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außerordentlichen Kündigung gem. § 57 Abs. § 4 Satz 5 TKG.
purplesquirrel
Smart-Analyzer
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außerordentlichen Kündigung gem. § 57 Abs. § 4 Satz 5 TKG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich entschlossen  meinen Telefonie & Internetvertrag (CableMax 1000) fristlos und außerordentlich zu kündigen.

Der Grund für die außerordentliche Kündigung ist die Nichterfüllung der vertraglich für dieses Produkt vereinbarten Leistung hinsichtlich Verbindungsgeschwindigkeit seitens Vodafone und vor allem Verfügbarkeit des Internet an meinem Anschluss in Anbetracht der häufigen Störungen.

Aufgrund einer aktuellen Störung ist mein Internetanschluss Sept 2022 quasi nicht nutzbar.  Hier wurden jetzt mittlerweile multiple Störungstickets innerhalb ein Jahr willkürlichen geschlossen. Zwei Technikerbesuche, zwei Modemwechsel, alles nutzlos, um das Problem zu beheben.

Des Weiteren habe ich in den letzten Monaten über die Breitbandmessung-Desktop App der Bundesnetzagentur diverse Messkampagnen aufgezeichnet, die belegen, dass die Vodafone mir an meinem Anschluss seit September 2022 nicht die vertraglich vereinbarte Leistung liefert. Und ja, der PC an dem die Messungen durchgeführt wurden, ist Gigabit-kompatibel und ist außerdem über ein geeignetes Lan-Kabel direkt am Steckplatz 1 des Modems angebunden.

Ende September habe ich Vodafone folgenden formellen Brief mit dem Breitbandmessung_Messprotokoll geschickt

" Die vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten betragen im Download maximal 1.000 Mbit/s, normalerweise zur Verfügung stehend 850 Mbit/s und minimal 600 Mbit/s. Die vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten betragen im Upload maximal 50 Mbit/s, normalerweise zur Verfügung stehend 35 Mbit/s und minimal 15 Mbit/s.An meinem Anschluss liegt eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung und der vertraglichen Leistung i.S.d. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG vor.

  Messungen mit dem Programm „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass

  • Die vertraglich vereinbarte Maximalgeschwindigkeit im Download wurde nicht an mindestens zwei von drei Nachrichten jeweils einmal zu mindestens 90 Prozent erreicht
  • Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit im Upload wurde nicht in mindestens 90 Prozent der Messungen erreicht

Diese Abweichung ist gem. § 57 Abs. § 4 Satz 1 TKG das zu einer außerordentlichen Kündigung gem. § 57 Abs. § 4 Satz 5 TKG.

Sie haben also den Brief erhalten, die Antwort von Vodafone, in der es darum ging, ein Ticket zu eröffnen, das ein paar Tage später automatisch geschlossen wurde, in dem es erneut hieß, dass mit meinem Internet absolut nichts falsch sei, Sie haben die Tatsache, dass Sie Ihren Teil nicht erfüllt haben, völlig ignoriert des Vertrages, dass an meinem Anschluss eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung und der vertraglichen Leistung liegt.

Selbst nachdem ich Ihnen Beweise vorgelegt habe und meine Rechte immer noch ignoriert habe, habe ich gestern per E-Mail von Vodafone vida als Antwort ein PDF erhalten, in dem meine Kündigung meines Vertrags bis zum Ende der Laufzeit bestätigt wurde. Sie haben meine gesetzlichen Rechte völlig ignoriert.

Ich bin schockiert, ich muss sagen, dass ich als Kunde noch nie von einem Unternehmen so behandelt wurde. So wie ich es bei Vodafone empfunden habe, völlig ignoriert zu werden, ohne anzuerkennen, dass Vodafone den vereinbarten Vertrag ständig nicht erfüllt hat.

Ich kontaktierte den Kundendienst über WhatsApp, nur um von Vodafone Gaslighted zu werden. Ich schickte ihnen den Brief und Breitbandmessung_Messprotokoll. Das war die Antwort: „Alle Messergebnisse sind jedoch so gut, dass Du alle Dienste über LAN kontinuierlich nutzen kannst.“

Ich denke, willst du mich veräppeln? Keine der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten wurde eingehalten, also nein, alle Messergebnisse sind nicht gut, sodass ich die Dienste über LAN eigentlich nicht uneingeschränkt nutzen kann. Es ist einfach beleidigend, so zu tun, als wären Ihre Kunden so dumm.

Ergebnis der Messkampagne im Download

Die in dieser Messkampagne durchgeführten Messungen zeigen hinsichtlich der Kriterien für den Nachweis einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung der Geschwindigkeit von Festnetz-Internetzugängen im Download nachfolgender Ergebnisse. Für die Annahme einer solchen Abweichung der Geschwindigkeit ist es ausreichend, wenn ein Kriterium nicht erreicht wurde.

Die vertraglich vereinbarte maximale Geschwindigkeit wird an mindestens zwei von drei Nachrichtentagen jeweils mindestens einmal zu 90 Prozent erreicht: - Kriterium wurde nicht erreicht.

Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird in mindestens 90 Prozent der Messungen im Messzeitraum erreicht: - Kriterium wurde nicht erreicht.

Die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit wurde nicht an mindestens zwei von drei Nachrichtentagen jeweils mindestens einmal unterschritten: - Kriterium wurde nicht erreicht. Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung der Datenübertragungsrate im Download wurde festgestellt.

 

Der Nerv, mir zu sagen, dass alle Messergebnisse so gut sind, dass man alle Dienste ohne Einschränkungen über LAN nutzen kann. Er hat erneut gelogen und behauptet, Sie würden Ihren Teil des Vertrags erfüllen, obwohl Sie es nicht tun.

   Dem Missbrauch, den Sie Ihren Kunden hinzufügen können, sind Grenzen gesetzt, es tut mir leid, und so zu tun, als wäre ich so dumm, meine Rechte als Kunde nicht zu kennen, ist unerreichbar.

Also ja, nochmal, Vodafone ignorierte einfach alle Probleme mit meiner Internetgeschwindigkeit und sagte: „Hey, alles ist in Ordnung, es ist alles in deinem Kopf, verrückte Frau, aber da du uns aufforderst, deinen Vertrag zu kündigen, haben wir deinen Vertrag bis zum Ende gekündigt.“ des Begriffs, tschüss.

Das ist nicht, was ich noch einmal gefragt habe. An meinem Anschluss liegt eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung und der vertraglichen Leistung i.S.d. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG vor.

  Messungen mit dem Programm „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass

  • Die vertraglich vereinbarte Maximalgeschwindigkeit im Download wurde nicht an mindestens zwei von drei Nachrichten jeweils einmal zu mindestens 90 Prozent erreicht
  • Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit im Upload wurde nicht in mindestens 90 Prozent der Messungen erreicht

Diese Abweichung ist gem. § 57 Abs. § 4 Satz 1 TKG das zu einer außerordentlichen Kündigung gem. § 57 Abs. § 4 Satz 5 TKG.

Als Kunde werden hier meine Rechte verletzt, da ich seit einem Jahr nicht nur für eine, sondern nur für zwei Leistungen zahle, die ich nie erhalten habe. Ich bezahle außerdem seit mehr als einem Jahr zwei vertraglich vereinbarte Leistungen, die ich nie erhalten habe, also funktionieren weder das Internet noch der Fernseher. Vodafone erfüllt aufgrund der häufigen Störungen immer wieder nicht die vertraglich vereinbarte Leistung für dieses Produkt hinsichtlich der Verbindungsgeschwindigkeit und vor allem der Verfügbarkeit des Internets auf meinem Anschluss.

Die Angelegenheit wurde bereits an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.

Ich beantrage eine schriftliche Bestätigung der außerordentlichen Kündigung unter Angabe des Kündigungstermins.

Der Sonderbescheid mit Dokumentation einiger Messkampagnen wurde Ende September an das Beschwerdemanagement übermittelt.

Ich möchte hier über den Fortgang meiner Sonderkündigung informiert werden.

Carolina Noguera

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Nun, ich bin kein Anwalt und habe auch nicht vor, es zu werden. Ich bin kein Deutscher, also bin ich definitiv nicht in der stärksten Position, in diesem Fall eher in einer verletzlichen Position. Vielen Dank für die genaue, herablassende Beobachtung, ich muss sagen, sehr einfühlsam. Für den Brief an Vodafone habe ich ARAG genutzt

https://app.wbs.law/internetgeschwindigkeit-arag

„ Sie haben Probleme mit Ihrem Internet? Dann unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihres Rechts gegenüber Ihrem Internetanbieter. Dafür stellen wir Ihnen gemeinsam mit der ARAG vier Musterschreiben zur Verfügung – ganz unkompliziert mit nur wenigen Klicks."

 

Ich habe mich bereits an ARAG gewandt, da sie mein Rechschutz sind, und wie Sie sagten, lassen Sie es die Profis machen, Ihre Hilfe wird nicht mehr benötigt, um mich für Ihre wertvollen Beiträge zu bedanken.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

10 Antworten 10
HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Du bist hier auf dem völlig falschen Dampfer, da es sich hier nur um ein Kunden-Helfen-Kunden. Forum handelt.

Wende dich an einenen offiziellen Supportkanal.

purplesquirrel
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich habe jeden einzelnen Support-Kanal kontaktiert, Vodafone hat nicht reagiert und ignoriert meine gesetzlichen Rechte. Ich schätze, dann sollte ich mich um rechtliche Hilfe bemühen.

HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Du könntest dich noch an die Bundesnetzagentur wenden

Habe ich schon gemacht

reneromann
SuperUser
SuperUser

Dann warte ab, was die BNetzA macht...

Nur immer mehr Sachen parallel anzuleiern, ist nicht unbedingt hilfreich sondern eher sogar kontraproduktiv.

 

Und wenn du eine Sonderkündigung gewollt hättest, hättest du sie auch schon längst durchziehen können -- die muss nicht von Vodafone bestätigt werden. Ganz im Gegenteil - wenn du die Leitung trotz Sonderkündigung weiter nutzt und/oder Gutschriften akzeptierst, dann kann es auch ganz schnell sein, dass dein Sonderkündigungsrecht verwirkt ist.

 

Ich verstehe es nicht und bin etwas verwirrt. Was meinst du damit, dass eine Sonderkündigung nicht von Vodafone bestätigt werden muss? Wenn sie nicht bestätigen, woher weiß ich, dass mein Vertrag gekündigt ist? Was sie in der Vergangenheit getan haben, war, meine Versuche einer Sonderkündigung zu ignorieren und mir ständig eine Rechnung zu schicken. Ich habe bereits versucht, eine Sonderkündigung vorzunehmen, und Vodafone hat mir als Antwort per E-Mail ein Bestätigungs-PDF geschickt, in dem steht, dass wir Ihre Kündigung bearbeitet haben. Im Anhang finden Sie das PDF mit der Bestätigung der Kündigung Ihres Vertrags bis zum Vertragslaufzeitdatum (August 2024).

Ja, sie haben versucht, eine Gutschrift zu bieten, und ich habe nein gesagt, weil es lächerlich war, sie haben nicht angeboten, mein Problem zu lösen, sondern darum gebeten, es zu ignorieren, eine 15-Euro-Gutschrift ist kein Ausgleich für ein ganzes Jahr schlechtes Internet und so weiter hätte mein Problem nicht gelöst, deshalb habe ich nicht akzeptiert, dass ich wollte, dass sie ihren Teil ihres Vertrags erfüllen, was sie nie getan haben, nämlich dass An meinem Anschluss liegt eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung und der vertraglichen Leistung.

reneromann
SuperUser
SuperUser

Wenn du keine Ahnung hast, wie du deine Kündigung durchsetzt, dann solltest du das Profis machen lassen.

So wie du es hier schreibst, hast du nämlich offenbar keine Ahnung davon, was eine Kündigung bedeutet und wie diese rechtssicher umgesetzt werden kann/sollte.

 

Und gerade wenn man mit Paragraphen um sich wirft, sollte man zumindest die juristischen Basics dahinter verstanden haben.

Menne99
Giga-Genie
Giga-Genie

einfach mal oben nach Sonderkündigung suchen, und die Liste abarbeiten!

Der glubb is a Depp

Nun, ich bin kein Anwalt und habe auch nicht vor, es zu werden. Ich bin kein Deutscher, also bin ich definitiv nicht in der stärksten Position, in diesem Fall eher in einer verletzlichen Position. Vielen Dank für die genaue, herablassende Beobachtung, ich muss sagen, sehr einfühlsam. Für den Brief an Vodafone habe ich ARAG genutzt

https://app.wbs.law/internetgeschwindigkeit-arag

„ Sie haben Probleme mit Ihrem Internet? Dann unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihres Rechts gegenüber Ihrem Internetanbieter. Dafür stellen wir Ihnen gemeinsam mit der ARAG vier Musterschreiben zur Verfügung – ganz unkompliziert mit nur wenigen Klicks."

 

Ich habe mich bereits an ARAG gewandt, da sie mein Rechschutz sind, und wie Sie sagten, lassen Sie es die Profis machen, Ihre Hilfe wird nicht mehr benötigt, um mich für Ihre wertvollen Beiträge zu bedanken.