Danke!

3 Antworten 3
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Seit Mitte August gibt es im Forum keinen Support mehr.

 

Du hast also zwei Kündigungen verschickt? 

Der neue Anbieter auch ein Kabelanbieter? 

Hat der zukünftige Anbieter VF in irgendeiner Form kontaktiert/kontaktieren müssen?

Hallo MasterScorp1982,

 

Danke für die Antwortfragen. Schade, dass es hier keine Community-Helfer seitens VF mehr gibt.

 

Ich habe mit der fristgerechten Kündigung eine Sonderkündigung mitgeschickt.

Die Sonderkündigung wurde nicht bestätigt.

Der fristgerechten Kündigung wurde seitens Vodafone entsprochen, zum 21.01.2023.

 

Der neue Anbieter ist auch ein Kabelanbieter.

Dieser hat von Vodafone die Übergabe zum 06.02.2023 bestätigt gekriegt, und nicht wie Vodafone es auslegt, der neue Anbieter diesen Termin angefragt.

Vodafone beruft sich bei der zweiten Kündigungsbestätigung zum 06.02.2023 auf die Anfrage vom neuen Anbieter vom 05.01.2023.

Weshalb aber der Vertrag einseitig automatisch verlängert wird trotz voriger Kündigungsbestätigung zu einem früheren Termin, empfinde ich weiterhin als sehr komisch. Ich habe das Gefühl, es wird bewusst blockiert. Die täglichen "Wollen Sie nicht bei uns bleiben?"-Mails unterstreichen den Eindruck.

 

Naja, sei es drum. Ich hoffe es geht alles bald seinen richtigen Weg.

 

Beste Grüße!

Wenn der neue Anbieter für dich/in deinem Namen bei Vodafone kündigt, ist Vodafone bis zum Anschlusstermin des Anbieters zu einer Weiterversorgung verpflichtet.