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Lösung
am 17.05.2022 17:45
Guten Tag,
zum 1.7.2022 muss ich kurzfristig umziehen, allerdings kann ich an der neuen Adresse meinen aktuellen Vertrag nicht weiter nutzen (Vodafone CableMax 1000). An der neuen Adresse besteht außerdem bereits ein anderer Internetvertrag, den ich dann mit meinem neuen Mitbewohner zusammen nutzen werde. Ein anderer an der neuen Adresse verfügbarer Vodafone Vertrag hat außerdem ein viel schlechteres Preis-/Leistungsverhältnis, weshalb ich keinen Vertragswechsel vornehmen möchte.
Aus diesen Gründen würde ich gerne vorzeitig und außerordentlich kündigen. Muss ich hierbei etwas beachten und kann mir dabei vielleicht über das Forum bereits jemand helfen, sodass ich die Kündigung evtl. nicht postalisch einschicken muss?
MfG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 17.05.2022 20:32
Hallo @Lucas2703, du hast ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht
"Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden."
Wie das mit dem Kündigungszeitpunkt abläuft, wenn du eine ganz normale Umzugsmeldung machst, weiß ich nicht. Kündigst du bereits jetzt selbst, kannst du zum 01.07.22 kündigen. Evtl. verlangt VF eine Meldebescheinigung, aber die kann man nachreichen. Für die Kündigung selbst ist das belanglos.
am 17.05.2022 18:08
Du kommst nur dann aus Kulanz aus dem Vertrag raus, wenn dein Mitbewohner an der neuen Adresse einen VF-Kabelvertrag hat. Also auch ein Vodafone-DSL-Vertrag gilt nicht, wenn Kabel möglich ist.
Da du ggf. den gleichen Vertrag mit den aktuellen Konditionen behalten wirst, interessieren die Konditionen eines Dritten überhaupt nicht.
Wie es derzeit im Detail läuft, kann ich leider nicht sagen. Früher wurde der größere (teuerere) Vertrag übernommen.
am 17.05.2022 18:09
Hallo @Lucas2703 ,
du müsstest den Umzug über den
melden.
Sollte an der neuen Adresse der Vertrag verfügbar sein zieht der Vertrag mit um und ja es ist möglich mehrere Kabelverträge in einer Wohnung zu hir kannst du nur auf Kulanz durch Vodafone hoffen nutzen, eine andere Möglichkeit wäre wen du aus der Mindestvertragslaufzeit wärtst dann könntest du mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Gruss
Methusalem1
am 17.05.2022 18:26
Wie gesagt, der Kabelvertrag ist an der neuen Adresse nicht verfügbar und der Verfügbarkeitscheck zeigt mir stattdessen nur einen teureren 250mbit DSL Vertrag an. Daher eben die Idee mit der außerordentlichen Kündigung.
Weil mir bei einem Umzug vor 6 Monaten aus einem anderen Bundesland mein alter Vertrag neu angedreht wurde, weil der angeblich nicht genau gleich an meiner aktuellen Adresse verfügbar war, wurde meine Vertragslaufzeit ungefragt resettet. Sonst hätte ich jetzt auch über eine normale Kündigung rauskommen können...
Falls sich sonst keiner vom VF Team meldet, werde ich es dann erstmal über den Umzugsservice versuchen.
17.05.2022 19:50 - bearbeitet 17.05.2022 19:54
Wenn tatsächlich kein Kabel verfügbar ist, kannst du sicher aus dem Vertrag rauskommen.
Einen Technologiewechsel mußt du nicht mitmachen.
Nichtsdestotrotz würde ich einen ganz normalen Umzug anmelden. Gerade in den letzten Tagen kam es öfters zu Irritationen über die Verfügbarkeit von Kabel.
Wenn tatsächlich kein Kabel verfügbar ist, erfolgt die Kündigung durch Vodafone.
Du kannst natürlich auch gerne auf einen Mod warten. Das kann aber durchaus ein paar Tage dauern
am 17.05.2022 20:32
Hallo @Lucas2703, du hast ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht
"Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden."
Wie das mit dem Kündigungszeitpunkt abläuft, wenn du eine ganz normale Umzugsmeldung machst, weiß ich nicht. Kündigst du bereits jetzt selbst, kannst du zum 01.07.22 kündigen. Evtl. verlangt VF eine Meldebescheinigung, aber die kann man nachreichen. Für die Kündigung selbst ist das belanglos.
18.05.2022 00:29 - bearbeitet 18.05.2022 00:30
Hach, ich liebe dieses neue Gesetz
Vielen Dank für die Infos allerseits!
am 22.05.2022 11:53