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Wechsel von Vodafone DSL zu Vodafone Kabel
kb5
Smart-Analyzer
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Hi,

 

1. Ihr schreibt,  "Die Umstellung funktioniert ganz unkompliziert: Du gibst bei der Bestellung Deines gewünschten Red Internet & Phone Cable-Tarifs einfach Deine Vodafone-Kundennummer an. "  (https://zuhauseplus.vodafone.de/internet-telefon/kabel/wechseln.html)   aber beim Bestellformular sehe ich kein Feld um die alte Vodafone-Kundennummer anzugeben.  -- Wie kann ich sicherstellen, dass der alte DSL Vertrag automatisch gekündigt/umgewandelt wird und die alte Rufnummer übernommen wird, und ich nicht einen weiteren Vertrag abschließe?  Sollte ich angeben, dass ich den Wechselservice nutzen will, obwohl es ja kein anderer Anbieter ist?

2. Die  "Vodafone Station zur Nutzung" ist als 0€ Angebot gekennzeichnet, das sonst 2,99€ kosten würde (wenn man den Vertrag abschließen will). Auf der Hauptseite steht etwas von dauerhaft kostenlos. Ist es nun immer dauerhaft kostenlos und die 2,99€ völlig sinnfrei, oder kostet der Router nach Ablauf der 6 Monate 2,99€ ?

3. Sollte die Selbst-Installation (aus welchen Gründen auch immer) nicht klappen, kann der DSL Tarif problemlos länger als noch die 14 Tage (bis zur eigentlichen Abschaltung) genutzt werden?

 

Vielen Dank

 

 

13 Antworten 13
kb5
Smart-Analyzer
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danke!

 

nochmal zu 1: ist es nicht sogar so, dass der Vodafone Vertrag ja immer auf ein Jahr verlängert wird, und somit wegen der "Wechselgarantie: Bis zu 12 Monate lang berechnen wir keinen Basispreis für Deinen neuen Kabel-Internet-Anschluss – solange Du Deinen bisherigen DSL-Anschluss noch nutzt. " (und da der neue Kabelanbieter ja auch nichts anders machen kann als normal kündigen?) der DSL Internet und Kabel Internet Anschluss noch bis zum Ende des angebrochenen Zeitraums (außer man Beantragt Kabel Internet genau 3 Monate vor Vertragsende) weiterläuft? 

Wird die Rufnummer direkt portiert, oder doch erst nach Ablauf der Kündigungsfrist?

 

(Wenn nicht, kann mir bitte wer erklären, warum der Kabel Internet Anbieter anders kündigen kann als der Nutzer? Bzw. warum obiges dann auf der website steht?  )

@kb5 

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Erfolgt keine Kündigung erfolgt eine automatische Verlaengerung um jeweils 12 Monate.

 

Das Cable Restlaufzeitprogramm ist ein voellig anderes Thema. Besteht ein DSL Vertrag bei einem anderen Unternehmen, erfolgt eine taggenaue Freistellung vom monatl. Grundpreis bis zur Rufnummernportierung und Vertragsbeendigung des Altvertrages. Voraussetzung ist die Einreichung des Anbieterwechselformular mit Rufnummernportierung.

kb5
Smart-Analyzer
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sorry, werde daraus nicht schlau.

 

Habe einen DSL Internt  & Telefon Vertrag bei Vodafone DSL, der noch bis August diesen Jahres läuft. Der Vertrag kann also frühestens - unter Wahrung der 3 Monatsfrist -  zu (Ende) August gekündigt werden.

Beantrage nun Internet & Telefon über Kabel bei Vodafone Kabel (verschiedene Anbieter, sonst bräuchte ich ja das Anbieterwechselformular nicht, wie mir vorher hier gesagt wurde).

Dann sagen Vodafone Kabel: "Solange Du Deinen bisherigen DSL-Anschluss noch nutzt, berechnen wir Dir keinen Basispreis für Deinen Kabel-Internet-Anschluss bei uns. Und das bis zu 12 Monate lang. Du kannst also sofort wechseln. " und "Wir kündigen Deinen DSL-Vertrag bei Deinem bisherigen Anbieter – aber erst, wenn Dein Kabel-Internet-Anschluss funktioniert. Du brauchst Dich um nichts zu kümmern".

Also habe ich noch bis August dieses Jahres Internet und Telefon über Internet, und parallel läuft Internet über Kabel. Vodafone Kabel schickt Kündigung an Vodafone DSL. Die Rufnummer wird zum Ende des alten Vertrages (also Ende August) übertragen und funktioniert dann erst über Kabel.

 

Ja/Nein? Oder kann Vodafone Kabel meinen Vertrag bei Vodafone DSL zu anderen Konditionen (sprich früher/direkt ohne Frist) kündigen?

@kb5 

Verwechsle den Technologiewechsel innerhalb der Vodafone Gruppe nicht mit einem Wechsel von einem Anbieter, der nicht zur Vodafone Gruppe gehört.

 

Beim Technologiewechsel innerhalb der Vodafone Unternehmen gelten die bereits mitgeteilten Bedingungen. Auch in diesem Fall wird das Anbieterwechselformular genutzt. Das Restlaufzeitprogramm gilt hier nicht.

 

Ein klares Nein