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am 28.12.2020 14:32 - zuletzt bearbeitet am 28.12.2020 17:47 von Kurtler
Ich habe bereits binnen der 14 Tage (ich glaube sogar nach 4 aber ich müsste nochmal nachsehen), auf Grund der miserablen Qualität des Empfangs und der nicht funktionierenden Telefonie meinen Vertrag bei Vodafone wiederrufen.
Ebenfalls habe ich darauf bestanden meine mitgebrachte Mobilfunknummer, welche mein Eigentum ist, wieder mitzunehmen. Dies wurde mir gewährt und alles wurde von den bis zu dem Zeitpunkt netten Kundenservice Mitarbeitern erledigt.
Auf die Nachfrage ob ich das SIM-Karten Kit zurückschicken soll, wurde mir gesagt, dass es Müll sei und daher von mir entsorgt werden kann (Ich habe es aber behalten). Nun ist dann am 01.12.2020 die Bestätigung der Kündigung und Stornierung per Post bei mir eingetroffen und für mich war die Sache erledigt. Ich habe all den Schriftverkehr behalten aus genau dem folgenden Grund.
Heute am 28.12.2020 habe ich per E-Mail eine Nachricht von einem Inkassounternehmen namens ,,Paigo" erhalten. Dieses besagt, dass ich eine Dienstleistung im Wert von ca 42,- € nicht bezahlt hätte. Die Gesamtforderung beläuft sich auf 84,59€.
Ich habe aber fristgerecht den Vertrag wiederrufen und nach 355 BGB bin ich somit zu keiner Zahlung verpflichtet, angesichts der Tatsache, dass ich die Dienstleistung nicht in Anspruch genommen habe, nichtmal wenn ich es gewollt hätte, da es nicht funktioniert hat.
(Wiederruf des Vertrages 27.09.2020, die Bestätigung des Wiederrufs kam am 01.10.2020)
Auftrag für Vertrag 15.09.2020, ankunft der Rufnummer durch Mitnahme 24.09.2020)
Alles wurde schriftlich festgehalten und juristische Maßnahmen wurden angedroht , falls diese Forderungen nicht fallen gelassen werden.Zumal anfangs der Widerruf gekonnt ignoriert wurde.
Ich lass nicht mit mir spielen, schon garnicht **piep**en. Solche Geschäftsstrategien habe ich bereits oft mitbekommen, vor allem von Vodafone! Bis heute hatte ich diese aber eher wenig ernst genommen, aber scheinbar ist es leider so eine hinterlistige Firma. Ebenfalls lasse ich mir das Recht nicht entgehen, all den Schriftverkehr an die Bild Zeitung sowohl als auch dem Stern zukommen zu lassen, wenn ich nicht die nötige Hilfe zur Problemlösung von Vodafone erhalte.
Nochmal erneut zur Info:
Ich muss garkeine Rechnung zahlen, da der Vertrag durch meinen Wiederruf nichtig ist. Somit fallen auch all eure AGBs weg, da die mich nicht binden wenn der Vertrag nichtig ist.
(siehe BGB Artikel´355, 358 und 356)
Ich kann alles nachweisen und werde es im Notfall sogar vor ein Gericht bringen, denn hier gehts ums Prinzip! Gott weiß wieviele Vodafone auf diese Art und Weise schon abgezogen hat. Das ist nicht menschlich, sondern asozial.
Ich bitte daher ein letztes mal hier über die Community um Hilfe, sonst muss ich den harten Weg einschlagen.
Mfg
Edit: @EKlee1 Von Kabel zu Mobilfunk verschoben. Gruß Kurtler
am 28.12.2020 14:36
Kann es sein das es um Mobilfunk geht?
am 28.12.2020 15:51
Nur um das mal klarzustellen: Durch die Überreichung der aktivierten SIM bist du in der Lage, die von Vodafone bereitgestellte Leistung zu nutzen. Ob du sie real nutzt oder nicht -oder- ob der Mobilfunkempfang an deinem Standort verfügbar ist oder nicht, spielt für die Frage der Kostenpflichtigkeit jedoch keine Rolle; gleiches gilt für eine nachträglich auf den Vertrag portierte Rufnummer, da schon vor der Durchführung der Portierung über die temporär zugeteilte Rufnummer eine Nutzung der zur Verfügung gestellten Dienstleistung möglich ist.
Ab dem Moment, wo die SIM aktiviert ist, hast du die anteilige Grundgebühr bis zum Tage der Erklärung des Widerrufs zu bezahlen - und da helfen dir auch deine Paragraphen aus dem BGB nicht weiter. Denn für die anteilig gezogenen Nutzungen -auch aus einem widerrufenen Vertrag- musst du sehr wohl die anteiligen Grundgebühren bezahlen - das hätte dir aber beim Durchlesen von § 357 Abs. 8 BGB auffallen müssen. Denn dort steht explizit geschrieben, dass du Wertersatz für die anteilig geleistete Dienstleistung vom Vertragsschluss bis zum Widerruf schuldest.
Und du kannst gerne damit vor Gericht ziehen - fraglich nur auf welcher Grundlage - sofern dein Anwalt dir nicht -natürlich nach Zahlung entsprechendem Lehrgelds- mitteilt, dass dies sinnlos ist.
am 31.03.2021 18:56
Die gleiche *** hat auch bei mir genauso passiert. Ich hab paar mal mit dem Helpline telefoniert. Die haben mir gesagt, dass ich nix bezahlen muss, dass die das korrigiert haben. Ich hab auch eine Bestätigung-sms von Vodafone als Beweis. Aber heute habe ich den Brief von Paigo bekommen, wo es steht, dass ich jetzt statt 19,80€ 80€ bezahlen muss. Was für eine Firma ist VODAFONE eigentlich?
am 31.03.2021 18:58
Mobilfunk Vertrag mit VODAFONE???
NIEMALS!!!
am 31.03.2021 19:08
Wo liegt dein Problem? Bei einem Widerruf eines Dienstleistungsvertrages hast du trotzdem für die anteilig gezogene Nutzung die Gebühren zu bezahlen.
Wenn du diese Rechnung nicht bezahlst, darfst du dich nicht wundern, wenn irgendwann das Inkasso kommt und für diese nicht bezahlte Rechnung zusätzliche Gebühren in Rechnung stellt.
am 01.04.2021 22:00
Leistungen von der Aktivierung bis zum Widerruf sind trotzdem zu bezahlen.
Ob Du es genutzt hast, oder nicht, interessiert nicht.
Verlangst Du Dein Geld auch zurück, weil Du einen Monat nicht mit Bus und Bahn fahren konntest, weil Du nicht fahren musstest?
Manche haben eine Einstellung, und dann auch noch mit §§§ umsich schmeißen, einen auf ganz schlau machen.... Viel Spass vor Gericht.