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am 20.09.2021 14:15
Hallo,
ich habe meinen Kabel-Vertrag fristgerecht am 14.09. widerrufen per Mail an widerruf@unitymedia.de und auch eine Eingangsbestätigung per Mail erhalten. Die Hardware habe ich auch bereits zurückgeschickt. Heute habe ich nun trotzdem die erste Rechnung bekommen, mein Anliegen wurde also offensichtlich noch nicht bearbeitet.
Da hier im Forum ja öfter zu lesen ist, dass Widerrufe oder Kündigungen einfach ignoriert werden und ich sehr gerne verhindern möchte, dass unnötig Geld von meinem Konto abgebucht wird (was ich über die Sparkasse auch zurückfordern würde), würde ich mich freuen, falls sich ein Mod hier meines Anliegens annehmen und mir helfen könnte, dass die Bearbeitung meines Widerrufs bald stattfindet.
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 22.09.2021 13:03
Hi Adrian_,
lieben Dank für Deine Daten.
Soeben habe ich in Dein Kundenkonto geschaut und Deinen Widerruf rückwirkend zum 13.09.2021 eingetragen. Bereits gezahlte Beiträge bekommst Du natürlich zurück überwiesen.
Entschuldige bitte vielmals die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Liebe Grüße
R4mona
20.09.2021 14:18 - bearbeitet 20.09.2021 14:21
Wann hast du den die schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten ? Sofern du allerdings einen Shop Vertrag unterschrieben hast, gibt es kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz.
am 20.09.2021 14:28
Die schriftliche Widerrufsbelehrung habe ich am gleichen Tag, dem 14.09., per Post erhalten. Den Vertrag habe ich ein paar Tage vorher bei einem Berater an meiner Haustür abgeschlossen.
am 20.09.2021 15:31
Dann sollte der Widerruf auch akzeptiert werden. Ein:e Mod von Vodafone West schaut sicherlich mal in deinem Kundenkonto nach - habe da etwas Geduld.
am 20.09.2021 15:34
Danke für deine Antwort, dann probiere ich es mal mit noch ein wenig Geduld.
am 20.09.2021 15:45
Wenn die Kündigung bereits geschrieben war, als der Widerruf eingegangen ist (bzw. der Bezugszeitraum für die Rechnung vor dem Eingang des Widerrufs liegt), ist die Rechnung nicht zu beanstanden. Du bekämest in dem Fall mit dem nächsten Rechnungslauf die Summe nach Abzug der anteiligen Nutzung und etwaiger Einmalkosten erstattet.
am 20.09.2021 15:55
@reneromann schrieb:Wenn die Kündigung bereits geschrieben war...
Du meinst in deinem ersten Satz "wenn die Rechnung bereits geschrieben war"?
Die Rechnung habe ich zwar erst heute per Mail erhalten, aber sie ist auf den 14.09. datiert, also kann das schon sein. Das heißt, es wäre dann nicht rechtens von mir, die Bezahlung der Rechnung zu verweigern? Okay, danke dir, gut zu wissen.
Aber für alle Rechnungen, die jetzt doch noch erstellt werden sollten, gilt das nicht, nehme ich an?
am 20.09.2021 16:06
Das gilt erst wenn du die Widerrufsbestätigung erhalten hast.
20.09.2021 16:18 - bearbeitet 20.09.2021 16:20
reneromann hat oben geschrieben, dass es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Widerrufs ankommen würde, du schreibst jetzt, es kommt auf den Zeitpunkt an, an dem der Widerruf bestätigt wird. Hätte jemand von euch zufällig eine Quelle parat, in der man das genauer nachlesen kann? Finde es gerade schwierig, außerhalb von Foren etwas dazu zu finden und n der Widerrufsbelehrung steht nur etwas zu Zahlungen, die schon stattgefunden haben zum Zeitpunkt des Widerrufs, nichts über zukünftige Zahlungen. Danke auf jeden Fall schonmal.
20.09.2021 16:33 - bearbeitet 20.09.2021 16:36
Mit der Widerrufsbestaetigung wird der Anschluss deaktiviert. Vorher kannst du noch Kosten verursachen z.B. Mobile- und Auslandstelefonate, kostenpflichtige Hotlines, anteilige Basiskosten, Film auf Abruf etc. Ein bereits erfolgter Widerruf entbindet dich nicht, diese von dir in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Die Rechnungsstellung für genutzte Leistungen kann natürlich erst nach dem Widerruf erfolgen.