Mobilfunkvertrag etc.
Gepard
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich habe als gesetzlicher Betreuermit zusätzlicher Generalvollmacht für eine Person im Vodafoneshop einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen für den Vollmachtgeber.

Der Vertrag beinhaltete 3 Monate kein Basispreis & Anschlusspreis 0€.

Dieses wurde lm Vertragsblatt vom Shopmitarbeiter schriftlich mit Stempel & Unterschrift fest gehalten und nebenbei wurde dieser Moblifunkvertrag vom Shopmitarbeiter unter der Rubrik wo steht: Unterschrift des Kunden von Ihm unterschrieben,ob dieses so rechtlich ist sei dahin gestellt.

Jedenfalls hat trotz 3 Monate kein Grundpreis die erste Rechnung versendet und Inhaltlich auch noch 1 Monat im voraus.

PS: Die Abbuchung erfolgt am 19.07.2021 und der Vertrag datiertauf den 09.06.2021

      Der Shopmitarbeiter sagte,dass Vodafone alle Daten bekommen hätte und Vodafone sagt das            Gegenteil.

Wäre ein Widerspruch zur Abbuchung gegeben,denn rechtlich ist hier die Sache eindeutig?

Danke für Antwort

13 Antworten 13
reneromann
SuperUser
SuperUser

Dieses "Vertragsblatt", sofern es nachträglich nicht vom Shopmitarbeiter gescannt und dem Vertrag hinzugefügt wurde, ist leider nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde. Es ist maximal als Beratungs"zettel" zu werten, hat aber keinerlei Bindungswirkung. Nur der ausgedruckte Vertrag ist bei VF hinterlegt - und nur dieser ist damit gültig; etwaige mündliche Nebenabreden, aber auch (nachträglich) vereinbarte (schriftlich festgehaltene) Nebenabreden auf separten Zetteln oder auf dem Vertragsausdruck sind nicht Teil des Vertrages mit Vodafone geworden - der Shop-Mitarbeiter kann hier nicht eigenständig im Namen von Vodafone irgendwelche Rabatte  gewähren, die über das hinausgehen, was er im Buchungsprozess [und damit vor der Erstellung des Ausdrucks] erfassen kann.

 

Abgesehen davon können solche Freimonate auch an Bedingungen gekoppelt sein, z.B. an das Einreichen der Kopie der Kündigung des Altanbieters in Kombination mit einer Portierungsanfrage innerhalb einer gewissen Zeit. Wenn dies nicht geschieht, entfallen die Freimonate, weil die Bedingungen dann nicht eingehalten sind.

Auch kann es sein, dass bei sofortiger Portierung einer Prepaid-Nummer ebenfalls keine Freimonate gewährt werden - weil die Freimonate meist nur auf die Laufzeit des Altvertrages gekoppelt sind (und diese ist bei Prepaid-Angeboten halt de facto Null, da die Prepaid-Angebote jederzeit gekündigt werden können).

 


@Gepard  schrieb:

Jedenfalls hat trotz 3 Monate kein Grundpreis die erste Rechnung versendet und Inhaltlich auch noch 1 Monat im voraus.

Mobilfunkgrundgebühren werden immer im Vornherein für den Folgemonat fällig...

 


@Gepard  schrieb:

Wäre ein Widerspruch zur Abbuchung gegeben,denn rechtlich ist hier die Sache eindeutig?


Mit der Frage müsstest du dich an eine zur Rechtsberatung geeignete Stelle wenden.

@Gepard 

Ergänzend zu @reneromann die konkrete Frage:

 

Es gibt Basispreisbefreiungsaktionen in den Shops und auch die Basispreisbefreiungsaktion im Rahmen der Gigakombi:

 

Liegt auch ein Vodafone Festnetzvertrag vor, durch den bei Neuabschluss eines Mobilfunkvertrags von der Restlaufzeitbefreiung im Rahmen der Gigakombi profitiert werden kann?

 

 

Der Mitarbeiterhat die 3 Monate Basispreis im Vertragsblatt am PC festgehalten und nicht auf einem Papier geschrieben.

Im übrigen war es kein echter Vodafoneshop sondern ein Shop der im Auftrag von Vodafone handelt und die eigene zu gewiesene Konditionenkontigente für Kunden haben,so sagte mir der Shopleiter es bei Vertragsabschmuss,aber unabhängig davon hat der Shopmitarbeiter mit seiner Unterschrift alle Dokumente selbst unterschrieben.


@Gepard  schrieb:

Im übrigen war es kein echter Vodafoneshop sondern ein Shop der im Auftrag von Vodafone handelt und die eigene zu gewiesene Konditionenkontigente für Kunden haben,so sagte mir der Shopleiter es bei Vertragsabschmuss,aber unabhängig davon hat der Shopmitarbeiter mit seiner Unterschrift alle Dokumente selbst unterschrieben.


Dann musst du dich an den Shop wenden, damit dieser die Konditionen ordnungsgemäß übermittelt...

Wenn der das nicht macht und/oder sein Kontingent aufgebraucht ist, steht alleine er dafür gerade - Vodafone hat damit nichts zu tun. Denn das sind dann Versprechungen des Shops, nicht vertragliche Vereinbarungen mit Vodafone.

Dann wäre doch der Vertrag hinfällig?

 bzw. Versuchter Vertragsbetrug durch Vorspiegelung falscher Tatsachen,in dem der Mitarbeiter durch Vorspiegelung von Tatsachen ein Irtum erzeugt hat um somit den Kunden zum Vertragsabschluss bewegt hat?

Offenbar hast du von juristischen Themen keine Ahnung...

 

Wenn dir der Shop etwas verspricht, was er aus "seinem" Kontingent bezahlt, dann ist es auch Sache des Shops, dafür zu sorgen, dass das Versprechen eingehalten wird. Es ist nicht Sache von Vodafone, die Versprechungen von Dritten einzulösen, wenn Vodafone diese Versprechen nicht abgegeben hat.

Wenn dir der Shop stattdessen einen Gutschein für eine Website oder einen lokalen Einzelhändler versprochen hätte, ist ebenfalls alleine der Shop dein Ansprechpartner zur Erfüllung dieses Versprechens.

 

Ergo: Einziger Weg ist, wenn du den Shop aufforderst, entweder die Gebühren zu übernehmen, weil sie Blödsinn gemacht haben und dies per Stempel vom Shop "abgesichert" wurde -oder- der Shop soll sich darum kümmern, dass die entsprechenden Gutschriften bei Vodafone hinterlegt werden (wie auch immer der Shop das erreicht - notfalls muss der Shop dann halt selbst das Geld auf dein Kundenkonto einzahlen).

nein,nein

Die Verträge sind letztendlich unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen worden und somit so wieso anfechtbar und genau deshalb werden sie ausserordentlich auf gekündigt.

Und genauso den Vertrag den der Shopmitarbeiter in allen Vertragsdokumente mit seiner Unterschrift quittiert hat

  • Übrigens " keine Ahnung von Juris"
  • Ich habe schon 7x gegen die deutsche Telekom vor Gericht gewonnen bzw. hat die Telekom in 4 Fällen den *** eingezogen.

@Gepard 

Die Frage blieb bis jetzt noch unbeantwortet....

 


@ttwa2011  schrieb:

@Gepard 

Ergänzend zu @reneromann die konkrete Frage:

 

Es gibt Basispreisbefreiungsaktionen in den Shops und auch die Basispreisbefreiungsaktion im Rahmen der Gigakombi:

 

Liegt auch ein Vodafone Festnetzvertrag vor, durch den bei Neuabschluss eines Mobilfunkvertrags von der Restlaufzeitbefreiung im Rahmen der Gigakombi profitiert werden kann?


Ansonsten: Es wäre deutlich zielführender im Shop in dem das so abgeschlossen wurde nochmals zu reklamieren bzw. den Unmut dort anzubringen.