Rabatte nach Kündigung gestrichen?
Ghostship1975
Smart-Analyzer
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Hallo Community

 

ich habe aktuell 2 Laufzeitverträge die ich fristgerecht zum Ende des Monats amärz gekündigt habe. Ich wollte die Verträge im November eigentlich verlängern und fand dazu Online nur wenig Interessante Angebote. Daher habe ich die Verträge gekündigt um ein besseres Angebot an der Hotline zu bekommen. 

Bisher habe ich jeweils 50% Rabatt auf den Hauptvertrag und noch einmal 5€ Rabatt auf den Red+ Vertrag ausgehandelt. Ich habe also zusammen immer 34,99€ bezahlt. Die erste nachfolgende Rechnung die auf Kündigung xxx dann schon ca. 69€. Da ich durch die Rechnung in der jede Position bis zu 3x aufgeführt und dann wieder gestrichen wurde nicht durchgesehen habe rief ich bei der Hotline an. Dort erklärte man mir das die Summe nur zustande kam, da ich aufgrund der Kündigung die Grundgebühren des Folgemonats zu tragen habe. Mit dieser Erklärung gab ich mich zufrieden.

 

Nun habe ich aber auch im Folgemonat mehr als 75€ bezahlt und nun noch einmal über 40€. Ich habe mich also noch einmal näher mit der Rechnung auseinander gesetzt und vermute das mir die Rabatte gestrichen worden sind.  Was kann ich tun?

 

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Ich habe bereits gelesen das es nicht rechtens ist die Rabatte vorzeitig zurück zu nehmen da diese für die gesamte Laufzeit gelten.

5 Antworten 5
reneromann
SuperUser
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@Ghostship1975  schrieb:

Nun habe ich aber auch im Folgemonat mehr als 75€ bezahlt und nun noch einmal über 40€. Ich habe mich also noch einmal näher mit der Rechnung auseinander gesetzt und vermute das mir die Rabatte gestrichen worden sind.  Was kann ich tun?

Du hättest damals die Rechnungen schon schriftlich(!) beanstanden müssen.

 


@Ghostship1975  schrieb:

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Ich habe bereits gelesen das es nicht rechtens ist die Rabatte vorzeitig zurück zu nehmen da diese für die gesamte Laufzeit gelten.


Wo steht das?

Meines Wissens herrscht für Rabatte Vertragsfreiheit - wenn diese also an bestimmte Bedingungen, wie z.B. keine Kündigung oder eventuelle weitere Verträge im gleichen Haushalt, geknüpft sind, dann kann das Gegenüber diese bei Entfall dieser Bedingungen auch ohne Vorwarnung ab dem Datum des Entfalls streichen.

Wo steht denn das ich die Rechnung innerhalb weniger Tage  beanstanden muss? Da gibt es sicher Vorschriften aber das geht sicher jetzt auch noch.

 

Wenn die Rabatte aber nicht ausdrücklich an bestimmte Bedingungen geknüpft sind sollten diese an die gesamte Laufzeit gebunden sein.


@Ghostship1975  schrieb:

Wo steht denn das ich die Rechnung innerhalb weniger Tage  beanstanden muss? Da gibt es sicher Vorschriften aber das geht sicher jetzt auch noch.


Ich habe nicht geschrieben, dass sie "innerhalb weniger Tage" beanstandet werden müssen, sondern das die Rechnungen schriftlich(!) zu beanstanden sind.

Wobei das "innerhalb weniger Tage" sich daraus ergibt, dass du Rechnungen unverzüglich zu kontrollieren und zu beanstanden hast. Was unverzüglich ist, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden - aber da redet man eher von wenigen Tagen bis 2..3 Wochen, aber nicht von Monaten.

 


@Ghostship1975  schrieb:

Wenn die Rabatte aber nicht ausdrücklich an bestimmte Bedingungen geknüpft sind sollten diese an die gesamte Laufzeit gebunden sein.


Und genau da müsstest du schauen, was in deinen Vertragsunterlagen zu den gewährten Rabatten steht. Daher hilft eine pauschale Aussage wie "Ich habe bereits gelesen das es nicht rechtens ist die Rabatte vorzeitig zurück zu nehmen da diese für die gesamte Laufzeit gelten." nicht weiter.


@reneromann  schrieb:

Wobei das "innerhalb weniger Tage" sich daraus ergibt, dass du Rechnungen unverzüglich zu kontrollieren und zu beanstanden hast. Was unverzüglich ist, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden - aber da redet man eher von wenigen Tagen bis 2..3 Wochen, aber nicht von Monaten.

 



Du willst aber nicht ernsthaft sagen dass sich allein aus einer nicht/zu spät reklamierten Rechnung eine berechtigte Forderung ergibt? Dann verschicke ich einfach wild Rechnungen, vielleicht habe ich Glück.

 

Vorrangig gilt schlicht, was vereinbart wurde. @Ghostship1975 prüfe deine Vertragsunterlagen. Aber ja im Zweifel ist es besser, schriftlich und zeitnah zu reklamieren.

Ich habe heute mit dem Kundenservice telefoniert und nachdem ich auch etwas ruppig werden musste, hörte mir der Kundenbetreuer auch endlich mal zu und musste dann auch feststellen das mir die Rabatte für 24 Monate zustehen. Bei einem Vertragsabschluss am 29.03.2019 ergibt sich dann also ein Anspruch bis zum Vertragsende zum 28.03.2021.

 

Er hat das dann an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet und mir zugesichert das sich noch in dieser Woche jemand aus dieser Abteilung meldet und mir die Zuviel gezahlten Grundgebühren erstattet werden.

 

Bin mal gespannt wann sie da jemand meldet...