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am 15.04.2013 17:14 - zuletzt bearbeitet am 28.01.2020 18:47 von Tina
Eine Vertragsübernahme ist grundsätzlich möglich.
1. Vertragsübernahme von Privatkundenverträgen ( z. B. von Verwandten oder Lebenspartner, Wohngemeinschaft, Vormieter)
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
Vom neuen Vertragspartner
Vom bisherigen Vertragspartner
2. Vertragsübernahme bei Todesfall
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
Eine Übernahme des Vertrages ist nicht möglich, wenn es sich um eine andere Wohnung handelt, in diesem Fall wird der Vertrag gekündigt.
E-Mail (Kabel E-Mail) des Verstorbenen werden im Rahmen der Vertragsübernahme gelöscht (Datenschutzgründe)
3. Vertragsübernahme von Geschäftsverträgen
Eine Vertragsübernahme ist nur möglich, wenn der neue Vertragspartner einen direkten Bezug zum alten Vertragspartner aufweist. Bsp.: Zusammenschluss zweier Firmen (Fusion), Übernahme einer Firma durch eine andere Firma.
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
Folgende Nachweise sind erforderlich:
Edit Community-Team: 09.05.2017
Edit Community-Team: 02.10.2019
Edit Community-Team: 28.01.2020
am 13.05.2014 05:48
am 13.05.2014 07:56
am 13.05.2014 16:11
@User2: Dein Fall ähnelt meinem vor etwa einem dreiviertel Jahr. Da habe ich hier ja auch geschrieben. Als Fazit muss man einfach sagen, dass Kabel Deutschland den Punkt 3: Vertragsübernahme bei WGs, nicht geltend macht.
Deshalb würde ich auch allen WG's raten, dass der alte Vertrag zwar gekündigt wird, die WG aber erst einen neuen Vertrag abschließen sollte, wenn der alte Vertrag dann wirklich ausläuft und die WG dem Vertragsinhaber solange noch das Geld überweißt. Sorry Kabel Deutschland, aber das ist leider keine gute Regelung für WG's, zumal ihr damit eigtl. Leute abzockt die sowieso nicht soviel Geld in der Tasche haben, nämlich Studenten!
am 13.05.2014 17:05
am 13.05.2014 17:25
Also entweder ist das unter 3.) geschriebene unvollständig, nicht ganz korrekt oder der Kundenservice kennt die eigenen Regeln nicht.
Vielleicht kann ja Claudia diesen Punkt nochmals erläutern, nämlich was geschieht, wenn jemand von einer WG in eine andere WG zieht wo bereits ein Vertrag mit KDG besteht und in der bisherigen WG ein anderer Bewohner den bisherigen Vertrag neu abschließt.
Der Beitrag ist eigentlich als Information für alle, die eine Vertragsübernahme vornehmen wollen, gedacht und ersetzt nicht die jeweils geltenden AGB. Wir werden den Beitrag dahingehend ändern.
Wie du es schon geschrieben hast, ist die Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften nur bei Kabelanschlussverträgen möglich.
am 13.05.2014 17:33
am 13.05.2014 18:10
3. Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften
Eine Vertragsübernahme im eigentlichen Sinne ist nicht möglich. Es kann aber ein anderer WG-Mitbewohner einen neuen Kabelanschlussvertrag abschließen und ihm wird dafür die Bereitstellungsgebühr erlassen. Der alte Vertrag wird taggenau zum Vertragsbeginn des neuen Vertrages gekündigt, unabhängig von der Laufzeit des alten Vertrages. Dies gilt nur für den Kabelanschlussvertrag.Folgende Nachweise sind erforderlich:
• Mietvertrag oder eine Bescheinigung des Vermieter
Edit Community-Team: 23.10.2013.
am 13.05.2014 22:48
am 14.05.2014 20:27