Neu Abschluss Internet und Handy
Jan220390
Rookie
Rookie

Hallo liebes Team von Vodafone,
ich habe gestern ein Angebot von ihrer Kundenhotline erhalten habe aber in der Vodafone Community gegensätzliche Informationen gefunden. Daher würde ich Sie bitten, mir mitzuteilen, welche Aussage korrekt ist.

Aktuelle Situation:
- Internet und Festnetz bis 11.10.23
- Handy bis 19.09.23 beides bei der Telekom
- Tochter unter 18 im Haushalt.

Angebot ihrer Mitarbeiterin:
- Giga Zuhause 100 Kabel 19,99 / 39,99€
- Giga Mobile Young M ohne Handy für 13,99€, insgesamt 60 GB

Aussage ihrer Mitarbeiterin:
Für die Zeit bis zu Kündigung beider Verträge, 11.10.23 fürs Internet und 19.09.23 fürs Handy gibt es die Restlaufzeitbefreigung. Der Intervertrag beginnt offiziell bei Ihnen erst ab dem 11.10.23. ich würde ab dem 11.10.23 die ersten 6 Monate erst 19,99€ bezahlen und im Anschluss 39,99€. 


Fragen:
1) Beginnt die Vertragslaufzeit bei Vodafone tatsächlich erst bei Ablauf der gekündigten Telekomverträge? Sprich: bekomm ich die günstigen 6 Monate für 19,99€ ab dem 11.10.23?

2) Ist eine Restlaufbefreiung für BEIDE Verträge bis zum Ende der Verträge bei der Telekom möglich? Laut der Vodafone Community wäre die Befreiung nicht bei Young Tarifen möglich.

3) falls die Restlaufzeitbefreiung nicht für Young Tarife möglich ist, wäre es für einen normalen Tarif bis zum Ablauf der aktuellen Verträge möglich?

Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Jan

1 Antwort 1
Andre
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Jan220390,

das Restlaufzeitprogramm  für den Festnetzvertrag im Rahmen der Gigakombi sorgt dafür, dass wir für unseren Kabelanschluss dann bis zu 6 Monate nichts berechnen.
D.h. Du zahlst in der Zeit nur Deinen Anschluss bei dem Altanbieter weiter, kannst aber schon via Kabel dann surfen. Die Laufzeit des Kabelvertrags beginnt dann mit der Aktivierung.

Die Restlaufzeitbefreiung fürs Handy greift nur in diesen Tarifen - nicht für den Gigamobil Young.
GigaMobil XS, S, M, L

  • Smart 2022
  • Red 2020 XS, S, M, L
  • Smart 2017 L, L+, XL
     

Du kannst natürlich jederzeit einen "normalen" der o.g.Tarife  abschließen um von der Restlaufzeitbefreiung zu profitieren. Aber ein Downgrade in einen kleineren Tarif, geht dann erst zum Laufzeitende (nach den 24 Monaten).



VG,

Andre
 

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!