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am 24.12.2022 11:49
Hallo, heute am 24.12.2022 besteht ein offener Betrag von 2,00 € aus Mahngebühren. Ich bin der Meinung, dass ist nicht zulässig und wurde auch nicht angekündigt.
Die Sperrung wurde auch so angelegt das über die ganze Weihnachtszeit mein Fernseempfang möglich ist.
Was kann ich tun?
am 24.12.2022 12:04
Bitte was? Und Frohes Fest^^
am 24.12.2022 12:15
Nun meine Tippfehler kann man schon etwas milde sehen wenn man will. Es sollte heißen: "kein Fernsehempfang möglich". Die Hauptfrage ist doch die, ist es korrekt wegen 2 € Mahngebüren den Anschluss zu sperren?
Gruß Stefan
am 24.12.2022 12:37
Mahngebühren kommen immer dann, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgte -- und zwar automatisch.
Und wenn du mit den Gebühren zu weit hinterher bist, dann ist auch eine Sperre möglich...
@Stefan3003 schrieb:
Die Hauptfrage ist doch die, ist es korrekt wegen 2 € Mahngebüren den Anschluss zu sperren?
Das hängt davon ab, was noch alles an Forderungen offen ist -- wobei es beim TV m.W. keinen Mindestwert gibt, der überschritten werden muss, bevor gesperrt werden kann.
Da hilft halt wirklich nur, die Rechnungen unverzüglich nach Eingang zu bezahlen und damit nicht zu warten - insbesondere gibt es KEIN Aufschubrecht bis zum nächsten Monatsersten o.ä.. Die Rechnung ist mit Rechnungslegung fällig und nicht erst Wochen später.
am 24.12.2022 12:44
Hat sich erledigt, die haben frei geschaltet.
Es sind ausschließlich die 2 € Mahngebühr offen und auch TV, Internet ist Telekommunikation. Die Reduzierung der Leistung auf nicht benutzbar war illegal.
Gruß Stefan